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   BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08   

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https://dejure.org/2008,9646
BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,9646)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2008 - 5 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,9646)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2008 - 5 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,9646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 182 StGB
    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vergewaltigungsvorsatzes (Irrtum; ambivalentes Verhalten des Opfers; ausnahmsweise Pflicht zur Darstellung einer früheren Aussage der Nebenklägerin bei Freispruch); sexueller Missbrauch von Jugendlichen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines grundsätzlichen Einverständnisses mit dem Geschlechtsverkehr bei der Frage nach Kondomen; Vorsatzerfordernis bei Sexualstraftaten; Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei einem Freispruch

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 182; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 406 Abs. 3 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf einer Sexualstraftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Ein solcher Fall liegt hier nicht vor (vgl. dazu auch BGH NJW 2006, 925, 928 m.w.N., insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Sie knüpft vielmehr an die konkrete, aus Sicht der Angeklagten von einvernehmlichen Zärtlichkeiten geprägte Situation an und ist nicht mehr als eine mögliche und deshalb zulässige Schlussfolgerung des Tatrichters (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Zu solchen Darlegungen ist der Tatrichter grundsätzlich nicht verpflichtet (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 16).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Die zu weit gehende Tenorierung hinsichtlich der Abweisung des Adhäsionsantrags bedeutet nicht, dass die Adhäsionsklägerin diesen Anspruch nicht anderweit verfolgen könnte, § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO (vgl. BGH wistra 2007, 102, 108, insoweit in BGHSt 51, 165 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Bei dieser Sachlage lässt sich allein aus den Urteilsgründen nicht ableiten, dass die Würdigung weitergehender Belastungen aus der polizeilichen Vernehmung erkennbaren belastenden Erfolg hätte erbringen können (vgl. BGHSt 44, 256).
  • BGH, 02.09.2004 - 5 StR 242/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Das von der Revision insoweit herangezogene Senatsurteil vom 2. September 2004 (5 StR 242/04) betrifft einen besonders gelagerten Einzelfall einer bloßen inhaltlich defizitären Aussage eines Vergewaltigungsopfers in der Hauptverhandlung.
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs.

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Die Annahme einer Zwangslage im Sinn des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB könnte zwar - auch unter den einschränkenden Voraussetzungen von BGHSt 42, 399, 400 f. - im Blick auf die Konfrontation der Jugendlichen mit den zwei deutlich älteren Angeklagten in Betracht kommen. Indes belegen die fehlerfrei getroffenen Feststellungen, dass die Nebenklägerin diese Situation selbst provoziert hat und die Angeklagten deshalb eine bloße Gelegenheit zur Vornahme sexueller Handlungen ausgenutzt haben (vgl. BGHSt aaO S. 401).
  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Anwendbarkeit bei Kindern)

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Gegen die Möglichkeit festzustellen, dass dieser Angeklagte mit dem Bewusstsein gehandelt hat, die - sich nicht etwa von selbst verstehende - fehlende sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit der Jugendlichen auszunutzen (vgl. BGHR StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1 Missbrauch 1; Fischer, StGB 55. Aufl. § 182 Rdn. 21), sprechen die in alkoholisiertem Zustand auf einen einmaligen sexuellen Kontakt gerichteten Interessen dieses Angeklagten (vgl. Fischer aaO).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
    Die vom Landgericht rechtlich tragfähig angenommenen unüberwindbaren Zweifel, dass die Angeklagten den der Durchführung von Geschlechtsverkehr entgegenstehenden Willen der Nebenklägerin tatsächlich erkannt oder auch nur ernstlich für möglich gehalten hatten, gestatten es indes ebenfalls nicht, den nach der Vorschrift des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzten bedingten Vorsatz zu bejahen, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt (vgl. BGHSt 50, 359).
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