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   BGH, 29.09.1992 - 5 StR 447/92   

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https://dejure.org/1992,5664
BGH, 29.09.1992 - 5 StR 447/92 (https://dejure.org/1992,5664)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1992 - 5 StR 447/92 (https://dejure.org/1992,5664)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1992 - 5 StR 447/92 (https://dejure.org/1992,5664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erwähnung der Besonderheiten einer Tat bei der Strafzumessung - Dilettantische Tatausführung - Annahme eines minder schweren Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 396/87

    Mängel bei der Strafbemessung - Nichtberücksichtigung strafmildernder Umstände -

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 447/92
    Dies gilt jedenfalls vor dem Hintergrund, daß das Tatbild ohnehin - ungeachtet des gewichtigen Strafschärfungsgrundes, daß der Angeklagte die Tat während eines Urlaubs aus der Haft, welche er wegen Gewaltdelikten zu verbüßen hatte, beging - die Annahme eines minder schweren Falles (§ 250 Abs. 2 StGB) besonders nahelegte (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 1).
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Bei einem jungen Täter soll die Strafe möglichst so bemessen werden, daß gewichtige Nachteile für die persönliche Entwicklung vermieden werden; die Möglichkeit eines Neubeginns soll ihm nicht versperrt werden (BGH StV 1993, 27; vgl. § 106 Abs. 1 JGG).
  • BGH, 05.05.2022 - 1 StR 87/22

    Strafzumessung (erforderliche Berücksichtigung des jungen Alters des Täters nicht

    Bei der dem Angeklagten drohenden langen Haft bleiben angesichts seines jungen Alters die gewichtigen Nachteile für seine persönliche Entwicklung unbeachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1992 - 5 StR 447/92).
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