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   BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11   

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https://dejure.org/2012,2525
BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11 (https://dejure.org/2012,2525)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2012 - 5 StR 445/11 (https://dejure.org/2012,2525)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11 (https://dejure.org/2012,2525)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG; § 46 StGB; § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; Mitgliedschaft in einer Bande (bloße Gehilfentätigkeit; wertende Betrachtung; konkrete Tatsachen); Strafzumessung (Gehilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 30 BtMG, § 30a BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Bildung einer Bewertungseinheit bei Einzelverkäufen aus mehreren Erwerbsvorgängen und Schätzung der Ein- und Verkaufszahlen

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer einheitlichen Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei gewinnbringender Weiterveräußerung einer beschafften Rauschgifteinheit

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Bildung einer Bewertungseinheit bei Einzelverkäufen aus mehreren Erwerbsvorgängen und Schätzung der Ein- und Verkaufszahlen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 1; BtMG § 30a Abs. 3
    Annahme einer einheitlichen Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei gewinnbringender Weiterveräußerung einer beschafften Rauschgifteinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 121
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat Mittäterschaft oder Beihilfe ist, beurteilt sich auch beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05, StV 2005, 555; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 397/08).

    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung, ob ein Tatbeteiligter beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Mittäter oder nur Gehilfe ist, sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, aaO).

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, so verwirklicht er den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt, denn die Akte des Handeltreibens, die sich auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen, bilden eine Bewertungseinheit (BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 - und vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, aaO).

    Das Landgericht setzt sich auch nicht mit der nach den Feststellungen ebenfalls bestehenden Möglichkeit auseinander, dass die vor Beginn der festgestellten Verkaufstätigkeit erworbenen Mengen zunächst zu einem Gesamtvorrat zusammengefügt wurden, was jedenfalls hinsichtlich der dann vorrätig gehaltenen Menge desselben Betäubungsmittels, bei einem Erwerb "im Gesamtpaket" unter Umständen auch hinsichtlich verschiedener Betäubungsmittel, zu einer einzigen Bewertungseinheit führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10).

  • BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00

    Bildung einer Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist immer dort eine einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20).

    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, so verwirklicht er den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt, denn die Akte des Handeltreibens, die sich auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen, bilden eine Bewertungseinheit (BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 - und vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, aaO).

  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, insoweit in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 nicht abgedruckt; Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9; Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 281/01, BGHR BtMG § 30a Bande 10; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321).

    Auch geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass Mitglied einer Bande auch derjenige sein kann, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (BGH, Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, aaO; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214).

  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 226/05

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Vermutung)

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat Mittäterschaft oder Beihilfe ist, beurteilt sich auch beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05, StV 2005, 555; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 397/08).

    Sie war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der Angeklagte C. für die Aufbewahrung der Drogen 700 EUR bis 1.000 EUR sowie bezahlte Taxifahrten für seine Ehefrau erhielt und damit eigensüchtig gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05).

  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, insoweit in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 nicht abgedruckt; Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9; Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 281/01, BGHR BtMG § 30a Bande 10; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321).

    Denn bei der Mitgliedschaft in einer Bande handelt es sich um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (BGH, Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 281/01, aaO).

  • BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92

    Einziehung - Urteilsformel - Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Zudem wird darauf hingewiesen, dass eingezogene Gegenstände in der Urteilsformel so genau wie möglich zu bezeichnen sind (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92, NStZ 1993, 95).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00

    Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Das neue Tatgericht wird zu beachten haben, dass für die Bemessung der Strafe des Gehilfen das im Gewicht seines Tatbeitrags zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld maßgeblich ist, wenn auch unter Berücksichtigung des ihm zurechenbaren Umfangs oder der Folgen der Haupttat (BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00, wistra 2000, 463; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, StV 1983, 14).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 397/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier)

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat Mittäterschaft oder Beihilfe ist, beurteilt sich auch beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05, StV 2005, 555; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 397/08).
  • BGH, 11.08.1987 - 3 StR 341/87

    Erfordernis des Anstellens einer Gesamtwürdigung für die Frage der Anwendung des

    Auszug aus BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
    Zudem muss sich das Tatgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht beim Vorliegen des vertypten Milderungsgrundes des § 27 StGB an Stelle einer Milderung über § 49 Abs. 1 StGB der Strafrahmen gegebenenfalls unter Verbrauch des Milderungsgrundes dem für den Angeklagten günstigeren § 30a Abs. 3 BtMG zu entnehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1987 - 3 StR 341/87, BGHR vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 4).
  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Mittäterschaft; Beihilfe)

  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

  • BGH, 07.08.2007 - 3 StR 326/07

    Beihilfe (zwingende Strafminderung); unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82

    Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 21; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Eine Bewertungseinheit kommt daher insbesondere dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470), aber auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 591).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Dies gilt unabhängig von der Zahl der Abnehmer (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 581/00, StV 2002, 235) und auch dann, wenn sich der einheitliche Erwerbsvorgang - wie hier vom Landgericht angenommen - auf verschiedene Betäubungsmittelarten bezieht, so dass auch in einem solchen Fall Bewertungseinheit zwischen dem Erwerb und der sukzessiven Abgabe der unterschiedlichen Betäubungsmittel besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121; siehe auch Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zu den wesentlichen Anhaltspunkten für die Beurteilung, ob ein Tatbeteiligter beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Mittäter oder nur Gehilfe ist, zählt auch der Umfang der Tatbeteiligung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 ? 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122), wobei vor allem darauf abzustellen ist, welche Bedeutung dem konkreten Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, juris Rn. 5, mwN).
  • OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17

    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten

    Wenn nicht ein einheitlicher Erwerbsvorgang gegeben ist, setzt die Annahme einer Bewertungseinheit voraus, dass die Betäubungsmittelmengen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 121).

    Bei unangemessenen Aufklärungsaufwand kommt gegebenenfalls auch eine an den Umständen des Falls orientierte Schätzung in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 121).

  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Eine Bewertungseinheit kommt daher insbesondere dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470), aber auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Dies ist hier nicht der Fall, weil die Betäubungsmittel weder aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470) noch zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12

    Zusammenfassung mehrerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nur dann eine einheitliche Tat, wenn sie ein und denselben Güterumsatz betreffen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 12; BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, und vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Mitglied einer Bande kann daher auch sein, wem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (Weber BtMG § 30 Rn. 31; BGHSt 47, 214; BGH NStZ-RR 2012, 121), oder wer sogar jeweils nur ad hoc zugezogen wird (Weber aaO; BGH NStZ 2007, 288).
  • BGH, 06.08.2013 - 5 StR 255/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, und vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, 2 3 4 NStZ-RR 2012, 121, jeweils mwN); dies gilt auch, wenn - wie zum Teil im vorliegenden Fall - die Abgabe an Minderjährige erfolgt (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109).
  • BGH, 30.06.2020 - 6 StR 162/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 240/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 16.11.2021 - 3 StR 200/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen;

  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

  • LG Bonn, 18.12.2020 - 21 KLs 13/20
  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

  • KG, 07.02.2022 - 2 Ws 11/22

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 176/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe

  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21

    Betäubungsmitteldelikte (Sich-Verschaffen; Besitz; Konkurrenzen: Tateinheit,

  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 267/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit bei

  • LG Dortmund, 04.10.2012 - 44 KLs 36/12
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