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   BGH, 19.12.1996 - 5 StR 472/96   

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https://dejure.org/1996,1905
BGH, 19.12.1996 - 5 StR 472/96 (https://dejure.org/1996,1905)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1996 - 5 StR 472/96 (https://dejure.org/1996,1905)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 5 StR 472/96 (https://dejure.org/1996,1905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung durch Nichtverhängung von Fahrverboten - Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 336

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1455
  • NZV 1997, 183
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Auszug aus BGH, 19.12.1996 - 5 StR 472/96
    Dagegen haben die zusätzlichen Ausführungen des Rechtsbeschwerdegerichts zur Frage der Verhängung eines Fahrverbotes, also zum Sanktionsausspruch, nicht die Qualität eines "Aufhebungsgrundes" mit den daraus sich ergebenden Folgen aus § 358 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 27, 212, 213 [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; BGH JR 1956, 430 m. Anm. Eb. Schmidt).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 19.12.1996 - 5 StR 472/96
    Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (BGHSt 41, 247, 251 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    dd) Hat der Täter Verfahrensrecht durch ein Unterlassen (§ 13 Abs. 1 StGB) verletzt (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 1996 - 5 StR 472/96, NJW 1997, 1455; vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105; Hilgendorf, aaO, § 339 Rn. 39 und 70; zur Abgrenzung von aktivem Tun und Unterlassen bei durch Manipulationen bewirktem "verschleppten' Abschluss einer Anklage vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2007 - 1 StR 394/07, Rn. 44), wird das Tatbestandsmerkmal der Rechtsbeugung in der Regel nur dann als erfüllt angesehen werden können, wenn eine rechtlich eindeutig gebotene Handlung unterblieben ist.
  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH NJW 1997, 1455 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98

    Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus

    Infolgedessen ist der Tatbestand der Rechtsbeugung (zur Tatzeit § 336 StGB, durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997, BGBl. I S. 2038, unverändert in § 339 StGB umbenannt), für den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BGHSt 41, 247, 251; BGH NJW 1997, 1455; s. zur Einstellungsentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG BGH NStZ 1988, 218, 219 m. Anm. Doller; kritisch Seebode JR 1994, 1, 6), nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

    Insoweit hat es den grundsätzlichen Vorrang des Schuldspruches vor dem, Sanktionsausspruch (vgl. BGH NJW 1997, 1455) hintangestellt.
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

    Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (BGHSt 41, 247, 251 m.w.N.; BGHR StGB § 336 Rechtsbeugung 11).
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