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   BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59, 5 StR 533/58   

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https://dejure.org/1960,7646
BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59, 5 StR 533/58 (https://dejure.org/1960,7646)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1960 - 5 StR 521/59, 5 StR 533/58 (https://dejure.org/1960,7646)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59, 5 StR 533/58 (https://dejure.org/1960,7646)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche Körperverletzung - Ungenügen der Einwilligung eines Minderjährigen zur Entfernung seines Blinddarms - Umfang der Beratungspflicht des Arztes bezüglich der Gründe eines körperlichen Eingriffs im ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59
    Es fehlt in der Revisionsbegründung die nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderliche Angabe der Beweismittel, deren sich das Schwurgericht nach Auffassung der Revision zur weiteren Sachaufklärung hätte bedienen müssen (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52

    Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59
    Es kommt daher nicht darauf an, ob das Schwurgericht zu Recht oder Unrecht angenommen hat, daß es insoweit gemäß § 358 Abs. 1 StPO gebunden sei (vgl. hierzu BGHSt 3, 357, 366 f).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57

    Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsansicht, die das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten haben (vgl. BGHSt 11, 111, 112).
  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59
    Hierbei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Einwilligung eines Minderjährigen genügt, wenn dieser unmittelbar vor der Vollendung seines 21. Lebensjahres steht, nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag und die Einholung der elterlichen Zustimmung undurchführbar ist (vgl. hierzu BGHZ 29, 33 = NJW 1959, 811 1 ).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Diese Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof für das Skalpell des Chirurgen verneint (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 -, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von

    Danach standen chirurgische Instrumente (etwa ein Skalpell oder eine zahnärztliche Extraktionszange), die von einem approbierten Arzt bestimmungsgemäß bei einem Heileingriff eingesetzt wurden, unabhängig von ihrer konkreten Verwendungsweise weder einem Messer noch einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift gleich (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77, NJW 1978, 1206; vgl. auch Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1).

    Ausgehend von dem Wortlaut der alten Gesetzesfassung, nach der ein Messer oder ein anderes gefährliches Werkzeug nur Beispielsfälle einer Waffe darstellten, wurden die Voraussetzungen dieser Tatvariante lediglich dann als erfüllt angesehen, wenn der Täter den Gegenstand bei einem Angriff oder Kampf zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken benutzte, was bei einem bestimmungsgemäßen Einsatz als Heilinstrument nicht der Fall war (BGH, Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 aaO; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 aaO).

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86

    Körperverletzung durch Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung - Körperverletzung

    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]; vgl. auch Hom in SK § 223 Rdn. 38, 46; Hirsch in LK 10. Aufl. vor § 223 Rdn. 3, 4, 6 und § 223 a Rdn. 6).
  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines

    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).
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