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   BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20   

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https://dejure.org/2021,13300
BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20 (https://dejure.org/2021,13300)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2021 - 5 StR 500/20 (https://dejure.org/2021,13300)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2021 - 5 StR 500/20 (https://dejure.org/2021,13300)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB
    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei konkret lebensgefährlicher Tatausführung (billigende Inkaufnahme; Beweisanzeichen; ernsthaftes tatsachenbasiertes Vertrauen; Gleichgültigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 213 Alt. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Hohe Wahrscheinlichkeit des Todeseintritts eines Opfers bei äußerst gefährlichen (Gewalt-)Handlungen des Täters, wenn er mit seinem Handeln trotz Wissen über die Möglichkeit des Erfolgseintritts fortfährt und einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Hohe Wahrscheinlichkeit des Todeseintritts eines Opfers bei äußerst gefährlichen (Gewalt-)Handlungen des Täters, wenn er mit seinem Handeln trotz Wissen über die Möglichkeit des Erfolgseintritts fortfährt und einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19

    Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20
    Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers rechtfertigt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20
    Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers rechtfertigt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20
    Die Beweiswürdigung weist keinen Rechtsfehler auf (vgl. zum Maßstab der revisionsgerichtlichen Kontrolle BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17

    Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein:

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20
    Die für sich gesehen nicht unbedenkliche Erwägung des Landgerichts, die ersten Boxschläge des Nebenklägers gegen den Angeklagten seien hierfür schon zu lange her gewesen (vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20 mwN), beschreibt vor dem Hintergrund der sich an diese Provokation zeitnah anschließenden gefährlichen Körperverletzung zulasten des Nebenklägers (Tat 1) eine für die Ablehnung von § 213 Alt. 1 StGB ausreichende motivationspsychologische Zäsur.
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement;

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20
    Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers rechtfertigt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19).
  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    a) Mit bedingtem Tötungsvorsatz handelt der Täter, wenn er den Tod des Opfers als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement; st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. April 2021 - 5 StR 500/20, juris Rn. 8; Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 StR 142/20, juris Rn. 10; vom 17. März 2021 - 2 StR 359/20, juris Rn. 10; Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38).

    Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt mithin auf beiden Vorsatzebenen ein wesentliches auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen dar (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 5 StR 500/20, juris Rn. 8; vom 12. August 2020 13 14 15 16 - 2 StR 574/19, juris Rn. 17; Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 122/19, NStZ 2020, 288).

  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

    Sie legen zudem nahe, dass er dem von ihm als möglich erkannten Tod des Opfers gleichgültig gegenüberstand (vgl. zur Bedeutung der Gleichgültigkeit gegenüber dem Erfolgseintritt für das Willenselement BGH, Urteil vom 28. April 2021 - 5 StR 500/20, NStZ 2022, 40 mwN).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 343/21

    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung; Grad der

    c) Indem das Landgericht ferner eingestellt hat, dass die Geschädigte "Bindeglied" zwischen dem Angeklagten und dem gemeinsamen Sohn war und der Angeklagte daher dem Tod der Geschädigten nicht wenigstens gleichgültig gegenüberstand (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2021 - 5 StR 500/20 Rn. 8 mwN), hat es nicht zugunsten des Angeklagten eine Konstellation unterstellt, für die es keinen Anknüpfungspunkt gab (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 649/13 Rn. 6).
  • BGH, 10.05.2022 - 5 StR 28/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz

    a) Liegt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes nicht wegen einer hohen und zudem anschaulich konkreten Lebensgefährlichkeit der Tatausführung nahe, ohne dass der Täter tatsachenbasiert auf einen glücklichen Ausgang vertrauen kann (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208: Brandstiftung in bewohntem Haus; vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20, NStZ 2022, 224: Schubsen ins Gleisbett einer einfahrenden U-Bahn; vom 28. April 2021 - 5 StR 500/20, NStZ 2022, 40: Messerschnitte gegen den Hals), bedarf es zur Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit regelmäßig einer umfassenden Gesamtwürdigung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 mwN).
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