Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2019 - 5 StR 538/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3739
BGH, 06.02.2019 - 5 StR 538/18 (https://dejure.org/2019,3739)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2019 - 5 StR 538/18 (https://dejure.org/2019,3739)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 5 StR 538/18 (https://dejure.org/2019,3739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,3739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer durch die Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Beschwer durch die Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Beschwer durch die Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 181/06

    Unzulässige Revision des Angeklagten (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 538/18
    Eine Beschwer ist aber Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06, NStZ 2007, 213; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 308).
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10

    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung;

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 538/18
    Eine Beschwer ist aber Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06, NStZ 2007, 213; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 308).
  • BGH, 04.08.2022 - 5 StR 272/22

    Unzulässigkeit der Revision

    Als Revision der Beschuldigten wäre die Revision ebenfalls unzulässig, weil es an einer Beschwer der Beschuldigten durch die Ablehnung der Unterbringung fehlt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 5 StR 538/18 Rn. 3); die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO ändert daran nichts.
  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 433/19

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel 1 2 nach § 64 StGB angeordnet worden ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06, NStZ 2007, 213; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 308; vom 19. Januar 2011 - 1 StR 664/10; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 538/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht