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   BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98 (2)   

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BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98 (2) (https://dejure.org/1999,2101)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1999 - 5 StR 566/98 (2) (https://dejure.org/1999,2101)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1999 - 5 StR 566/98 (2) (https://dejure.org/1999,2101)
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Drohung mit § 143 StPO

§ 244 Abs. 6 StPO, Entscheidung auch bei - nicht offen zu Tage liegender - Unerreichbarkeit eines Zeugen;

§ 26a StPO, § 24 StPO, Ablehnung eines Befangenheitsantrags ohne Einholung einer dienstlichen Erklärung, § 143 StPO

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 30a BtMG; § 244 Abs. 6 StPO; § 143 StPO; § 338 Nr. 3 StPO;
    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschlossene Beweiserhebung; Beweisantrag; Unerreichbarkeit des Zeugen; Befangenheit; Drohung des Vorsitzenden;

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO;
    Inbegriff der Verhandlung; Beweiswürdigung; Anlagen zum Protokoll;

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund einer Verfahrensrüge; Beanstandung der Nichtbescheidung eines Beweisantrages; Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 419
  • StV 1999, 359
  • StV 1999, 360
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98
    Diese Erledigung des Befangenheitsantrags hätte - anders als es bei Rügen nach § 338 Nr. 3 StPO sonst regelmäßig der Fall ist - hier auch deshalb Anlaß zu durchgreifenden Bedenken geben können, weil infolgedessen die sonst gebotene, für die Entscheidung über die Befangenheitsfrage hier wesentliche dienstliche Erklärung des Vorsitzenden nicht eingeholt worden ist (vgl. BGHSt 23, 200, 202 f.).
  • BGH, 03.06.1992 - 5 StR 175/92

    Beweiserhebung - Prozessualer Hinweis durch den Tatrichter - Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98
    Es kann dahinstehen, ob dies mit dem Generalbundesanwalt ohne weitere Besonderheiten zu erwägen gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung -

    Auszug aus BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98
    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrages (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweiserhebung, beschlossene 1).
  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Da es sich auch nicht um ein unbedachtes Verhalten der abgelehnten Richterin handelt, das durch Klarstellung und Entschuldigung beseitigt werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98, BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1), durfte das Ablehnungsgesuch nach alledem nicht zurückgewiesen werden.
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Das Fehlen einer Stellungnahme beim Vorgehen gemäß § 26a StPO kann bereits nach bisheriger Rechtsprechung der Revision nach § 338 Nr. 3 StPO zum Erfolg verhelfen, wenn es deshalb an einer Grundlage für die sachliche Überprüfung des Ablehnungsgesuchs mangelte (vgl. BGHSt 23, 200, 202 f.) oder das im Befangenheitsgesuch enthaltene tatsächliche Vorbringen der Revisionsentscheidung ohne weiteres zugrunde zu legen war (BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2005, 218, 219).
  • BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04

    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach

    Dies wäre nur dann statthaft gewesen, wenn der Begründung des Gesuchs von vornherein die Eignung zur Ablehnung gefehlt hätte (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 9; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).

    c) Der Senat weist erneut darauf hin, daß eine Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO auf Befangenheitsanträge mit sachlichem Gehalt das Revisionsgericht wegen der - infolge fehlender dienstlicher Erklärungen - eingeschränkten Tatsachengrundlage dazu nötigen kann, den im Befangenheitsgesuch anwaltlich als richtig versicherten Vortrag der Revisionsentscheidung zugrunde zulegen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Die Relevanz eines in diesem Sinne unbedachten Verhaltens eines Richters kann dieser freilich unter Umständen durch Klarstellung und Entschuldigung beseitigen, spätestens im Rahmen der dienstlichen Erklärung nach § 26 Abs. 3 StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).
  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    In diesem Rahmen hätten die beanstandeten Formulierungen - nahe liegend nach dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter (§ 26 Abs. 3 StPO; vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2006, 49) - als notwendig vorläufige, für die Urteilsfindung nicht etwa bereits verbindlich gemeinte Bewertungen im Rahmen der Beweisantragsablehnung interpretiert werden können.
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

    Ein solcher Verfahrensverstoß kann für sich die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. einerseits BGH StV 1995, 396, andererseits BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99), zumal wenn der Vorsitzende die Chance, in seiner dienstlichen Erklärung sein zu Recht beanstandetes Vorgehen zu korrigieren, nicht hinreichend nutzt (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2006, 49).
  • BGH, 28.05.2015 - 2 StR 526/14

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Gespräch des Vorsitzenden Richters

    Dies käme nur in Betracht, wenn gerade durch diese Erklärung der Eindruck einer möglichen Befangenheit beseitigt würde (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).
  • BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19

    Ablehnung eines Beweisantrages (Begriff der Unerreichbarkeit; zwingende Ablehnung

    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98 Rn. 2; vom 4. August 1983 - 1 StR 341/83, NStZ 1983, 568 und vom 10. Mai 1983 - 5 StR 221/83 Rn. 2).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 227/07

    Unbegründete Befangenheitsrüge im Zusammenhang mit Absprachenangeboten des

    Zwar wären eine eindeutiger gefasste Mitteilung an den Staatsanwalt über die Vorbesprechung und eine sachlich klarere Ausräumung bei der Staatsanwaltschaft eingetretener Missverständnisse in der dienstlichen Äußerung des Vorsitzenden (vgl. zu deren Bedeutung BGHSt 23, 200, 203; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1) vorzugswürdig gewesen.
  • KG, 16.12.2002 - 1 Ss 68/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof eine auf die Verletzung des § 261 StPO gestützte Rüge nicht schon deshalb als unzulässig angesehen, weil es auf den Inhalt einer von dem Angeklagten stammenden schriftlichen Erklärung ankam, die dieser verlesen und als Anlage zu Protokoll gereicht hatte [vgl. BGH StV 1993, 459] 1 sondern den "feststehenden Inhalt der nicht gewürdigten Erklärung" im Rahmen seiner Prüfung berücksichtigt [vgl. BGH StV 1999, 360] 2. Nicht anders liegt der Fall hier.
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