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   BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98   

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BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98 (https://dejure.org/1999,7231)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1999 - 5 StR 580/98 (https://dejure.org/1999,7231)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 (https://dejure.org/1999,7231)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98
    Danach wies der Fall im Vergleich zu "üblichen" Fällen der Aburteilung einer Mitwirkung an "ungesetzlichem Grenzübertritt" (vgl. zur Annahme von Rechtsbeugung hierbei insbesondere BGHR StGB § 336 DDR-Richter 2) mehrfache als erschwerend bewertbare Besonderheiten auf, die der Tatrichter durchweg zutreffend aufgeführt hat.
  • BGH, 24.11.1998 - 5 StR 253/98

    Verwerfung einer Revision; Vertrauensschutz nach dem Rechtsstaatsgebot

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98
    Der Fall liegt nicht anders als bereits entschiedene Fälle der Aburteilung von aus Sicht der DDR-Justiz ebenfalls erschwerend gewerteten und daher besonders hart geahndeten Grenzverletzungen, in denen eine Verneinung von Rechtsbeugung jeweils vom Senat hingenommen worden ist, und zwar jedenfalls aus subjektiven Gründen unter maßgeblicher Berücksichtigung des Vertrauensschutzes und auch des Zweifelsgrundsatzes (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 - und vom 21. Januar 1999 - 5 StR 565/98 -).
  • BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98

    Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung; Freikauf in der ehemaligen

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98
    Der Fall liegt nicht anders als bereits entschiedene Fälle der Aburteilung von aus Sicht der DDR-Justiz ebenfalls erschwerend gewerteten und daher besonders hart geahndeten Grenzverletzungen, in denen eine Verneinung von Rechtsbeugung jeweils vom Senat hingenommen worden ist, und zwar jedenfalls aus subjektiven Gründen unter maßgeblicher Berücksichtigung des Vertrauensschutzes und auch des Zweifelsgrundsatzes (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 - und vom 21. Januar 1999 - 5 StR 565/98 -).
  • BGH, 26.01.2000 - 5 StR 566/99

    Rechtsbeugungsvorsatz (Feststellungsvoraussetzungen); Vertrauensschutz

    Angesichts dieser Umstände führen der nach dem Rechtsstaatsgebot zu beachtende Vertrauensschutz und letztlich der Grundsatz, daß sich Zweifel zugunsten der Angeklagten auswirken, dazu, daß der Senat die Bewertung des Landgerichts, die Rechtsanwendung des Angeklagten sei noch keine wissentlich gesetzwidrige Entscheidung, also keine direkt vorsätzliche Rechtsbeugung im Sinne von § 244 StGB-DDR, hinnimmt und im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. BGHR StGB § 339 - Vorsatz 1 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99

    Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg;

    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 03.06.1999 - 5 StR 143/99

    Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; Unvertretbar harte Sanktionierung; Maßgebliche

    Mit Rücksicht auf die maßgebliche Sicht der DDR-Justiz zur Tatzeit kann die - fraglos übermäßig - drastische Bestrafung der Verfolgten für die Mitwirkung an nach DDR-Auffassung hochkriminellem, besonders gefährlichem Verhalten ungeachtet verhältnismäßig geringer Tatbeiträge und einer jeweils nicht geglückten Ausschleusung - zumal im Blick auf eigenes Gewinnstreben der Verfolgten und auf deren mehr oder weniger belastetes Vorleben - noch nicht als rechtsbeugerisch überhöht bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 642/94, Umdruck S. 19 ff.; s. auch BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 5 StR 580/98).
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