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   BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14   

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https://dejure.org/2015,951
BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14 (https://dejure.org/2015,951)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 5 StR 494/14 (https://dejure.org/2015,951)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14 (https://dejure.org/2015,951)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 60 StGB; § 223 StGB; § 229 StGB; § 261 StPO
    Rechtsfehlerfreie Verneinung des Körperverletzungsvorsatzes bei kräftigem Schütteln eines Säuglings (Beweiswürdigung; Umfang der revisionsrechtlichen Prüfung; Berücksichtigung einer stark verlangsamten und in ihrer Qualität geringen kognitiven Leistungsfähigkeit des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 StGB, § 227 StGB
    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Absehen von Strafe bei fahrlässiger Tötung eines Säuglings durch Schütteln

  • IWW

    § 60 StGB, § 227 StGB, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Verhängung einer Strafe aufgrund einer psychischen Entwicklungsstörung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Absehen von Strafe bei fahrlässiger Tötung eines Säuglings durch Schütteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 60
    Absehen von der Verhängung einer Strafe aufgrund einer psychischen Entwicklungsstörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 460
  • NStZ-RR 2015, 109
  • StV 2015, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14
    Die Deliktsart hindert die Anwendung des § 60 StGB nicht; maßgeblich sind vielmehr die schweren Folgen für den Täter (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1977 - 3 StR 397/77, BGHSt 27, 298, 300 f.; OLG Karlsruhe, NJW 1974, 1006, 1007; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 60 Rn. 9; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 60 Rn. 4).

    Das Landgericht hat den Ausnahmecharakter der Vorschrift erkannt (vgl. UA S. 35) und die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Strafe offensichtlich verfehlt wäre, nach der erforderlichen Gesamtabwägung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1977, aaO, S. 301 f.; BGH, Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, NJW 1996, 3350 f.; OLG Karlsruhe aaO; Mosbacher in SSW StGB, 2. Aufl., § 60 Rn. 7; Hubrach, aaO Rn. 27, 38; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, aaO Rn. 8) vorgenommen und im Urteil eingehend begründet.

  • BGH, 03.09.1996 - 1 StR 475/96

    Fahrlässige Tötung - Strafmilderung - Absehen von Strafe

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14
    Das Landgericht hat den Ausnahmecharakter der Vorschrift erkannt (vgl. UA S. 35) und die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Strafe offensichtlich verfehlt wäre, nach der erforderlichen Gesamtabwägung (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1977, aaO, S. 301 f.; BGH, Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, NJW 1996, 3350 f.; OLG Karlsruhe aaO; Mosbacher in SSW StGB, 2. Aufl., § 60 Rn. 7; Hubrach, aaO Rn. 27, 38; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, aaO Rn. 8) vorgenommen und im Urteil eingehend begründet.
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 159/03

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Körperverletzungsvorsatz (maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14
    Dieser ist schon gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Körperverletzungserfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch unerwünscht sein; das für den Vorsatz erforderliche Wissen muss im Zeitpunkt der Tathandlung in aktuell wirksamer Weise vorhanden sein; bloßes nicht in das Bewusstsein gelangtes Wissen oder ein nur potentielles Bewusstsein reicht nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 3 StR 159/03, NStZ 2004, 201, 202).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.1974 - 1 Ss 314/73

    Trunkenheitsfahrt; Wiederholung; Dritte; Mitfahrer; Mitverschulden

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14
    Die Deliktsart hindert die Anwendung des § 60 StGB nicht; maßgeblich sind vielmehr die schweren Folgen für den Täter (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1977 - 3 StR 397/77, BGHSt 27, 298, 300 f.; OLG Karlsruhe, NJW 1974, 1006, 1007; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 60 Rn. 9; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 60 Rn. 4).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Angesichts des insoweit beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes wäre die tatgerichtliche Überzeugungsbildung im Übrigen selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16 Rn. 17, vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87, alle mwN).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Neben dieser Lücke hat die Strafkammer aber auch unbeachtet gelassen, dass mit bedingten Tötungsvorsatz handelnde Täter kein Tötungsmotiv haben, sondern einem anderen Handlungsantrieb nachgehen (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172 f.) und selbst ein unerwünschter Erfolg dessen billigender Inkaufnahme nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vgl. ferner BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 f. mwN; zu hochgradig interessenwidrigen Tatfolgen allerdings: BGH, Urteile vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 f.; vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    a) Die Vorschrift des § 60 StGB hat Ausnahmecharakter (s. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460, 461).

    Ein Vorgehen nach § 60 StGB macht dabei eine Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten Umstände erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, aaO; Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, aaO).

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    c) Schließlich hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass bedingter Tötungsvorsatz auch dann vorliegen kann, wenn der Eintritt des tödlichen Erfolgs dem Täter gleichgültig (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306) oder sogar unerwünscht ist (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 aaO; vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372, 373; Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 369).
  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

    Die Kammer hat hierbei nicht verkannt, dass auch ein mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnder Täter kein Tötungsmotiv haben muss, er vielmehr auch einem anderen Handlungstrieb nachgehen kann und selbst ein dem Täter unerwünschter Erfolg einer billigenden Inkaufnahme nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016, 4 StR 84/15; BGH, Urteil vom 14.01,2015, 5 StR 494/14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzung der Gewährung einer

    Aber auch insoweit bestehen hier keinerlei Anhaltspunkte für eine Vorsatztat.Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Körperverletzungserfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch unerwünscht sein; das für den Vorsatz erforderliche Wissen muss im Zeitpunkt der Tathandlung in aktuell wirksamer Weise vorhanden sein; bloßes nicht in das Bewusstsein gelangtes Wissen oder ein nur potentielles Bewusstsein reicht nicht aus (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14 - juris).
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