Rechtsprechung
BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch das Revisionsgericht - Bindungwirkung von Feststellungen des früheren Urteils - Bedürfnis einer erneuten Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.03.1990 - 5 StR 84/90
- BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
- BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Papierfundstellen
- StV 1993, 62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.10.1975 - 5 StR 500/75
Fehlende Angabe eines Strafmaßes im Urteil - Zurückweisung zur Verhängung der …
Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen. - BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Daher entfernt der nunmehrige Tatrichter sich unzulässigerweise von den Feststellungen des früheren Urteils, die deshalb bindend sind, weil sie den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch tragen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. BGHSt 30, 340, 346; BGH NStZ 1981, 448 und 1988, 88, jeweils zu Zielen und Beweggründen des Angeklagten). - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Die Ausschließung erheblich verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB ist damit nicht zu vereinbaren (BGHSt 37, 231).
- BGH, 09.07.1991 - 4 StR 291/91
Revision - Verhängung - Höchststrafe
Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen. - BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91
Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung
Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen. - BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91
Tateinheit - Entschluß des Täters - Fortsetzungstat - Erwerb von …
Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen. - BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
Strafbarkeit wegen Betruges und Untreue - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Daher entfernt der nunmehrige Tatrichter sich unzulässigerweise von den Feststellungen des früheren Urteils, die deshalb bindend sind, weil sie den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch tragen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. BGHSt 30, 340, 346; BGH NStZ 1981, 448 und 1988, 88, jeweils zu Zielen und Beweggründen des Angeklagten). - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 245/87
Revision - Strafausspruch - Bindung an Feststellungen - Sachverhaltsaufklärung - …
Auszug aus BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Daher entfernt der nunmehrige Tatrichter sich unzulässigerweise von den Feststellungen des früheren Urteils, die deshalb bindend sind, weil sie den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch tragen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. BGHSt 30, 340, 346; BGH NStZ 1981, 448 und 1988, 88, jeweils zu Zielen und Beweggründen des Angeklagten).
Rechtsprechung
BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.03.1990 - 5 StR 84/90
- BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
- BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91
Papierfundstellen
- StV 1991, 106
- StV 1991, 106 LS
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.08.1982 - 5 StR 157/82
Mindestfeststellungen des Tatrichters bezüglich des Tatvorsatzes - Minder …
Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
Maßgebend hierfür ist nicht, ob sich die Tat als "Spontantat" darstellt; vielmehr kommt es darauf an, ob der durch die Kränkung hervorgerufene Zorn noch angehalten und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; Senat, Urteil vom 31.8. 1982 - 5 StR 157/82). - BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
Sie sind von der Aufhebung des Strafausspruchs auch insoweit nicht berührt worden, als es sich um doppelrelevante Feststellungen handelt, die zugleich für den Strafausspruch Bedeutung haben (BGHSt 24, 274 f; 30, 340, 343 f). - BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
Sie sind von der Aufhebung des Strafausspruchs auch insoweit nicht berührt worden, als es sich um doppelrelevante Feststellungen handelt, die zugleich für den Strafausspruch Bedeutung haben (BGHSt 24, 274 f; 30, 340, 343 f).
- BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
Totschlag (minder schwerer Fall: Hingerissenwerden, Zorn, Spontantat); …
Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10). - BGH, 09.03.2022 - 1 StR 21/22
Minder schwerer Fall des Totschlags
- BGH, 08.02.2011 - 3 StR 17/11
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; beendeter Versuch; korrigierter …
Denn entscheidend kommt es darauf an, ob der Täter die Tat unter dem beherrschenden Einfluss einer anhaltenden Erregung über die Provokation beging, die nicht die Erheblichkeit des § 21 StGB erreichen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 1. Alt. Hingerissen 1;… Fischer, aaO, § 213 Rn. 9a).