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   BGH, 07.03.2017 - 5 StR 609/16   

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https://dejure.org/2017,8191
BGH, 07.03.2017 - 5 StR 609/16 (https://dejure.org/2017,8191)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 5 StR 609/16 (https://dejure.org/2017,8191)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 5 StR 609/16 (https://dejure.org/2017,8191)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (nicht erhebliche Anlasstat; Tendenz zur serienmäßigen Tatbegehung; drohender Gesamtschaden; Ausmaß der Störung des Rechtsfriedens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 S 2 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei nicht erheblicher Anlasstat

  • IWW

    § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 63 Satz 2 StGB, § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Verschärfte Darlegungsanforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Beurteilung der Erheblichkeit von zu erwartenden "Vermögensdelikten im weitesten Sinne" (hier: ...

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei nicht erheblicher Anlasstat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Verschärfte Darlegungsanforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Beurteilung der Erheblichkeit von zu erwartenden "Vermögensdelikten im weitesten Sinne" (hier: ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Verschärfte Darlegungsanforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Beurteilung der Erheblichkeit von zu erwartenden "Vermögensdelikten im weitesten Sinne" (hier: ...

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei nicht erheblicher Anlasstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 171
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

    Erreicht die Anlasstat - wovon das Landgericht hier ausgegangen ist - den erforderlichen Schweregrad nicht, so gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB verschärfte Darlegungsanforderungen; die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis infolge des anders gelagerten Anlassdelikts ausgleichen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86, 87; Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Liegen - wie hier - nur geringfügige Anlasstaten vor, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB verschärfte Darlegungsanforderungen; die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis infolge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, aaO, S. 577; vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171; vom 5. September 2017 - 3 StR 329/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Liegen - wie hier - als Anlasstaten keine Taten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB vor, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB verschärfte Darlegungsanforderungen; die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis infolge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, aaO, S. 577; vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171 und vom 5. September 2017 - 3 StR 329/17, Rn. 5).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

    Erreicht die Anlasstat ? wovon das Landgericht hier ausgegangen ist ? den erforderlichen Schweregrad nicht, so gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB verschärfte Darlegungsanforderungen; die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis infolge anders gelagerter Anlassdelikte ausgleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 617/19; Urteil vom 30. November 2017 ? 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86, 87; Beschlüsse vom 21. Februar 2017 ? 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 7. März 2017 ? 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171) und den Schluss tragen, dass zukünftig andere, gewichtigere Taten zu erwarten sind (vgl. Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 77).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose);

    Hierfür muss vom Tatgericht im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171; Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der

    Die Frage, ob eine festgestellte Tendenz zur serienmäßigen Tatbegehung den friedensstörenden Charakter jeder einzelnen Tat so erhöht, dass sie alle als erheblich empfunden werden, kann nur auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände beantwortet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 1 StR 523/17, NStZ-RR 2018, 239 f.; BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171).
  • BGH, 23.01.2019 - 2 StR 523/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Liegen nur geringfügige Anlasstaten vor, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen; die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis infolge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16, StV 2017, 579; vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171).
  • LG Offenburg, 19.10.2017 - 2 KLs 207 Js 21540/16
    Er nahm insoweit Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2017, Az. 5 StR 609/16.

    Die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung orientiert sich eng an dieser gesetzgeberischen Intention (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 171; BGH NStZ-RR 2017, 201).

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