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   BGH, 08.10.1996 - 5 StR 458/96   

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https://dejure.org/1996,5190
BGH, 08.10.1996 - 5 StR 458/96 (https://dejure.org/1996,5190)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1996 - 5 StR 458/96 (https://dejure.org/1996,5190)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 5 StR 458/96 (https://dejure.org/1996,5190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Kognitionspflicht des Gerichts - Voraussetzungen und Subsidiarität der unterlassenen Hilfeleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223a, § 323c; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 08.10.1996 - 5 StR 458/96
    Das Sachurteil muß den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozeßstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muß vollständig abgeurteilt werden (vgl. Hürxthal in KK 3. Aufl. § 264 StPO Rdn. 10; BGHSt 39, 164, 165 jeweils m.w.N.).

    Bleibt dagegen unaufklärbar, ob sich der Täter an der den Unglücksfall bildenden Straftat beteiligt hat, kommt die ansonsten subsidiäre Vorschrift zur Anwendung mit der Folge, daß er wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden kann, sofern er die ihm mögliche und zumutbare Hilfe nicht geleistet hat (BGHSt 39, 164, 166; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 323c StGB Rdn. 7 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Der Freispruch hat jedoch keinen Bestand, weil das Landgericht eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß § 323c StGB nicht geprüft, insoweit also seiner umfassenden Kognitionspflicht (vgl. BGH, Urteile vom 23. März 1993 - 1 StR 21/93, BGHSt 39, 164, 165 mwN, und vom 8. Oktober 1996 - 5 StR 458/96, NStZ 1997, 127) nicht genügt hat.

    Als solches Ereignis kommt auch eine Straftat Dritter in Betracht (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1996 - 5 StR 458/96, NStZ 1997, 127; vom 10. Juni 1952 - 2 StR 180/53, BGHSt 3, 65, 66; vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391).

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440).
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