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   BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17   

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https://dejure.org/2017,29764
BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17 (https://dejure.org/2017,29764)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2017 - 5 StR 46/17 (https://dejure.org/2017,29764)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 (https://dejure.org/2017,29764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266 StGB; § 52 StGB; § 128 SGB V
    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen über Kontrastmittel (Empfängerhorizont; Verkehrsanschauung; rechtlicher Rahmen); sozialversicherungsrechtlich unzulässige Gewährung wirtschaftlicher Vorteile im Zusammenhang mit der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB, § 266 Abs 1 StGB, § 128 Abs 2 S 1 SGB 5, § 128 Abs 6 SGB 5
    Betrug und Untreue durch einen Kassenarzt: Täuschung und Vermögensschaden der Krankenkassen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln in Übermengen und Kick-Back-Zahlungen an den verordnenden Arzt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 128 Abs. 2, 6 SGB V, § 128 SGB V, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 128 Abs. 2 Satz 3 SGB V, § 128 Abs. 2 Satz 1 SGB V, § 2 Abs. 3 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 28 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Kontrastmittelbestellungen zu Lasten der Krankenkassen; Einreichung von in eigenem Namen ausgestellten Sprechstundenbedarfsverordnungen über Kontrastmittel; Kick-Back-Vereinbarungen mit dem verordnenden Arzt

  • kkh.de PDF

    Betrug und Untreue bestätigt / Röntgenkontrastmittel als SSB / streng formale Betrachtungsweise bei Verstoß gegen § 128

  • rewis.io

    Betrug und Untreue durch einen Kassenarzt: Täuschung und Vermögensschaden der Krankenkassen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln in Übermengen und Kick-Back-Zahlungen an den verordnenden Arzt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontrastmittelbestellungen zu Lasten der Krankenkassen; Einreichung von in eigenem Namen ausgestellten Sprechstundenbedarfsverordnungen über Kontrastmittel; Kick-Back-Vereinbarungen mit dem verordnenden Arzt

  • datenbank.nwb.de

    Betrug und Untreue durch einen Kassenarzt: Täuschung und Vermögensschaden der Krankenkassen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln in Übermengen und Kick-Back-Zahlungen an den verordnenden Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betrug durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen von Röntgenkontrastmitteln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Strafwut (PD Dr. Antje Schumann; HRRS 2017, 511-517)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 313
  • StV 2018, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Wie sich aus einer nach Erlass des landgerichtlichen Urteils veröffentlichten Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs ergibt, trifft den Vertragsarzt bei seiner Verordnungstätigkeit grundsätzlich eine Vermögensbetreuungspflicht zu Gunsten der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. ausführlich hierzu BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, NStZ 2017, 32 mwN; hierzu auch Hoven NJW 2016, 3213 und T. Schneider HRRS 2017, 231).

    Zwar handelt es sich bei den Betrugstaten in Bezug auf den gesondert Verfolgten A. lediglich um mitbestrafte Nachtaten, die den von ihm verursachten Untreueschaden lediglich vertieft und bei ihm deshalb nicht gesondert bestraft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16 Rn. 43).

  • BGH, 11.10.2004 - 5 StR 389/04

    Betruges (Tatbestandsmerkmal der Erregung eines Irrtums; Trennung der

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Zur Klarstellung des zusätzlich verwirklichten Unrechts ist in derartigen Fällen die Beihilfe zu beiden Haupttaten in den Schuldspruch aufzunehmen (vgl. zu einer entsprechenden Tenorierung auch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 5 StR 389/04, NStZ 2005, 157; Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 680/89 und vom 7. Februar 1961 - 1 StR 589/60).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität); tatrichterliche Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14 mwN).
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 589/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Zur Klarstellung des zusätzlich verwirklichten Unrechts ist in derartigen Fällen die Beihilfe zu beiden Haupttaten in den Schuldspruch aufzunehmen (vgl. zu einer entsprechenden Tenorierung auch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 5 StR 389/04, NStZ 2005, 157; Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 680/89 und vom 7. Februar 1961 - 1 StR 589/60).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 680/89

    Mißachtung der Betrugsverwirklichnug durch die Strafkammer bei auch fremdnützigem

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Zur Klarstellung des zusätzlich verwirklichten Unrechts ist in derartigen Fällen die Beihilfe zu beiden Haupttaten in den Schuldspruch aufzunehmen (vgl. zu einer entsprechenden Tenorierung auch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 5 StR 389/04, NStZ 2005, 157; Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 680/89 und vom 7. Februar 1961 - 1 StR 589/60).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Eine etwa unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses würde ohnehin den materiellen Unrechtsund Schuldgehalt der Tat insgesamt nicht berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14

