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   BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94   

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https://dejure.org/1994,2711
BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94 (https://dejure.org/1994,2711)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1994 - 5 StR 487/94 (https://dejure.org/1994,2711)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94 (https://dejure.org/1994,2711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 70

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 124
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1987 - 2 StR 595/87

    Berufsfreiheit - Straftaten - Betrug

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94
    Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein (RGSt 68, 97; BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94
    Es muß danach ein berufstypische Zusammenhang erkennbar sein, ohne daß es darauf ankommt, daß derselbe Straftatbestand auch von anderen als den Berufsangehörigen oder Gewerbetreibenden erfüllt werden kann (BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 2 zu § 263 StGB).
  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94
    Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein (RGSt 68, 97; BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1, und vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124).

    Die Strafkammer durfte ferner berücksichtigen, dass nach der Verhängung einer Bewährungsstrafe im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. August 2008 (und schon zuvor nach Aufdeckung der zugrunde liegenden beiden Übergriffe im Jahr 2007) keine weiteren Straftaten bekannt geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; Beschlüsse vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124, vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171, und vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1386).

  • BGH, 24.07.2014 - 2 StR 221/14

    Untreue (hier: Missbrauch eines Anwaltsanderkonto; Vermögensnachteil: fälliger

    Zwar kann ein Berufsverbot grundsätzlich auch neben einer Bewährungsstrafe verhängt werden, etwa dann, wenn der Gefahr weiterer Straftaten gerade durch das Berufsverbot entgegengesteuert werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 276/03, NStZ-RR 2004, 54; LK-Hanack, 12. Aufl., § 70 Rn. 43a); dies erfordert aber eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171), in deren Rahmen hier auch zu berücksichtigen gewesen wäre, dass die Verhängung eines Berufsverbots dann ausscheidet, wenn zu erwarten ist, dass der Angeklagte bereits durch die Verurteilung zu der verhängten Strafe oder jedenfalls durch deren Verbüßung von weiteren Taten abgehalten werden kann (BGH, Beschluss vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Wiederholungsgefahr 1, und vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 410/15

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Unterlassen von Widerstand

    Bezüglich der Verhängung eines lebenslangen Berufsverbots weist der Senat hinsichtlich der Anforderungen an dessen Begründung vorsorglich auf BGH, Beschluss vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124 und LK/Hanack, 12. Aufl., § 70 Rn. 63 f. mwN hin.
  • LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11

    Gynäkologe fotografierte Patientinnen: Frauenarzt wegen Intimbildern zu drei

    Ein lebenslanges Berufsverbot, welches nur bei schwerster Berufskriminalität überhaupt in Frage kommt ( BGH Beschluss vom 12.09.1994, Az: 5 StR 487/94 , NStZ 1995, 124 f.), erschien daher vorliegend nicht verhältnismäßig ( § 62 StGB ).
  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Bei erstmaliger Verurteilung sind an die Annahme weiterer Gefährlichkeit des Täters besonders strenge Anforderungen zu stellen (BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 6, Steuerhinterziehung).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    228 Die Kammer hält es daher auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und durch den Vollzug der Freiheitsstrafe beeindruckt werden könnte (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94 - NStZ 1995, 124), für naheliegend, dass er nach einer gewissen Zeit aufgrund seiner konstanten Selbstwahrnehmung wieder in alte Routinen zurückfällt, seine Aufklärungspflichten im Glauben an seine risikokompensierenden Fähigkeiten verletzt und daher mit erneuten chirurgischen Eingriffen wiederum - mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrige - Körperverletzungshandlungen begeht.
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Die Frage, ob nicht bereits die - zumal erstmalige - Verurteilung zu Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird, ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose besonders zu berücksichtigen (BGH, Beschluss v. 12.09.1994, 5 StR 487/94, juris, Rn. 9).

    Das Verhalten eines Angeklagten nach der Tat ist im Rahmen der für § 70 Abs. 1 StGB erforderlichen Gefahrprognose stets in den Blick zu nehmen (BGH, Beschluss v. 05.08.2009, 5 StR 248/09, juris, 4; BGH, Beschluss v. 12.09.1994, 5 StR 487/94, juris, Rn. 9).

  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Andererseits ist bei einem Täter ohne Vorstrafen an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit eine besonders strenge Anforderung zu stellen (BGH, Beschluss vom 12.09.1994 - 5 StR 487/94 und Urteil vom 25.04.2013 - 4 StR 296/12).
  • LG Bielefeld, 04.12.2019 - 3 KLs 30/19
    Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen; insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird (vgl. BGH NStZ 1995, 124).
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00

    Anstiftung zur Steuerhinterziehung; Berufsverbot; Grobe Verletzung der mit seinen

  • VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 6/12

    Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen erfolgreich

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 476/22

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Fehlende

  • BGH, 06.06.2003 - 3 StR 188/03

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang; Betrug)

  • OLG Karlsruhe, 08.12.1994 - 2 Ws 219/94
  • AG Düsseldorf, 26.10.2009 - 101 Ls 72/08

    Misshandlung von Schutzbefohlenen durch gezielten und festen Griff in den

  • BayObLG, 20.12.2019 - 205 StRR 1148/19

    Berufungsbeschränkung als Verständigungsgegenstand und Konsequenz eines

  • LG Bielefeld, 30.09.2021 - 2 KLs 6/21
  • OLG Karlsruhe, 19.01.1995 - 2 Ss 177/94
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