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   BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14   

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https://dejure.org/2015,14752
BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14 (https://dejure.org/2015,14752)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2015 - 5 StR 628/14 (https://dejure.org/2015,14752)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 5 StR 628/14 (https://dejure.org/2015,14752)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 251 StGB
    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; unbewusste Fahrlässigkeit; Umfang der Tatsachenkenntnis; Grad der Vermeidbarkeit; besondere Gegebenheiten der Opfersituation)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub mit Todesfolge - und die Frage der leichtfertigen Handelns

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leichtfertiges Verhalten hat einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Raub mit Todesfolge - Man muss nicht alles wissen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Raub mit Todesfolge § 251 StGB: Leichtfertigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 696
  • StV 2016, 644
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99

    Raub mit Todesfolge, Mittäterschaft, Leichtfertigkeit

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14
    Das Gewicht der Fahrlässigkeit hängt dabei nicht nur vom Umfang der Tatsachenkenntnis, sondern auch vom Grad der Vermeidbarkeit ab, also inwieweit sich die Gefahr des Erfolgseintritts namentlich wegen der besonderen Gegebenheiten der Opfersituation aufdrängen musste; demgemäß kann unbewusste Fahrlässigkeit genügen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 331/99, BGHR 6 7 StGB § 251 Leichtfertigkeit 1; Sander, aaO; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 251 Rn. 6).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14
    Danach ist leichtfertig ein Verhalten, das bezogen auf den Todeseintritt einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit aufweist; leichtfertig handelt hiernach, wer die sich ihm aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66, 67; s. auch BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 104; Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 251 Rn. 9; Sander in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 251 Rn. 12; Sinn in SK-StGB, 8. Aufl., § 251 Rn. 16).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14
    Danach ist leichtfertig ein Verhalten, das bezogen auf den Todeseintritt einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit aufweist; leichtfertig handelt hiernach, wer die sich ihm aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66, 67; s. auch BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 104; Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 251 Rn. 9; Sander in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 251 Rn. 12; Sinn in SK-StGB, 8. Aufl., § 251 Rn. 16).
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