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   BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08   

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BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08 (https://dejure.org/2008,4029)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2008 - 5 StR 439/08 (https://dejure.org/2008,4029)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 5 StR 439/08 (https://dejure.org/2008,4029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den Geschädigten und den Zeugen anhand von Lichtbildern (Identifizierung; Beweiswert der Wiedererkennungsleistung; Erörterungsmängel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung i.F.d. des Stützens des Urteils auf die Wiedererkennung des Täters durch den Geschädigten und einen Zeugen anhand von Lichtbildern; Beweiswürdigung bei widersprüchlichen Aussagen eines Zeugen und Begründung dieses Aussageverhaltens ...

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung beim Wiedererkennen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 283
  • StV 2008, 622
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Der Senat weist darauf hin, dass die vom Landgericht in bewusster Abkehr von der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("Vollstreckungsmodell"; vgl. BGHSt 52, 124) vorgenommene Art der Kompensation des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK rechtsfehlerhaft ist, indes die allein revidierenden Angeklagten nicht beschwert.

    Die Argumente, die das Landgericht hierfür angeführt hat, sind keinesfalls neu, sie haben vielmehr bei der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - bereits Berücksichtigung gefunden (BGH aaO Rdn. 51).

  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94

    Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung -

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Denn das Landgericht lässt eine Würdigung der Umstände vermissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens der Angeklagten durch die Zeugen bedeutsam sind (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGH StV 1995, 452; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 1383 ff.).

    In diesem Zusammenhang hätte es sich hinsichtlich des Zeugen Bi. auch empfohlen, die wesentlichen, die Wahrnehmungssituation bestimmenden Determinanten, wie die Entfernung zu den Angeklagten und die Lichtverhältnisse in den Abendstunden eines Wintertages, näher zu erörtern (vgl. BGH StV 1995, 452; OLG Düsseldorf StV 2007, 347; Odenthal in Köhnken/Sporer, Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen 1990 S. 21).

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Denn das Landgericht lässt eine Würdigung der Umstände vermissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens der Angeklagten durch die Zeugen bedeutsam sind (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGH StV 1995, 452; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 1383 ff.).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Sollte dieses Merkmal für die Wiedererkennung maßgeblich gewesen sein, würde ihr Beweiswert erheblich gemindert (zu den Erfordernissen des Auswahlverfahrens bei der Zusammenstellung der Lichtbilder vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 13 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Obwohl einem Wiedererkennen einerseits in Fällen vorangegangener Wahl- und Einzellichtbildvorlagen nur ein fragwürdiger Beweiswert zukäme (BVerfG aaO; BGH NStZ 1996, 350), hätte sich eine solche Erörterung aber aufgedrängt.
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Denn das Landgericht lässt eine Würdigung der Umstände vermissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens der Angeklagten durch die Zeugen bedeutsam sind (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGH StV 1995, 452; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 1383 ff.).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Angesichts dieser Darlegungslücken sind auch die Erwägungen nicht nachvollziehbar, mit denen das Landgericht die der wiederholten Wiedererkennung innewohnenden Bedenken (BVerfG aaO; BGHR StPO § 261 Identifizierung 12; BGH NStZ 1997, 355) zu entkräften sucht.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Denn das Landgericht lässt eine Würdigung der Umstände vermissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens der Angeklagten durch die Zeugen bedeutsam sind (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGH StV 1995, 452; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 1383 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 5 Ss 201/06

    Anforderungen an die Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Zeugen zur

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    In diesem Zusammenhang hätte es sich hinsichtlich des Zeugen Bi. auch empfohlen, die wesentlichen, die Wahrnehmungssituation bestimmenden Determinanten, wie die Entfernung zu den Angeklagten und die Lichtverhältnisse in den Abendstunden eines Wintertages, näher zu erörtern (vgl. BGH StV 1995, 452; OLG Düsseldorf StV 2007, 347; Odenthal in Köhnken/Sporer, Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen 1990 S. 21).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
    Zwar hat das Landgericht für die DNA-Spuren der Angeklagten im Fahrzeug eine andere Entstehungssituation für möglich gehalten, was indes auf einer fehlerhaften Anwendung des Zweifelssatzes beruhen könnte (vgl. BGH NJW 2005, 2322, 2324; BGH NStZ 2006, 650; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 261 Rdn. 26).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die

