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   BGH, 16.01.1962 - 5 StR 588/61   

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https://dejure.org/1962,2896
BGH, 16.01.1962 - 5 StR 588/61 (https://dejure.org/1962,2896)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1962 - 5 StR 588/61 (https://dejure.org/1962,2896)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1962 - 5 StR 588/61 (https://dejure.org/1962,2896)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    In der Folgezeit äußerte er sich weiterhin in der Tendenz ablehnend gegenüber einer Strafmilderung bei vorwerfbarer Alkoholisierung (Urteil vom 16. Januar 1962 - 5 StR 588/61, Umdr. S. 4 (unveröffentl.); zu weiteren ähnlichen Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1954 und 1960 vgl. Foth, DRiZ 1990, 417, 418; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, Bd. 1, 2001, S. 1, 49 ff.).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Umso mehr gelte das bei einem Täter, "der weiß, daß er Alkohol schlecht verträgt' (Urteil vom 16. Januar 1962 - 5 StR 588/61, Umdr. S. 4 (unveröffentl.); zu weiteren ähnlichen Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1954 und 1960 vgl. Foth, DRiZ 1990, 417, 418; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001, S. 1, 49 ff.).

    Diese normative Erwägung gilt zum einen für das vorwerfbar gefahrbegründende Vorverhalten durch den übermäßigen Alkoholkonsum (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31; Foth, NStZ 2003, 597, 598) und zum anderen für die Willensanstrengung, die für den dadurch - ausschließlich - in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkten Täter rechtlich geboten ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 1962 - 5 StR 588/61, Umdr. S. 3 f. (unveröffentl.); vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 77 (insoweit sowohl zum normativen Merkmal der Erheblichkeit in § 21 StGB als auch zur Ermessensausübung bei der Strafrahmenwahl); Foth, NStZ 2003, 597, 598; Maatz, StV 1998, 279, 284).

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Die rechtliche Erheblichkeit der Verminderung des Hemmungsvermögens hängt entscheidend von den Ansprüchen ab, die durch die Rechtsordnung an das Wohlverhalten eines in diesem Grade Berauschten gestellt werden müssen (s. bereits BGH, Urteile vom 12. Juli 1960 - 5 StR 239/60 und vom 16. Januar 1962 - 5 StR 588/61; Jähnke aaO Rdn. 9).
  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 378/71

    Antrag auf Vornahme eines Trinkversuchs - Zurechnungsfähigkeit bei einem

    Die Einschränkung des Hemmungsvermögens ist außerdem bei Alkoholgenuß strenger zu beurteilen als bei organischen Mängeln (RGSt 67, 149, 150; BGH, Urteil vom 16. Januar 1962 - 5 StR 588/61).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 143/74

    Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht - Zurechnungsfähigkei

    Bei Tötungsdelikten sind deshalb die Anforderungen höher, die an das Hemmungsvermögen auch eines Alkoholbeeinflußten im Namen der Rechtsordnung gestellt werden müssen (vgl. neben zahlr. weit. Entscheidungen BGH, Urt. v. 16. Januar 1962 - 5 StR 588/61 - S. 3/4; BGH, Urt. v. 5. Juli 1968 - 5 StR 266/68 - S. 5/6).
  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 452/64

    Rechtsmittel

    Weder die äußeren Umstände, unter denen sich die Tat am Abend des 22.8.1963; abspielte, noch die körperliche und seelische Verfassung des Angeklagten zur Tatzeit lassen sich auch nur annähernd sicher wieder herstellen (5 StR 588/61 vom 16.1.1962; vgl. auch BGHSt 10, 265, 267) [BGH 11.04.1957 - 4 StR 482/56].
  • BGH, 13.04.1962 - 2 StR 96/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Frage der Zurechnungsunfähigkeit oder der erheblich verminderten Zurechnungsfähigkeit infolge einer alkoholischen Beeinflussung des Täters kann immer nur in Beziehung auf eine bestimmte Tat gestellt werden (vgl. zuletzt BGH 5 StR 588/61 vom 16. Januar 1962).
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