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   BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14   

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BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14 (https://dejure.org/2014,13670)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2014 - 5 StR 60/14 (https://dejure.org/2014,13670)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14 (https://dejure.org/2014,13670)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der besonderen Schuldschwere beim Mord (Nachtatverhalten; ausnahmsweise Berücksichtigung von Bezichtigungen gegenüber Zeugen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57a Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 57b StGB
    Schuldschwereabwägung bei der Aussetzung des Strafrestes der lebenslangen Freiheitsstrafe: Berücksichtigung der Bezeichnung eines völlig Unschuldigen als Alleintatverantwortlichen durch den Täter

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der besonderen Schwere der Schuld bei verwerflicher Einstellung des Täters i.R.d. Strafzumessungsschuld (hier: Verurteilung wegen Mordes)

  • rewis.io

    Schuldschwereabwägung bei der Aussetzung des Strafrestes der lebenslangen Freiheitsstrafe: Berücksichtigung der Bezeichnung eines völlig Unschuldigen als Alleintatverantwortlichen durch den Täter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der besonderen Schwere der Schuld bei verwerflicher Einstellung des Täters i.R.d. Strafzumessungsschuld (hier: Verurteilung wegen Mordes)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Küsterin in Braunlage muss neu geprüft werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Küsterin in Braunlage muss neu geprüft werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 18.06.2014)

    Mord an Küsterin: Verurteilter Ehemann muss härtere Strafe befürchten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erneute Prüfung besonderer Schuldschwere nach Verurteilung wegen Mordes an Küsterin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 511
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95

    Strafverschärfung - Angemessene Verteidigung - Strafänderung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Nach diesen Maßstäben hat die Schwurgerichtskammer die von Seiten des Angeklagten erfolgte Falschbezichtigung seines Sohnes auch eingedenk des dem Tatgericht in diesem Bereich zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, StV 1995, 633, 634; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 mwN) zu Unrecht als zulässiges Verteidigungsverhalten gewertet und daher nicht in seine Schuldschwereabwägung eingestellt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721; Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Zwar ist dem Revisionsgericht dabei eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; jedoch ist auf die Sachrüge zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 25; vom 9. Oktober 2008 - 4 StR 354/08, NStZ 2009, 203, 204, und vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 27).

    Dementsprechend kann nach den hierfür von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. LK/Theune, 12. Aufl., § 46 Rn. 197 ff.) auch das Nachtatverhalten bei der Frage zu berücksichtigen sein, ob Umstände von Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, aaO) die Annahme besonderer Schuldschwere indizieren, wenn ein innerer Zusammenhang mit dem Schuldvorwurf besteht und sichere Schlüsse auf die Einstellung des Täters zur Tat möglich sind.

  • BGH, 09.10.2008 - 4 StR 354/08

    Besondere Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Zwar ist dem Revisionsgericht dabei eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; jedoch ist auf die Sachrüge zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 25; vom 9. Oktober 2008 - 4 StR 354/08, NStZ 2009, 203, 204, und vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 27).

    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, dass das Tatgericht einen Ermessensspielraum hat, ob es die besondere Schuldschwere schon bei der Würdigung des Mordes prüft sowie gegebenenfalls feststellt und dann in einem zweiten Schritt hinsichtlich der Gesamtstrafe die gefährliche Körperverletzung als weiteren schulderhöhenden Umstand bewertet (§ 57b StGB) oder ob es die besondere Schuldschwere in einer Gesamtwürdigung nur in Bezug auf die Gesamtstrafe erörtert (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 1996 - 3 StR 469/96, NJW 1997, 878 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 4 StR 354/08, NStZ 2009, 203, 204).

  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 439/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721; Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Zwar ist dem Revisionsgericht dabei eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; jedoch ist auf die Sachrüge zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 25; vom 9. Oktober 2008 - 4 StR 354/08, NStZ 2009, 203, 204, und vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 27).
  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721; Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).
  • BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01

    Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Dass es ihm zunächst um die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft und nach Nichterreichen dieses Ziels um die Vernichtung des Lebens seiner Ehefrau gegangen ist, stellt den erforderlichen inneren ("kriminologischen") Zusammenhang (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01) deshalb nicht in Frage.
  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, dass das Tatgericht einen Ermessensspielraum hat, ob es die besondere Schuldschwere schon bei der Würdigung des Mordes prüft sowie gegebenenfalls feststellt und dann in einem zweiten Schritt hinsichtlich der Gesamtstrafe die gefährliche Körperverletzung als weiteren schulderhöhenden Umstand bewertet (§ 57b StGB) oder ob es die besondere Schuldschwere in einer Gesamtwürdigung nur in Bezug auf die Gesamtstrafe erörtert (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 1996 - 3 StR 469/96, NJW 1997, 878 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 4 StR 354/08, NStZ 2009, 203, 204).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Die besonders verwerfliche Einstellung des Angeklagten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, NStZ 1991, 181, 182) kommt dabei augenfällig dadurch zum Ausdruck, dass dieser seinen eigenen Sohn, der ihm ergeben (UA S. 8) und durch den Verlust der Mutter sowie die vom Angeklagten "energisch" befohlene Mitwirkung beim Wegtragen der Leiche und der Säuberung des Tatorts ohnehin traumatisiert war, als Alleinverantwortlichen für die Vergiftung und Tötung der Mutter bezeichnet hat.
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 593/73

    Berücksichtigung einer früheren, nicht mehr im Bundeszentralregister

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721; Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).
  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12

    Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld

  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15

    Ermordung eines 14-jährigen Mädchens: Urteil rechtskräftig

    aa) Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat das Tatgericht unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 62; vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 29).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2017 - 5 Ks 113 Js 1822/16

    Verurteilung eines "Reichsbürgers" wegen Mordes - Heimtückische Tötung eines

    Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld im Sinne von § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu bejahen ist, war ohne Bindung an begriffliche Vorgaben im Wege einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen, wobei sich das Gericht an den für die Strafzumessungsschuld im Sinne von § 46 StGB geltenden Regeln zu orientieren hat und eine Bejahung nur möglich ist, wenn Umstände von Gewicht vorliegen (BGH, Urteil v. 22.11.1994, Az. GSSt 2/94, Rn. 36 ff., BGH, Urteil v. 20.08.1996, Az. 4 StR 361/96, Rn. 4 ff.; BGH, Urteil v. 18.06.2014, Az. 5 StR 60/14, Rn. 8).
  • BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19

    Voraussetzungen eines Mordes aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines

    Zudem ist anerkannt, dass bei der nach § 57a StGB vorzunehmenden Prüfung der besonderen Schwere der Schuld sogar ein echtes Nachtatverhalten berücksichtigt werden darf (BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14).
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Schließlich hat der Angeklagte die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens massiv überschritten, was hier eindeutige Rückschlüsse auf seine rechtsfeindliche Haltung zulässt (vgl. BGH, NStZ 2014, 511-512, n. 9), indem er in der Hauptverhandlung aufsprang, wild in Richtung des Nebenklägers und seiner Brüder im Zuschauerraum gestikulierte, dabei herumschrie und mehrfach den Nebenkläger u.a. als Terroristen titulierte und die Brüder des Nebenklägers mit den Worten "Hurensohn, ich ficke deine Mutter" anschrie.

    Dabei hat die Kammer letztlich bei der vorstehenden Gesamtwürdigung sogar gerade als noch zulässiges Verteidigungsverhalten den Umstand außer Betracht gelassen, dass der Angeklagte seinen - nicht völlig unschuldigen (vgl. BGH, NStZ 2014, 511-512, Rn. 9) - Bruder N1 als praktisch allein Verantwortlichen für die von ihm - N - erfolgte Tatausführung darstellte, sogar als Teufel bezichtigte.

  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Die Gewichtung der Schuldschwere ist jedenfalls nach den Regeln vorzunehmen, die für die Strafzumessungsschuld im Sinne des § 46 Abs. 1 StGB gelten (BGHSt 39, 159 ff. = NJW 1993, 1724 f.; BGH, NStZ 2014, 511 f.; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 57a Rn. 11 m.w.N.), wobei auch das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB entsprechend gilt (BGH, NStZ 2009, 260).
  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)

    Es sind keine Umstände ersichtlich, die eine im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung zu begründende besondere Schuldschwere tragen könnten, zumal das Landgericht keine Beteiligung an der eigentlichen Tötungshandlung feststellen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2019 - 1 StR 238/19 Rn. 7; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 408/18 Rn. 5 und vom 22. November 1994 - GSSt 2/94 Rn. 36, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 9, BGHSt 61, 193, 195 f.; vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94 Rn. 28, BGHSt 41, 57, 62 und vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14 Rn. 8, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 29).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Im Rahmen der danach anzustellenden Gesamtbetrachtung können insbesondere eine etwaige besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder des Tatmotivs, die Begehung mehrerer Mordtaten oder weiterer schwerer Straftaten sowie besondere Begleitumstände wie zum Beispiel erbarmungslose Brutalität, eine grausame, qualvolle Behandlung des Opfers, die Intensität der Leiden desselben, die Nichtigkeit des Tatanlasses, das Vorliegen einer Mehrheit von Mordmerkmalen (BGH, Urteil vom 08.08.2001 - 3 StR 162/01) sowie die Ermordung mehrerer Menschen durch die Tat, aber auch massive - insbesondere einschlägige - Vorstrafen, die Wirkungslosigkeit bereits verbüßter Haftzeiten und die Zufälligkeit des Tatopfers (vgl. insoweit BGH a.a.O.) sowie ein die Schuld erhöhendes Nachtatverhalten (vgl. BGH, NStZ 2014, 511 f.) von Bedeutung sein.
  • LG Trier, 05.12.2023 - 2a KLs 8031 Js 2384/23
    Bei der Prüfung der besonderen Schuldschwere hat sich das Tatgericht schließlich an den für die Strafzumessungsschuld im Sinne von § 46 StGB geltenden Regeln zu orientieren (BGH, Urteil 5 StR 60/14 v. 18.06.2014 - juris).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19

    Mord (Heimtücke)

    Ungeachtet dessen sind keine Umstände ersichtlich, die eine im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung zu begründende besondere Schuldschwere tragen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 9, BGHSt 61, 193-197; Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 62 und vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 29).
  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

    Auch das Nachtatverhalten kann bei der Frage zu berücksichtigen sein, ob Umstände von Gewicht die Annahme besonderer Schuldschwere indizieren, wenn ein innerer Zusammenhang mit dem Schuldvorwurf besteht und sichere Schlüsse auf die Einstellung des Täters zur Tat möglich sind (BGH, Urteil vom 18.06.2014, Az.: 5 StR 60/14, NStZ 2014, 511, beck-online).
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