Rechtsprechung
BGH, 25.05.2011 - 5 StR 63/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 337 StPO; § 46 StGB; § 29a BtMG; § 54 StGB
Strafzumessung (revisionsgerichtliche Kontrolle; Dauer der Untersuchungshaft); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kokain; harte Droge); Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher Zusammenhang; besonders enger situativer Zusammenhang) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Berücksichtigung konkret festgestellter Tat- und Lebensumstände - Wolters Kluwer
Revision gegen die Strafzumessung ist grundsätzlich nur bei Verstoß gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke und fehlerhaften Zumessungserwägungen oder Gerechtigkeitserwägungen möglich; Möglichkeit der Revision gegen die Strafzumessung bei Verstoß gegen rechtlich ...
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung konkret festgestellter Tat- und Lebensumstände
- ra.de
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung konkret festgestellter Tat- und Lebensumstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 2
Revision gegen die Strafzumessung ist grundsätzlich nur bei Verstoß gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke und fehlerhaften Zumessungserwägungen oder Gerechtigkeitserwägungen möglich; Möglichkeit der Revision gegen die Strafzumessung bei Verstoß gegen rechtlich ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 20.10.2010 - 9 KLs 18/10
- BGH, 25.05.2011 - 5 StR 63/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08
Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als …
Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 5 StR 63/11
Die Erwägungen, mit denen das Landgericht von der Anordnung des Wertersatzverfalls wegen unbilliger Härte abgesehen hat, halten sachlichrechtlicher Nachprüfung eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08 und vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 13 und 14 jeweils mwN) angesichts der festgestellten persönlichen Verhältnisse des Angeklagten vor dem Hintergrund plausibel angenommener, nicht widerlegbarer Vermögenslosigkeit noch stand. - BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08
Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der …
Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 5 StR 63/11
Die Erwägungen, mit denen das Landgericht von der Anordnung des Wertersatzverfalls wegen unbilliger Härte abgesehen hat, halten sachlichrechtlicher Nachprüfung eingedenk des beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08 und vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, BGHR StGB § 73c Härte 13 und 14 jeweils mwN) angesichts der festgestellten persönlichen Verhältnisse des Angeklagten vor dem Hintergrund plausibel angenommener, nicht widerlegbarer Vermögenslosigkeit noch stand. - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 5 StR 63/11
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 mwN).
- BGH, 18.09.2013 - 5 StR 375/13
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (doppelte Berücksichtigung mildernder Umstände …
Der Strafausspruch hat auch eingedenk der nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 25. Mai 2011 - 5 StR 63/11, StraFo 2011, 405) keinen Bestand.