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BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 177 StGB; § 224 StGB; § 239 StGB; § 126 StPO; § 63 StGB
Tateinheit (Klammerwirkung; strafrechtlicher Unwert; Dauerdelikt; Strafdrohung); Tatmehrheit; Konkurrenzen; Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; einstweilige Unterbringung (Grundlage für ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Konkurrenzrechtliche Beurteilung eines Waffendelikts als Dauerdelikt bei Verwahrung der Waffe am Tatort einer Vergewaltigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1; StGB § 177 Abs. 2; StGB § 239
Konkurrenzrechtliche Beurteilung eines Waffendelikts als Dauerdelikt bei Verwahrung der Waffe am Tatort einer Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07
Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10
a) Zwar geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, dass ein Delikt, das sich über einen gewissen Zeitraum hinzieht, andere Straftaten, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit zueinander stünden, zu Tateinheit verbinden kann, wenn es seinerseits mit jeder dieser Straftaten tateinheitlich zusammentrifft (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10).Denn eine minder schwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7, 10).
Die Freiheitsberaubung bleibt hinter dem jeweils deutlich höheren Unrechtsgehalt von § 177 Abs. 2 StGB und § 224 Abs. 1 StGB deutlich zurück (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10 BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 3); beide Delikte stehen in Tatmehrheit zueinander.
- BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10
Denn eine minder schwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7, 10).Für die sogenannte Klammerwirkung eines dritten Delikts im vorgenannten Sinne ist erforderlich aber auch hinreichend, dass zwischen dem dritten und einem der verbundenen Delikte annähernde Wertgleichheit besteht; wiegt - wie hier - nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so verbleibt es bei der Klammerwirkung (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7;… Fischer, StGB 57. Aufl. Vor § 52 Rdn. 30).
- BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10
Denn eine minder schwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7, 10). - BGH, 31.05.1989 - 3 StR 99/89
Rechtsfehlerhafte Bewertung der Konkurrenzverhältnisse zwischen einer …
Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10
Denn eine minder schwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7, 10).
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer …
Ein einheitliches Dauerdelikt scheidet aber deshalb aus, weil ein durchgehender Besitz nicht in der Lage ist, mehrere selbständige Verbreitungstaten zu verklammern; denn der Tatbestand des Besitzes bleibt in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt, hinter demjenigen der Verbreitung zurück (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158;… vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 36; s. ferner - zu Verschaffungsdelikten nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF - BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208). - BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15
Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der …
Diese galt bei den Organisationsdelikten, aber auch bei anderen verbindenden Straftatbeständen indes nicht uneingeschränkt, sondern nur, wenn zumindest eines der für die Verklammerung in Betracht kommenden Delikte nicht schwerer wog als die gleichzeitig verwirklichte verklammernde Straftat (BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6;… vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7;… vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10; Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31;… vom 30. November 1988 - 3 StR 376/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4;… vom 31. Mai 1989 - 3 StR 99/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 5;… vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 415/97, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4;… vom 27. November 1998 - 3 StR 342/98, BGHR StGB § 180a Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3). - BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher …
Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden ( BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1993, 39, 40; 2008, 209, 210 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Tz. 5; vgl. auch BGH NStZ 2011, 577, 578).
- BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11
Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche …
Die Klammerwirkung bleibt daher aus, wenn das (Dauer-)Delikt in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung seinen Ausdruck findet, deutlich hinter den während seiner Begehung zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstößen zurückbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Rn. 3). - BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19
Konkurrenzen (keine Anwendung des verdrängenden Gesetzes wegen Verjährung; …
Der Besitz der verschiedenen Tatvideos verklammert die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zu Tateinheit, weil das Dauerdelikt in seinem Unwertgehalt deutlich hinter den Missbrauchstaten zurückbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 mwN). - BGH, 10.08.2017 - AK 35/17
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
Der Besitz des Sturmgewehrs vermag beides nicht miteinander zu verklammern, weil das Dauerdelikt des Kriegswaffenrechts in seinem strafrechtlichen Unwert - wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt - deutlich hinter den Organisationsdelikten der § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB zurückbleibt (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158). - BGH, 08.03.2022 - 6 StR 49/22
Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften (Deliktsnatur als Dauerdelikt; …
(...) Der Besitz der verschiedenen Tatvideos verklammert die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zur Tateinheit, weil das Dauerdelikt in seinem Unwertgehalt deutlich hinter den Missbrauchstaten zurückbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 mwN). - BGH, 10.08.2017 - AK 36/17
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
Der Besitz des Sturmgewehrs vermag beides nicht miteinander zu verklammern, weil das Dauerdelikt des Kriegswaffenrechts in seinem strafrechtlichen Unwert - wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt - deutlich hinter den Organisationsdelikten der § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB zurückbleibt (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158).