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   BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76   

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BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76 (https://dejure.org/1976,8739)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1976 - 5 StR 584/76 (https://dejure.org/1976,8739)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76 (https://dejure.org/1976,8739)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Zutreffende Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76
    Das hat der Bundesgerichtshof schon zu § 42 e StGB i.d.F. des 1. StrRG entschieden (BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61).
  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 346/71
    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76
    Die förmlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme sind nach den bisherigen Feststellungen jedenfalls nicht ausgeschlossen, wenn ihnen auch die Höhe der Einzelstrafen der früheren Gesamtstrafen (vgl. BGHSt 24, 345) nicht ausdrücklich zu entnehmen ist; zum Fall 5 der Urteilsgründe (UA S. 12/15, 24) ist auf eine Einzelfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten erkannt worden (vgl. BGH in NJW 1972, 834).
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76
    Die förmlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme sind nach den bisherigen Feststellungen jedenfalls nicht ausgeschlossen, wenn ihnen auch die Höhe der Einzelstrafen der früheren Gesamtstrafen (vgl. BGHSt 24, 345) nicht ausdrücklich zu entnehmen ist; zum Fall 5 der Urteilsgründe (UA S. 12/15, 24) ist auf eine Einzelfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten erkannt worden (vgl. BGH in NJW 1972, 834).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76
    Das hat der Bundesgerichtshof schon zu § 42 e StGB i.d.F. des 1. StrRG entschieden (BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61).
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75

    Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung

    Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76
    Das gilt auch für die inhaltlich unveränderte Vorschrift des § 66 StGB, die seitdem in Kraft getreten ist (vgl. BGH in NJW 1976, 300).
  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Dabei kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Stellung der Gefährlichkeitsprognose auf den falschen Zeitpunkt abgehoben hat, indem sie auch auf Resozialisierungschancen beim Angeklagten hinweist (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).

    Die Aufhebung des Urteils, soweit die Verhängung der Sicherungsverwahrung abgelehnt worden ist, führt zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten; auch wenn sich die verhängten Strafen jeweils im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen, ist nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen, daß die Strafen, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76; siehe auch BGH GA 1974, 175, 177).

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH GA 1974, 175, 177; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).
  • BGH, 06.06.1977 - 3 StR 160/77

    Zurückverweisung an ein Schwurgericht im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung -

    Daneben besteht in derartigen Fällen die Möglichkeit, die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75, vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76, vom 30. März 1977 - 2 StR 587/76; Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 252/77

    Anforderungen an die formellen Voraussetzungen einer Anordnung der

    Dieser Zeitpunkt und nicht der Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft ist aber für die Frage, ob der Angeklagte unter Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Taten als gefährlicher Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist, von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BGHSt 24, 164; BGH 5 StR 584/76, Urteil vom 16. November 1976).
  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 7/78

    Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines

    Es kann dahinstehen, ob überhaupt bei der Prüfung der Frage nach der Gefährlichkeit des Täters jeder Blick in die Zukunft schlechthin verwehrt ist (vgl. BGHSt 25, 59, 63; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76 -).
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