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   BGH, 23.10.1979 - 5 StR 524/79   

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https://dejure.org/1979,9470
BGH, 23.10.1979 - 5 StR 524/79 (https://dejure.org/1979,9470)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1979 - 5 StR 524/79 (https://dejure.org/1979,9470)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - 5 StR 524/79 (https://dejure.org/1979,9470)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Veränderung des Schuldvorwurfs nach Verlesung der Anklage und des Eröffnungsbeschlusses

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Es genügt, dass der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, dass das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und dass der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebung anzuregen (RG, JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141 [142/143]; 28, 196 [197/198]; BGH, Beschl. v. 28.10.1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz, MDR 1977, 108; BGH, Beschl. v. 11.5.1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz, MDR 1980, 107).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 23. Oktober 1979 - 5 StR 524/79 - (bei Holtz MDR 1980, 107), auf die sich die Revision für ihre abweichende Beurteilung stützt, betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

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  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Wenn er sich nicht unaufgefordert dazu äußert, ist es deshalb unerläßlich, daß er von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächliehen Gesichtspunkt befragt wird (BGHSt 28, 196, 198; BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz in MDR 1980, 107 - GA 1980, 185 und vom 15. Januar 1985 - 1 StR 707/84 - bei Holtz in MDR 1985, 448 = NStZ 1985, 325 = StV 1985, 134; KK-Hürxthal 2. Aufl. § 265 Rn. 24 a. E.).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (RG JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141, 142 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]/143; 28, 196, 197/198; BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; BGH, Beschl. vom 11. Mai 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz MDR 1980, 107).
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