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BGH, 24.08.1984 - 5 StR 552/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verkündung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in öffentlicher Sitzung - Vorübergehender Ausschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 37
- StV 1985, 49
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.07.1976 - 4 StR 304/76
Verkündigung des Beschlusses über den weiteren Ausschluss der Öffentlichkeit in …
Auszug aus BGH, 24.08.1984 - 5 StR 552/84
Das gilt auch, wenn die Öffentlichkeit nach vorübergehendem Ausschluß weiterhin von der Verhandlung ausgeschlossen wird (BGH NJW 1980, 2088; BGH, Beschluß vom 1. Juli 1976 - 4 StR 304/76, mitgeteilt b. Holtz MDR 1976, 988). - BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80
Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die …
Auszug aus BGH, 24.08.1984 - 5 StR 552/84
Das gilt auch, wenn die Öffentlichkeit nach vorübergehendem Ausschluß weiterhin von der Verhandlung ausgeschlossen wird (BGH NJW 1980, 2088; BGH, Beschluß vom 1. Juli 1976 - 4 StR 304/76, mitgeteilt b. Holtz MDR 1976, 988).
- BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18
Ausschließung der Öffentlichkeit (öffentliche Verkündung des Beschlusses)
Dies verletzte § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, der grundsätzlich zur Information der Öffentlichkeit über Anlass und Ausmaß der Ausschließung eine öffentliche Verkündung des Beschlusses gebietet (vgl. zur weiteren Ausschließung der Öffentlichkeit nach vorübergehendem Ausschluss BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80, NJW 1980, 2088; Beschluss vom 24. August 1984 - 5 StR 552/84, NStZ 1985, 37, 38;… Beschluss vom 29. Juni 1999, aaO). - BGH, 08.12.1999 - 1 StR 601/99
Gefährliche Körperverletzung; Öffentlichkeit des Verfahrens; Öffentliche …
Nach diesem Ablauf den die Revision vorträgt und das Protokoll beweist, ist § 174 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz GVG verletzt, weil der Beschluß über den Ausschluß der Öffentlichkeit für die Vernehmung der Mutter der Geschädigten nicht öffentlich verkündet worden ist (vgl. BGH NStZ 1985, 37 f.). - OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Kontaktaufnhame eines …
Außerdem hat der Richter in einem solchen Falle die gebotene Zurückhaltung zu wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH NStZ 1985, 37 mit Hinweis auf BGH, Beschl. v. 04.05.1977 - 3 StR 93/77 ).