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   BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95   

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BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95 (https://dejure.org/1995,1770)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1995 - 5 StR 495/95 (https://dejure.org/1995,1770)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 (https://dejure.org/1995,1770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 191
  • NStZ 1996, 327
  • StV 1996, 212
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95
    Fehlt es an präzisen Beweismitteln, weil Zeugen sich an einzelne Vorgänge nicht erinnern und Urkunden fehlen, müssen die Feststellungen zugunsten des Angeklagten notfalls mit ergänzender Schätzung (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 203 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]) getroffen werden.
  • BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90

    Rechtsfolgen der Veranlassung von Personen zu erheblichen Geldanlagen durch

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95
    Beim Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB kommt es sowohl für das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Schadens (hier in Gestalt der schadensgleichen Vermögensgefährdung, dazu BGH wistra 1991, 307) als auch für das Vorliegen des für die Strafzumessung unter dem Aspekt des § 46 Abs. 2 StGB erheblichen endgültig verbliebenen Schadens auf einen Vergleich des Werts des Vermögens des Getäuschten vor und nach der Vermögensverfügung an (BGHSt 30, 388, 389).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95
    Gleichwohl fehlt es an der für eine Anordnung des § 357 StPO erforderlichen Nämlichkeit der Tat (BGHSt 12, 335, 341; BGH NJW 1983, 2097, 2099) [BGH 22.04.1983 - 3 StR 25/83], da jeder Schadensfall nicht nur materiellrechtlich, sondern auch prozessual eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO darstellt.
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95
    Gleichwohl fehlt es an der für eine Anordnung des § 357 StPO erforderlichen Nämlichkeit der Tat (BGHSt 12, 335, 341; BGH NJW 1983, 2097, 2099) [BGH 22.04.1983 - 3 StR 25/83], da jeder Schadensfall nicht nur materiellrechtlich, sondern auch prozessual eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO darstellt.
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95
    Beim Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB kommt es sowohl für das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Schadens (hier in Gestalt der schadensgleichen Vermögensgefährdung, dazu BGH wistra 1991, 307) als auch für das Vorliegen des für die Strafzumessung unter dem Aspekt des § 46 Abs. 2 StGB erheblichen endgültig verbliebenen Schadens auf einen Vergleich des Werts des Vermögens des Getäuschten vor und nach der Vermögensverfügung an (BGHSt 30, 388, 389).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    aa) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (BGHSt 45, 1, 4; BGH NStZ 1996, 191; 1997, 32, 33).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Werterhöhend kann auch eine vermögenswerte realistische Gewinnerwartung wirken (BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95, NStZ 1996, 191; BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (vgl. BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1996, 191; 1997, 32).
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Die teilweise Aufhebung des angefochtenen Urteils in den Schuldsprüchen ist nach § 357 Satz 1 StPO auf den nach Rücknahme seiner Revision nicht mehr revidierenden Angeklagten O. und den Angeklagten Y., der sein Rechtsmittel wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, zu erstrecken, soweit sie wegen der nämlichen Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95, bei Kusch, NStZ 1996, 327; v. 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 341) wie die Angeklagten U. oder L. verurteilt worden sind.

    Eine Aufhebung der Verurteilungen des Angeklagten Y. in den Fällen II. 2. Taten 54 und 55 der Urteilsgründe kommt im Wege der Erstreckung nach § 357 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil diesen Fällen selbständige Betrugstaten im Sinne des § 264 StPO zu Grunde liegen, wegen derer weder der Angeklagte U. noch der Angeklagte L. verurteilt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 aaO).

  • BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06

    Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer

    An einem Nachteil fehlt es regelmäßig, wenn wertmindernde und werterhöhende Faktoren, zu denen auch Gewinnerwartungen zählen können (BGH NStZ 1996, 191), sich gegenseitig aufheben.

    Der vom Landgericht angenommene Gefährdungsschaden mit der vollen Bürgschaftssumme wäre nur dann zutreffend, wenn - was nicht festgestellt ist - das Bauprojekt von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen wäre oder es sich um ein hochspekulatives Risikoprojekt handelte (vgl. BGH NJW 1975, 1234, 1236; GA 1977, 342, 343; NStZ 1996, 191).

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

    aa) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (BGHSt 45, 1, 4; BGH NStZ 1996, 191; 1997, 32, 33).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Seine Rechtsnatur verbietet zwar nicht von Vornherein jede erweiternde Auslegung oder Analogie, legt es aber nahe, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 20, 77, 80 f.; 37, 361, 364; BGHR StPO § 357 Erstreckung 6, 9; BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - Umdruck S. 7; Basdorf in FS für Meyer-Goßner S. 665, 668; Benninghoven, Revisionserstreckung auf Mitverurteilte Diss.
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

    Dieser wäre geschädigt, wenn der Vergleich des Wertes des Vermögens vor und nach einer Vermögensverfügung eine Wertminderung ergäbe (vgl. BGHSt 30, 388, 389; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - und vom 23. Januar 1996 - 5 StR 642/95 -).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 246/98

    Gewerbsmäßiges Handeln im Rahmen des Kapitalanlagebetruges

    Auch das Fehlen "mafiaartiger Strukturen" führt zu nichts anderem; gerade Kapitalanlagebetrüger verschaffen sich häufig den Anschein ordentlicher kaufmännischer Geschäftsführung (BGH NStZ 1996, 191 [BGH 29.11.1995 - 5 StR 495/95]).
  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
    Der festgestellte Sachverhalt erfüllt bereits den objektiven Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) nicht, da es an einem Vermögensschaden, auch in Gestalt der schadensgleichen Vermögensgefährdung (vgl. dazu BGH wistra 1991, 307; BGH NStZ 1996, 191), fehlt.

    Bei der Bewertung des Vermögens vor der Vermögensverfügung mögen auch Zins- oder Gewinnerwartungen eine Rolle spielen, soweit sie sich Rahmen ordentlicher Geschäfte bewegen (BGH NStZ 1996, 191).

    Bei ihnen erleiden die Anleger/Getäuschten einen Vermögensschaden im Sinne des Betruges nur dann, wenn bei Vertragsabschluss oder bei Hingabe der anzulegenden Gelder der Rückgewähranspruch gefährdet ist (vgl. BGH NStZ 1996, 191; Lackner/Kühl a.a.O., § 263 Rnr. 42; vgl. auch BGH wistra 1991, 307).

  • BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99

    Verfahrenseinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten; Hehlerei; Parteiverrat;

  • BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur Untreue -

  • BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95

    Der strafrechtliche Vermögensschadensbegriff beim Betrug

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