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   BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08   

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https://dejure.org/2009,1871
BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2009,1871)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2009,1871)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2009,1871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 132 Abs. 2 und 3 GVG; § 238 Abs. 2 StPO; § 171a GVG; § 172 GVG; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen; Präklusion (Beanstandung; Zwischenrechtsbehelf); Begriff der Vernehmung; Konfrontationsrecht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortdauernde Abwesenheit eines Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung und Entlassung eines vernommenen geschädigten Zeugen; Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer einer Vernehmung durch Einbeziehung aller Verfahrensvorgänge; Abwägung der ...

  • Judicialis

    GVG § 171a; ; GVG § ... 172; ; GVG § 174; ; StPO § 58a Abs. 1; ; StPO § 59 Abs. 2; ; StPO § 68b Abs. 1; ; StPO § 79 Abs. 2; ; StPO § 168c; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 240 Abs. 2; ; StPO § 247; ; StPO § 251 Abs. 4; ; StPO § 338; ; StPO § 338; ; StPO § 344 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauernde Abwesenheit eines Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung und Entlassung eines vernommenen geschädigten Zeugen; Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer einer Vernehmung durch Einbeziehung aller Verfahrensvorgänge; Abwägung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (51)

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02

    Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
    Der Senat verkennt nicht, dass die diesbezügliche Aussage in BGHSt 26, 218 darauf zielt, die zentralen Rechte des Angeklagten abzusichern (vgl. auch BGH NJW 2003, 597).

    Die bisherige Rechtsprechung gestattet solche Beweiserhebungen ohne weiteres unter fortdauerndem Ausschluss der von der Vernehmung ausgeschlossenen Öffentlichkeit (BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1), nicht indes in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597).

    Damit hat sie insoweit zugleich anerkannt, dass an die Angeklagtenabwesenheit und den Öffentlichkeitsausschluss in Fällen der hier in Frage stehenden Art ungeachtet der hinter den jeweiligen Regelungen stehenden unterschiedlichen Schutzgüter (Verteidigungsrechte des Angeklagten einerseits, Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes andererseits; hierzu BGH NJW 2003, 597) im Interesse des Zeugen- und Opferschutzes dieselben Maßstäbe angelegt werden müssen.

    Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten im Blick auf deren abweichende Entscheidungen (u. a.: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 2003, 597 (1. Strafsenat); BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 (2. Strafsenat); BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3, 15, 19 (3. Strafsenat); BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352 (4. Strafsenat)), an, ob an ihrer der beabsichtigten Entscheidung des Senats widersprechenden Rechtsprechung festgehalten wird.

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
    Während die Beanstandung bezogen auf die Verhandlung über die Vereidigung der kindlichen Zeugin offensichtlich unbegründet ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGHSt 51, 81), gilt dies nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht bezogen auf die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin.

    Der Senat möchte dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß § 171a bis § 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist.

    Für die vorangehende Verhandlung über die Entlassung hält der Bundesgerichtshof hingegen daran fest, dass der Angeklagte zugegen sein muss (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 -und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99).

    Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten im Blick auf deren abweichende Entscheidungen (u. a.: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 2003, 597 (1. Strafsenat); BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 (2. Strafsenat); BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3, 15, 19 (3. Strafsenat); BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352 (4. Strafsenat)), an, ob an ihrer der beabsichtigten Entscheidung des Senats widersprechenden Rechtsprechung festgehalten wird.

  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
    Der Senat möchte dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß § 171a bis § 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist.

    Soweit die Vorschrift des § 59 Abs. 2 StPO - entsprechend § 79 Abs. 2 StPO - die Vernehmung und die Vereidigung voneinander trennt (vgl. dazu BGHSt 26, 218, 219), erklärt sich dies aus dem spezifischen Regelungsgegenstand dieser Vorschriften, welche die Abfolge vorgeben (Nacheid).

    Auch der Grundsatz, dass Ausnahmevorschriften streng nach dem Wortlaut des Gesetzes auszulegen sind (BGHSt 26, 218, 220), gebietet kein anderes Ergebnis.

    Der Senat verkennt nicht, dass die diesbezügliche Aussage in BGHSt 26, 218 darauf zielt, die zentralen Rechte des Angeklagten abzusichern (vgl. auch BGH NJW 2003, 597).

