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   BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20   

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BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20 (https://dejure.org/2021,18282)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2021 - 5 StR 529/20 (https://dejure.org/2021,18282)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20 (https://dejure.org/2021,18282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Prüfen der Verkäufe von Marihuana als lediglich unselbständige Teilakte einer einzigen Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anhand der Grundsätze der Bewertungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfen der Verkäufe von Marihuana als lediglich unselbständige Teilakte einer einzigen Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anhand der Grundsätze der Bewertungseinheit

  • rechtsportal.de

    Prüfen der Verkäufe von Marihuana als lediglich unselbständige Teilakte einer einzigen Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anhand der Grundsätze der Bewertungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20
    Denn danach muss in jedem Fall wenigstens die Spurenart (Einzel- oder Mischspur) und das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350 mwN).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20
    b) Die Vorschrift des § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BtMG enthält keinen selbständigen Qualifikationstatbestand, sondern eine Strafzumessungsvorschrift; das Regelbeispiel (hier: Gewerbsmäßigkeit) ist daher nach § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144).
  • BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14

    Fehlerhafte Strafrahmenwahl beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20
    Bei Vorliegen eines Regelbeispiels besteht lediglich eine widerlegbare Vermutung für die Bejahung eines besonders schweren Falls (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 StR 300/14, NStZ-RR 2015, 77).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20
    Das Tatgericht hat deshalb hierzu regelmäßig - notfalls im Wege der Schätzung - konkrete Feststellungen zu treffen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 mwN).
  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 176/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20
    Das Landgericht hätte daher für die konkurrenzrechtliche Einordnung nicht allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abstellen dürfen, sondern anhand der Grundsätze der Bewertungseinheit prüfen müssen, ob die Verkäufe lediglich unselbständige Teilakte einer einzigen Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln waren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 2 StR 176/19 mwN).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18

    Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20
    d) Eine erweiterte Einziehung des Surrogats (hier: das eingezogene E-Bike) sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mehrere Fälle des

    (...) Eine eingehende Erörterung hätte sich für die Strafkammer aber bereits deshalb aufdrängen müssen, weil sich die dem Angeklagten angelasteten Handlungen letztlich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und vier Monaten erstrecken (UA S. 22; vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20; und vom 16. Februar 2022 - 4 StR 403/21, Rn. 4).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Die erweiterte Einziehung eines Surrogats ist nicht statthaft (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 14; Beschlüsse vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 14; vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 14; vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20, juris Rn. 4; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 20; vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 4).
  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

    Die Vorschrift des § 73a StGB sieht zwar die erweiterte Einziehung des Surrogats (§ 73 Abs. 3 StGB) nicht vor; denn das neue Vermögensabschöpfungsrecht hat die Regelung des § 73d Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB aF nicht übernommen (s. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn 4.; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 20; vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20, juris Rn. 4; vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 16.11.2023 - 6 StR 332/23

    Bewertung der konkurrenzrechtlichen Einordnung der Drogengeschäfte

    Angesichts dieser Feststellungen begegnet es durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass die Strafkammer diese zwei Drogengeschäfte ohne nähere Erörterung als zueinander in Tatmehrheit stehende Taten bewertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2022 - 2 StR 328/22, Rn. 3); denn mit Blick auf den zeitlichen Zusammenfall der Erwerbsvorgänge sowie der Herkunft der Betäubungsmittel von demselben Lieferanten (der Angeklagte und sein Mittäter bezeichneten die Bezugsquelle des Rauschgifts in ihren EncroChat-Nachrichten jeweils als "MD" [UA S. 39, 56]) und deren gleichzeitigen Absatz liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass das jeweils gehandelte Marihuana aus derselben und durch einen einheitlichen Erwerbsvorgang erworbenen Rauschgiftmenge stammen könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, Rn. 7; und vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18, Rn. 5).
  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen unter Angabe der Spurenart grundsätzlich mitteilen, wieviele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher - numerischen - Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 6 StR 60/21, juris Rn. 9; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6; Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 3; vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 mwN) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 mwN).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Das Tatgericht ist daher regelmäßig verpflichtet, konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 StR 1/19 Rn. 3; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 Rn. 8; Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20 Rn. 11; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21 Rn. 4; Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20 Rn. 6; Beschluss vom 18. März 2020 - 1 StR 600/19 Rn. 10).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 511/21

    Untreue (Strafzumessung: Gewerbsmäßigkeit, Entkräftung der Indizwirkung des

    Jedoch ist das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit nach § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20).
  • LG Flensburg, 25.05.2021 - V KLs 14/18

    Gefährliche Körperverletzung durch Verwendung eines Drehmomentschlüssels als

    Die Entscheidung ist rechtskräftig hinsichtlich des Angeklagten A.H. und im Übrigen rechtskräftig mit Ausnahme der Tat zu II.2a)aa)- insoweit Aufhebung mit den Feststellungen (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20).
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