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   BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93   

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https://dejure.org/1993,2830
BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93 (https://dejure.org/1993,2830)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1993 - 5 StR 478/93 (https://dejure.org/1993,2830)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1993 - 5 StR 478/93 (https://dejure.org/1993,2830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter oder als Mittäter - Notwendigkeit der Erkennbarkeit der Veränderung entscheidungserheblicher Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung für den Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1, Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 46
  • StV 1994, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).

    Es hätte ausgereicht, wenn die Hauptverhandlung einen Verlauf genommen hätte, aus dem der Angeklagte die Möglichkeit, daß das Gericht veränderte tatsächliche Umstände zugrunde legen würde, entnehmen konnte (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12).

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Gegenüber der Annahme der Anklage, der Angeklagte habe unter Mithilfe eines anderen als alleiniger Täter gehandelt, ist die Mittäterschaft, die der Tatrichter zugrunde legt, ein abweichender rechtlicher Gesichtspunkt im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 11, 18, 19; BGH NJW 1952, 1385; BGH StV 1985, 490).
  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Gegenüber der Annahme der Anklage, der Angeklagte habe unter Mithilfe eines anderen als alleiniger Täter gehandelt, ist die Mittäterschaft, die der Tatrichter zugrunde legt, ein abweichender rechtlicher Gesichtspunkt im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 11, 18, 19; BGH NJW 1952, 1385; BGH StV 1985, 490).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Zeugen, die sie bei der Brandlegung beobachtet haben, waren - anders als in dem in BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 1 behandelten Fall - nicht vorhanden.
  • BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89

    Erfordernis des Hinweises des Angeklagten auf eine Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87

    Gebotenheit klarstellender Hinweise eines Gerichts zu einem Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).
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