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   BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06   

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BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06 (https://dejure.org/2007,5221)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - 5 StR 532/06 (https://dejure.org/2007,5221)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06 (https://dejure.org/2007,5221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 267 StGB; § 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 AO; § 261 StPO
    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung; Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer: erschlichene Vorsteuererstattung; Regelbeispiel der fortgesetzten Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege; Gewerbsmäßigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widersprüchliche, unklare, lückenhafte oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstoßende Beweiswürdigung als ein der revisionsgerichtlichen Prüfung unterliegender Rechtsfehler; Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung eines Strafgerichts ...

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § ... 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 267 Abs. 3; ; AO 1977 § 370 Abs. 3; ; AO 1977 § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1
    Gewerbsmäßigkeit trotz nur mittelbarer Einnahmequelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Der Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NStZ-RR 2005, 147; BGH NStZ 2004, 35, 36; BGH wistra 1999, 338, 339; jeweils m.w.N.).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Der Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NStZ-RR 2005, 147; BGH NStZ 2004, 35, 36; BGH wistra 1999, 338, 339; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH wistra 2007, 18, 19; BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH wistra 2007, 18, 19; BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Zwar genügt es zur Bejahung von Gewerbsmäßigkeit, dass die Tat - wie etwa beim Ankauf von Rauschgift oder Schmuggelgut zum gewinnbringenden Weiterverkauf - mittelbar als Einnahmequelle dient (BGH aaO und BGH NStZ 1999, 622, 623; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH MDR bei Holtz 1983, 621, 622).
  • BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83

    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Zwar genügt es zur Bejahung von Gewerbsmäßigkeit, dass die Tat - wie etwa beim Ankauf von Rauschgift oder Schmuggelgut zum gewinnbringenden Weiterverkauf - mittelbar als Einnahmequelle dient (BGH aaO und BGH NStZ 1999, 622, 623; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH MDR bei Holtz 1983, 621, 622).
  • BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03

    Rekonstruktionsverbot; Verbot der Aktenrüge

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Denn sie teilt nicht die ladungsfähige Anschrift dieses Zeugen mit und bezeichnet damit das Beweismittel nur unvollständig (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    a) Ob es rechtsfehlerhaft ist, dass das Landgericht im Fall der versuchten Umsatzsteuerhinterziehung für den Monat Februar 2004 - unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 374, 376; BGH wistra 1998, 265, 266 und 1990, 26, 27) - das Regelbeispiel der fortgesetzten Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AO) und damit einen möglichen Strafschärfungsgrund nicht erörtert hat, kann dahinstehen.
  • BGH, 10.08.1988 - 3 StR 246/88

    Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerminderung - Steuerhinterziehung - Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06
    Dass das Landgericht bei der dritten Steuerstraftat eine geringere Einzelfreiheitsstrafe verhängt hat, rechtfertigt sich daraus, dass die Tat wegen der fehlenden Zustimmung des Finanzamtes zur Auszahlung des geltend gemachten Vorsteuerüberhanges und der damit unterbliebenen Herbeiführung der Festsetzungswirkung (vgl. § 168 Satz 2 AO und BGH wistra 2005, 56, 57; BGHR AO § 370 Abs. 1 Vollendung 2) nicht über das Versuchsstadium hinaus gelangt ist.
  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99

    Besonders schwerer Fall der Bestechung

  • BGH, 21.04.1998 - 5 StR 79/98

    Mehrfach wiederholte Begehungsweise im Sinne des Merkmals "fortgesetzt" in § 370

  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 91/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund Verfälschungen von Belegen -

  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH, Urt. vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGH wistra 2007, 18, 19; BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH NStZ 2004, 35, 36; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).

  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit;

    Es genügt insoweit, dass die Taten mittelbar als Einnahmequelle dienen (BGH, Urteile vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82, bei Holtz MDR 1983, 621, 622; vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, NStZ 1998, 622, 623; Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, BGHR StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, juris Rn. 27).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Diese Ausführungen lassen besorgen, das Landgericht habe nicht beachtet, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2003, 371; BGH, Urt. vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 190/15

    Gewerbsmäßige Urkundenfälschung (mittelbarer Vorteil des Täters)

    Es reicht vielmehr aus, wenn die Urkundenfälschungen dazu dienen sollen, durch andere vom Täter oder Dritten beabsichtigte Straftaten Gewinn zu erzielen (BGH, Urteil vom 2. November 2010 - 1 StR 579/09, juris Rn. 57; Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, juris Rn. 4, 25; Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, wistra 1999, 465; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 267 Rn. 104; Fischer, StGB, 62. Aufl., vor § 52 Rn. 62).
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

    b) Hinzu kommt insbesondere, dass die Gewerbsmäßigkeit der Betrugstaten in den Fällen 15 und 16 der Urteilsgründe, für welche das Landgericht allein wegen der Schadenshöhe die höchsten Einzelstrafen verhängt hat, nicht belegt ist (vgl. dazu BGH wistra 2008, 104; 1999, 465; 1994, 230, 232; BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06, Rdn. 27).
  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 3 Ws 67/08

    Wiederholtes Wiedererkennen; Einzellichtbildvorlage

    Frei von Lücken ist die Beweiswürdigung des Tatrichters nur dann, wenn das Revisionsgericht durch Mitteilung der notwendigen Tatsachen in die Lage versetzt wird, die Schlüsse des Tatrichters auf ihre Rechtsfehlerfreiheit hin zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1996, 1420, 1421; BGH Urt. v. 21.06.2007 - 5 StR 532/06; BGH Urt. v. 22.06.2007 - 1 StR 582/06; OLG Hamm Beschl. v. 16.10.2007 - 3 Ss 347/07; OLG Hamm Beschl. v. 06.09.2007 - 3 Ss 262/07 ).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08

    Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift

    Zu der Angabe eine zulässigen Beweismittels (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, Einl. Rdnr. 49) gehört in der Regel die Angabe der ladungsfähigen Anschrift eines Zeugen oder auch nur deren unmittelbarer Auffindbarkeit durch das Gericht, die durch eine nicht weiter belegte Bezugnahme auf angebliche Gerichtskundigkeit nicht ersetzt wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21.07.2007 - 5 StR 532/06, und Beschluss vom 08.05.2003, 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit;

    Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung nicht geboten, zugunsten eines Angeklagten eine Tatvariante zu unterstellen, für die ein realer Anknüpfungspunkt fehlt (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 532/06).
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