  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Zur Begründung nimmt der Senat auf seinen Anfragebeschluss in dieser Sache vom 10. März 2009 (StV 2009, 342 m. Anm. Eisenberg) Bezug.
  • BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09

    Augenscheinseinnahme während einer Vernehmung unter Ausschluss des Angeklagten

    Der 2. Strafsenat sieht keine Notwendigkeit durch Änderung der Rechtsprechung erst ein Defizit der Rechte des Angeklagten herbeizuführen, um dann anschließend zu versuchen, diese selektive Unterrichtung (vgl. Anm. Eisenberg zum Anfragebeschluss - 5 StR 460/08 - in StV 2009, 342, 344 ff.) wieder auszugleichen.
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Auf entsprechende Anfrage bei den anderen Strafsenaten (Senatsbeschluss in dieser Sache vom 10. März 2009, StV 2009, 226 m. Anm. Schlothauer; vgl. ferner den Anfragebeschluss des Senats in einer Parallelsache vom selben Tage - 5 StR 460/08, StV 2009, 342 m. Anm. Eisenberg; hierzu nunmehr - betreffend die Vereinbarkeit fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen mit § 247 StPO - Vorlagebeschluss des Senats vom heutigen Tage) hat lediglich der 1. Strafsenat seine entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben.
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

    Die Statthaftigkeit von Rügen der hier vorliegenden Art hängt - zumal nach bislang verbindlicher Rechtsprechung - nicht davon ab, dass der Verteidiger die Anordnung der Augenscheinseinnahme in fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten durch den Strafkammervorsitzenden gemäß § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hat; daher braucht hierzu auch nicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vorgetragen zu werden (vgl. näher den weiteren Vorlagebeschluss des Senats vom heutigen Tag - 5 StR 460/08, sub 3 a).

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen weiteren Vorlagebeschluss vom heutigen Tage - 5 StR 460/08 sub 4 a bis c. Die bisher für den Senat verbindliche Rechtsprechung ist insbesondere auch für den Fall anderer Beweiserhebungen, namentlich Urkundenverlesungen oder Augenscheinseinnahmen, in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten anderer Auffassung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597).

  • BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
    hier: Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 10. März 2009 - 5 StR 460/08 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juli 2009 beschlossen:.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1916
BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08 (1) (https://dejure.org/2009,1916)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2009 - 5 StR 460/08 (1) (https://dejure.org/2009,1916)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2009 - 5 StR 460/08 (1) (https://dejure.org/2009,1916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 132 GVG; § 247 StPO; § 238 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten); Beanstandung der Entlassungsentscheidung (Entscheidung des Gerichts); Begriff der Vernehmung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortdauernde Abwesenheit eines während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten i.R.e. Verhandlung über die Entlassung des Zeugen als absoluter Revisionsgrund; Erweiterung des Begriffs der Zeugenvernehmung auf die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen in ...

  • Judicialis

    GVG § 132; ; GVG § ... 132 Abs. 2; ; GVG §§ 171a bis § 172; ; StPO § 58a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 59 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 68b Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 168c; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 247; ; StPO § 247 Satz 2; ; StPO § 247 Satz 4; ; StPO § 251 Abs. 4 Satz 3; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Fortdauernde Abwesenheit eines während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten i.R.e. Verhandlung über die Entlassung des Zeugen als absoluter Revisionsgrund; Erweiterung des Begriffs der Zeugenvernehmung auf die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlung über die Entlassung des Zeugen und Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des gemäß § 247 StPO entfernten Angeklagten als Fälle des absoluten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. 5 StPO (PD Dr. Jochen Bung, M.A.; HRRS 1/2010, S. 50 ff.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1012
  • NStZ-RR 2010, 138
  • StV 2010, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    Während die Beanstandung hinsichtlich der Verhandlung über die Vereidigung der kindlichen Zeugin offensichtlich unbegründet ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGHSt 51, 81), gilt dies nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht bezogen auf die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin.

    In Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) rechnet der Senat die Verhandlung über die Entlassung eines nach § 247 StPO in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen zu dessen Vernehmung.

    Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).

    Er soll zur Anwendung kommen, wenn der Zeuge bereits vor Wiederzulassung und Information des Angeklagten entlassen worden ist (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 und 15).

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99

    Begründungserfordernis bei § 247 StPO; Zulässigkeitsanforderungen der Revision

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).

    Allein diese Verfahrensweise steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung, die bei einem ausdrücklichen Verzicht des Angeklagten auf eine weitere Zeugenbefragung keinen wesentlichen Verfahrensvorgang in der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen sieht (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).

    Eine Reduktion des absoluten Revisionsgrundes durch eine sachgerechte Auslegung des Begriffs der Vernehmung in § 247 StPO, wie sie der Senat für angezeigt hält (vgl. zu entsprechender Tendenz schon BGHR StPO § 247 Abwesenheit 14, 20), würde dieses Missverhältnis beseitigen.

  • BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00

    Unzulässige Verfahrensrüge; Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Entlassung

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).

    Allein diese Verfahrensweise steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung, die bei einem ausdrücklichen Verzicht des Angeklagten auf eine weitere Zeugenbefragung keinen wesentlichen Verfahrensvorgang in der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen sieht (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).

