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   BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64   

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https://dejure.org/1965,5179
BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64 (https://dejure.org/1965,5179)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1965 - 5 StR 578/64 (https://dejure.org/1965,5179)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 (https://dejure.org/1965,5179)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64
    Deshalb verlangt das Gesetz, daß er und sein Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGHSt 18, 56, 57 [BGH 16.10.1962 - 5 StR 276/62]; 13, 320, 323 [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59]/324).
  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62
    Auszug aus BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64
    Deshalb verlangt das Gesetz, daß er und sein Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGHSt 18, 56, 57 [BGH 16.10.1962 - 5 StR 276/62]; 13, 320, 323 [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59]/324).
  • RG, 20.02.1891 - 12/91

    In welcher Weise ist dem auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Auszug aus BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64
    So hat das Reichsgericht schon in RGSt 21, 372, 374 ausgesprochen, daß dem Angeklagten hierzu Zeit gelassen werden muß.
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Deshalb verlangt das Gesetz, dass er und seine Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 313, 320 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57; vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79, NJW 1980, 714; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 1 ff.).

    Jedenfalls muss sie aber unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse als ausreichend angesehen werden können (BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7).

    Zugleich liegt darin eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne von § 265 Abs. 4 i.V.m. § 338 Nr. 8 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und Beschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 698/92, NStZ 1993, 400).

  • BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts;

    Nach dem Hinweis plädierte der Verteidiger, der Angeklagte hatte das letzte Wort; eine Erklärung, wonach eine beabsichtigte Stellungnahme zu dem Hinweis nicht auf der Stelle abgegeben werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64), erfolgte nicht.
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