  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Dieser Umstand wiegt umso schwerer, als die Zeugin - was das Landgericht ebenfalls im Grundsatz nicht verkannt hat - den Angeklagten weder in der sequentiellen Lichtbildvorlage noch in der Videowahlgegenüberstellung identifizieren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17), da dies Zweifel an ihrer Fähigkeit zur Wiedererkennung des Täters weckt und zusätzlichen Anlass zu der Annahme gibt, die Zeugin könnte durch den mit der Einzellichtbildvorlage verbundenen suggestiven Effekt beeinflusst worden sein.

    Durch die anlässlich der Einzelbildvorlage geäußerte Einschätzung der Zeugin, sie sei sich hinsichtlich der Identifizierung zu 85 % sicher, wird die Verlässlichkeit der Wiedererkennung nicht gesteigert, sondern über die auch vom Landgericht anerkannten Mängel hinaus zusätzlich herabgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).

  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes

    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).

    d) Schließlich ist die Beweiswürdigung des Landgerichts in zweifacher Hinsicht lückenhaft (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 16 und 17 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    Auf der anderen Seite spricht - wie im vorliegenden Fall - ein Nichtwiedererkennen in der Hauptverhandlung gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung im Ermittlungsverfahren (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; BGH, Beschluss vom 27.November 1996, 3 StR 423/96, zit. n. juris; BGHR StPO § 261 - Identifizierung 17).
  • BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich der Tatrichter nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283 Rn. 7).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

    aa) In schwierigen Beweislagen, zu denen Konstellationen zählen, in denen - wie hier - der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02, NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).

    Für derartige Identifizierungsleistungen gilt: Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).

  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des

    Den Urteilsgründen kann schon nicht entnommen werden, aufgrund welcher konkreten äußeren Merkmale die Nebenklägerin den Angeklagten als einen der Täter erkannt hat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283; vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen

    In welchem Umfang im konkreten Fall dem Wiedererkennen Beweiswert zukommt, hat das Tatgericht jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283), wobei hier maßgebliche Bedeutung jene äußeren Merkmale des Täters gewinnen, die für das Wiederkennen entscheidend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

    Denn auch dann bliebe offen, aufgrund welcher Merkmale diese zusammengestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 2 StR 470/97, juris Rn. 4), wie die polizeiliche Lichtbildvorlage im Einzelnen durchgeführt worden ist, anhand welcher Merkmale die Zeugen den Angeklagten als den Täter wiedererkannt haben und welcher Beweiswert dem jeweiligen Wiedererkennen im Hinblick auf diese Beweisumstände beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493; Beschluss vom 01.10.2008 - 5 StR 439/08, juris Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 21.12.2009 - 2 Ss 204/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Wiedererkennen des Angeklagten aufgrund

    Die Zuverlässigkeit der seinerzeitigen Wiedererkennungsleistung des Zeugen, der in Anbetracht des Nichtwiedererkennens des Angeklagten in der Hauptverhandlung besonderes Gewicht zukommt, ist aber auch deswegen nicht nachprüfbar, weil die Strafkammer die von dem Zeugen vor der Wahllichtbildvorlage abgegebene Täterbeschreibung bzw. seine Angaben, ob und anhand welcher Umstände ihm ein Wiedererkennen überhaupt möglich war, sowie die einzelnen Merkmale, anhand derer er den Angeklagten alsdann auch tatsächlich "spontan wiedererkannt" hatte, nicht mitgeteilt hat (vgl. BGH in NStZ 2009, 283 ).
  • OLG Celle, 13.03.2009 - 31 Ss 7/09
    Dies gilt vor allem dann, wenn ein wiederholtes Wiederkennen in Rede steht und dies auf einer zumindest möglichen Einzellichtbildvorlage beruht (vgl. zum Ganzen nur BGH StV 2008, 622 [BGH 01.10.2008 - 5 StR 439/08] ; OLG Frankfurt StV 2002, 525 [BGH 08.08.2001 - 2 StR 504/00] ; OLG Hamm StV 2004, 588; OLG Düsseldorf StV 2007, 347).
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