  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    In Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) rechnet der Senat die Verhandlung über die Entlassung eines nach § 247 StPO in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen zu dessen Vernehmung.

    Eine Reduktion des absoluten Revisionsgrundes durch eine sachgerechte Auslegung des Begriffs der Vernehmung in § 247 StPO, wie sie der Senat für angezeigt hält (vgl. zu entsprechender Tendenz schon BGHR StPO § 247 Abwesenheit 14, 20), würde dieses Missverhältnis beseitigen.

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).

    Allein diese Verfahrensweise steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung, die bei einem ausdrücklichen Verzicht des Angeklagten auf eine weitere Zeugenbefragung keinen wesentlichen Verfahrensvorgang in der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen sieht (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).

  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).

    Solches entspräche nur nach ordnungsgemäßer Entlassung des Zeugen erst nach Unterrichtung des Angeklagten dem Verfahrensrecht (vgl. Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 70; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; § 244 Abs. 2 Aussageentstehung 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGHR StPO § 248 Entlassung 1).

  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 216/06

    Entscheidung über Vereidigung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    Während die Beanstandung hinsichtlich der Verhandlung über die Vereidigung der kindlichen Zeugin offensichtlich unbegründet ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGHSt 51, 81), gilt dies nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht bezogen auf die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin.

    Hinsichtlich der Vereidigung, der nach Abschaffung der Regelvereidigung freilich nur mehr untergeordnete Bedeutung zukommen dürfte (vgl. BGHSt 51, 81), wurde dem Angeklagten zur Wahrung der Chance auf Beeinflussung der Vereidigungsentscheidung durch vorherige Anhörung bei fortdauernder Abwesenheit von der Verhandlung über die Vereidigung der absolute Revisionsgrund zugebilligt (vgl. BGHSt 26, 218, 220; vgl. zur Vermeidung der Konfrontation bei Nichtvereidigung BGH NJW 2004, 1187; insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt).

  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    Soweit § 59 Abs. 2 Satz 1 StPO (entsprechend § 79 Abs. 2 StPO) die (eigentliche) Vernehmung und die Vereidigung des Zeugen voneinander trennt, ergibt sich hieraus (entgegen BGHSt 26, 218, 219) nichts anderes.

    Hinsichtlich der Vereidigung, der nach Abschaffung der Regelvereidigung freilich nur mehr untergeordnete Bedeutung zukommen dürfte (vgl. BGHSt 51, 81), wurde dem Angeklagten zur Wahrung der Chance auf Beeinflussung der Vereidigungsentscheidung durch vorherige Anhörung bei fortdauernder Abwesenheit von der Verhandlung über die Vereidigung der absolute Revisionsgrund zugebilligt (vgl. BGHSt 26, 218, 220; vgl. zur Vermeidung der Konfrontation bei Nichtvereidigung BGH NJW 2004, 1187; insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt).

  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 180/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    In Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) rechnet der Senat die Verhandlung über die Entlassung eines nach § 247 StPO in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen zu dessen Vernehmung.

    Er soll zur Anwendung kommen, wenn der Zeuge bereits vor Wiederzulassung und Information des Angeklagten entlassen worden ist (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 und 15).

  • BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03

    Sicherungsverwahrung (Umfang oder Schwierigkeit der Sache); Anrechnung von

    Auszug aus BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08
    Hinsichtlich der Vereidigung, der nach Abschaffung der Regelvereidigung freilich nur mehr untergeordnete Bedeutung zukommen dürfte (vgl. BGHSt 51, 81), wurde dem Angeklagten zur Wahrung der Chance auf Beeinflussung der Vereidigungsentscheidung durch vorherige Anhörung bei fortdauernder Abwesenheit von der Verhandlung über die Vereidigung der absolute Revisionsgrund zugebilligt (vgl. BGHSt 26, 218, 220; vgl. zur Vermeidung der Konfrontation bei Nichtvereidigung BGH NJW 2004, 1187; insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt).

    Bezüglich der Entlassung konnte der eigentliche Entlassungsvorgang demgegenüber als unwesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet werden, so dass insoweit für eine etwa gebotene ausnahmslose Trennung keine Probleme entstanden (vgl. BGH NJW 2004, 1187, insoweit in BGHSt 49, 25 nicht abgedruckt).