    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel aus einer Apotheke

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    (3) Wie die Strafkammer im Einzelnen rechtsfehlerfrei ausgeführt hat, haben die zuständigen Mitarbeiter der Krankenkassen aufgrund der Täuschungshandlungen des Angeklagten S. irrtumsbedingt (vgl. zum Maßstab der Irrtumsprüfung BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, NStZ 2015, 341) die geltend gemachten Rechnungsbeträge an die P. GmbH ausgezahlt.
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Der Verkehr erwartet im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, NStZ 2015, 591, 593).
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13, NStZ 2014, 475 mwN).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
    Dies gilt nach dem Schutzzweck der Norm auch bei Verstößen gegen § 128 Abs. 2 und 6 SGB V, denn diese Vorschrift soll Versicherte und ihre Krankenkassen vor einem kollusiven Zusammenwirken von Ärzten und Leistungserbringern zu ihrem Nachteil schützen (vgl. zur Gesetzesbegründung BT-Drucks. 16/10609 S. 58; zur "streng formalen Betrachtungsweise' beim Abrechnungsbetrug BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, NStZ 2014, 640 mwN).
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 49/12 R

    Krankenversicherung - Apotheker - kein Vergütungsanspruch oder Ersatz des Wertes

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Dabei erwartet der Verkehr im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 38; Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17, NStZ-RR 2017, 313).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Denn der Verkehr erwartet in diesem Zusammenhang vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13 Rn. 11; Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08 Rn. 16 und vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01 Rn. 6).
  • LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17

    Betrug bei Betreibung eines MVZ durch Nichtberechtigte

    Durch die gegenüber der TK oder KVH eingereichten Verordnungen bzw. Quartalsabrechnungen wurde durch die jeweiligen erklärenden Mitarbeiter als gutgläubige Werkzeuge (soweit die Quartalsabrechnung nicht eigenhändig vom Angeklagten Dr. F. unterzeichnet wurde) unter Berücksichtigung der Anschauungen des einschlägigen Verkehrskreises konkludent erklärt, dass die dort enthaltenen Vergütungsansprüche auch tatsächlich bestehen und die insoweit maßgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten worden seien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 StR 46/17, juris Rn. 44 f; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 44; BGH, Urteil vom 10.03.1993 - 3 StR 461/92, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 27.04.2004 - 1 StR 165/03, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 17 f.).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Denn der Verkehr erwartet in diesem Zusammenhang vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13 Rn. 11; Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08 Rn. 16 und vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17

    Betrug durch unrechtmäßige Rechnungen für Telefon-Sexhotline

    Entscheidend ist, dass der allgemeine Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs, vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung der Tatsachen erwartet und auch erwarten darf, die wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs sind und die er aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGH Urteil v. 10.12.2014 - 5 StR 405/13, NStZ 215, 591, 593; BGH Beschl. v. 25.07.2017 - 5 StR 46/17).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 350/20

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: keine Betreuungspflicht des verordnenden

    Gleiches hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf durch einen Vertragsarzt angenommen und dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass es der verordnende Arzt insoweit in der Hand hat, die gesetzlichen Krankenkassen zu entsprechenden Zahlungen zu verpflichten, ohne dass diesen eine hinreichende Kontrollmöglichkeit zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17, NStZ-RR 2017, 313, 314).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Denn der Verkehr erwartet in diesem Zusammenhang vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 1 StR 138/21; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21

    Eine durch betrügerische Handlungen einer Pflegekraft verursachte bzw.

    Der Verkehr erwartet im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 -, Rn. 44, juris, m.w.N.).

    Danach enthält die Einreichung von Leistungserbringer-Rechnungen regelmäßig die stillschweigende Erklärung, diese seien in geltend gemachter Höhe endgültig angefallen und nicht - wie hier - durch Kickback-Zahlungen an den Leistungserbringer geschmälert (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 -, Rn. 45, juris).Aufgrund der Täuschung der Beklagten ist die Klägerin irrig davon ausgegangen, dass die Angaben in den Abrechnungsunterlagen, die ihr von dem Versicherten bzw. von seinen Eltern übermittelt wurden, über die Einsatzzeiten und geforderten Rechnungsbeträge der Beklagten der Wahrheit entsprachen.

  • OLG Stuttgart, 06.08.2019 - 4 Ws 151/19

    Hinreichender Tatverdacht bezüglich eines hautärztlichen Abrechnungsbetrugs

    Liegen keine Besonderheiten vor, kann das Tatgericht regelmäßig von allgemein verbreiteten, durch die Verkehrsanschauung und den rechtlichen Rahmen bestimmten Erwartungen auf den tatsächlichen Inhalt konkludenter Kommunikation schließen (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 -, juris).
  • BGH, 05.06.2019 - 3 StR 184/19

    Rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigte Strafmilderung wegen

    Das neue Tatgericht wird bei der Bemessung des Unrechts- und Schuldgehalts der Taten u.a., in den Blick nehmen können, dass ein Teil des festgestellten Schadens eher normative Prägung hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1200 Rn. 31; Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, NStZ 2014, 640 Rn. 36 und vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17, juris Rn. 66).
  • LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20

    Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Aussage - gegen - Aussage - Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel

  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen eines sächlichen Beweismittels

  • LG Stuttgart, 28.07.2022 - 6 Qs 4/22

    Umfang des Betrugsschadens bei Abrechnung tatsächlich nicht durchgeführter

  • VK Westfalen, 08.05.2018 - VK 1-12/18

    Nur vertragsuntypische und branchenunübliche Praktiken sind unzumutbar!

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