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BGH, 29.09.1992 - 5 StR 447/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erwähnung der Besonderheiten einer Tat bei der Strafzumessung - Dilettantische Tatausführung - Annahme eines minder schweren Falles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 27
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.08.1987 - 2 StR 396/87
Mängel bei der Strafbemessung - Nichtberücksichtigung strafmildernder Umstände - …
Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 447/92
Dies gilt jedenfalls vor dem Hintergrund, daß das Tatbild ohnehin - ungeachtet des gewichtigen Strafschärfungsgrundes, daß der Angeklagte die Tat während eines Urlaubs aus der Haft, welche er wegen Gewaltdelikten zu verbüßen hatte, beging - die Annahme eines minder schweren Falles (§ 250 Abs. 2 StGB) besonders nahelegte (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 1).
- BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97
Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat); …
Bei einem jungen Täter soll die Strafe möglichst so bemessen werden, daß gewichtige Nachteile für die persönliche Entwicklung vermieden werden; die Möglichkeit eines Neubeginns soll ihm nicht versperrt werden (BGH StV 1993, 27; vgl. § 106 Abs. 1 JGG). - BGH, 05.05.2022 - 1 StR 87/22
Strafzumessung (erforderliche Berücksichtigung des jungen Alters des Täters nicht …
Bei der dem Angeklagten drohenden langen Haft bleiben angesichts seines jungen Alters die gewichtigen Nachteile für seine persönliche Entwicklung unbeachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1992 - 5 StR 447/92).