  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den

  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 508/93

    Hauptverhandlung - Psychopathologische Kriterien - Ausschluß - Öffentlichkeit -

  • BGH, 14.12.2006 - 5 StR 472/06

    Besorgnis der Befangenheit bei Verletzung des Fragerechts, des

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93

    Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches

  • BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich

  • BGH, 03.10.1978 - 1 StR 285/78

    Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 182/94

    Gang der Verhandlung - Antrag - Angeklagter - Abwesenheit - Absoluter

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92

    Rechtliches Gehör - Ermessen - Verfahrensbeteiligter - Gerichtliche Entscheidung

  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 193/09

    Ausschluss des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (kein Recht auf Übertragung der

  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88

    Rechtliche Wirkungen der Einnahme des richterlichen Augenscheins während der

  • BGH, 20.07.2004 - 4 StR 254/04

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Reichweite des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 309/88

    Zur ordnungsgemäßen Einführung eines Augenscheinsbeweises - Zur Verwertung eines

  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

  • BGH, 10.08.1995 - 5 StR 272/95

    Begründung der Revision - Angeklagter - Unberechtigter Ausschluß - Beeidigung der

  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01

    Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

  • BGH, 12.09.2007 - 2 StR 187/07

    Abwesenheit des Angeklagten (Ausschluss); Augenscheinseinnahme; Inbegriff der

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

  • BGH, 15.12.1999 - 1 StR 614/99

    Vereidigung - Entlassung - Zeuge - Zustimmung

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Daraufhin hat der 5. Strafsenat mit Beschluss vom 11. November 2009 - 5 StR 460/08 - (NJW 2010, 1012) dem Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 2 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Begründet die fortdauernde Abwesenheit des nach § 247 StPO während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO?.
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

    Aus diesen grundlegenden Erwägungen hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar nicht den Schluss gezogen, dass aus der Lückenhaftigkeit des Protokolls dessen teilweise gegebene Unverbindlichkeit - mit der Folge möglichen Freibeweisverfahrens über den Verfahrensablauf unter geringeren Anforderungen als im die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren (vgl. BGH StV 2004, 297, 298 m. w. N.) - nicht weiter gefolgert werden könne (vgl. BGH GS aaO S. 313 f. Tz. 56; BGH wistra 2010, 31, 32 und BGH, Beschluss vom 11. November 2009 - 5 StR 460/08 Tz. 6; vgl. auch BVerfG NJW 2009, 1469, 1471 f.).

    Dieser Umstand begründet im Fall gescheiterter Protokollberichtigung - wie hier - aber keine offensichtliche Lücke des Protokolls, die das Revisionsgericht berechtigt, im Freibeweisverfahren auf dienstliche Erklärungen der Berufsrichter und Schöffen hinsichtlich des Abschlusses des Selbstleseverfahrens zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2009 - 5 StR 460/08 Tz. 6 m. w. N.).

  • BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Vernehmungsbegriff;

    Soweit der 5. Strafsenat die für das Verfahren bedeutsame Rechtsfrage mit Datum vom 11. November 2009 dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vorgelegt hat (5 StR 460/08), bindet dies die vorliegende Entscheidung nicht.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4549
BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2010,4549)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2010,4549)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2010,4549)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 Abs 2 StPO, § 247 S 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge der fortdauernden Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen: Folgen der Nichtbeanstandung der Entlassungsentscheidung des Vorsitzenden

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des in seiner Abwesenheit zeugenschaftlich vernommenen Nebenklägers

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge der fortdauernden Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen: Folgen der Nichtbeanstandung der Entlassungsentscheidung des Vorsitzenden

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge der fortdauernden Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen: Folgen der Nichtbeanstandung der Entlassungsentscheidung des Vorsitzenden

  • rechtsportal.de

    StPO § 247; StPO § 338 Nr. 5
    Verfahrensrüge wegen fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des in seiner Abwesenheit zeugenschaftlich vernommenen Nebenklägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 169
  • StV 2010, 562
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Der auf Verletzung des § 247 StPO gestützten Verfahrensrüge gemäß § 338 Nr. 5 StPO ist nach dem Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2010 - GSSt 1/09 - aufgrund des Anfrageverfahrens nach § 132 Abs. 2 GVG in dieser Sache der Erfolg nicht zu versagen, soweit die Revision die fortdauernde Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung der gemäß § 247 Satz 2 StPO in seiner Abwesenheit zeugenschaftlich vernommenen Nebenklägerin beanstandet.
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 180/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Die Verletzung zwingenden Rechts oder das Unterlassen unverzichtbarer Maßnahmen durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 77 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69; s. etwa auch BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08, BGHSt 54, 184, 185; Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08, StV 2010, 562; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 504/10, NStZ-RR 2011, 151).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10

    Ausschluss des Angeklagten von der Anwesenheit; Verhandlung über die Entlassung

    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2010 (NStZ 2011, 47) musste der Beschwerdeführer keinen konkreten Sachvortrag zu einer Beeinträchtigung seines Fragerechts infolge der mit der Rüge beanstandeten Verfahrensweise erbringen (BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08).
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