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   BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97   

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https://dejure.org/1997,3139
BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97 (https://dejure.org/1997,3139)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1997 - 5 StR 458/97 (https://dejure.org/1997,3139)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97 (https://dejure.org/1997,3139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes - Verkündung des Urteils nach Wiedereintritt in die Beweisaufnahme ohne erneute Beratung - Erforderlichkeit der Erkennbarkeit einer erneuten Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 142
  • StV 1998, 530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92

    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Dieses Urteil hatte der Senat auf Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.
  • BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10

    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung;

    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Wiedereintritt in die Verhandlung keinen neuen Prozessstoff ergeben hat (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2; BGH NStZ-RR 1998, 142; BGH NStZ 2001, 106).
  • BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01

    Unterlassene Beratung nach erneuter Verhandlung; Beratungspflicht; Beruhen

    Der darin liegende Verstoß gegen § 260 Abs. 1 StPO (BGH StV 1998, 530 m.w.N.) steht für das Revisionsgericht aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Verteidigers in der Revisionsbegründung, der Sitzungsniederschrift, die sich - entgegen entsprechender Empfehlung (BGHR StPO § 260 Abs. 1 - Beratung 1; BGH, Beschluß vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) - zu dem nicht protokollierungspflichtigen Vorgang der Beratung verschweigt, und nach dem sonst durchgeführten Freibeweisverfahren fest.
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