Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.10.2000 | BGH, 20.04.1999

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,524
BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98 (https://dejure.org/1999,524)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1999 - 5 StR 632/98 (https://dejure.org/1999,524)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1999 - 5 StR 632/98 (https://dejure.org/1999,524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Politbüro

Grenzregime DDR;

§ 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft aufgrund von Organisationsstrukturen

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 223 StGB; § 212 StGB; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; Art. 315 Abs. 1 Satz 1 EGStGB; § 2 StGB; Art 103 Abs. 2 GG
    Mittelbare Täterschaft; Tatherrschaft;Totschlag; Befehl; Verantwortlichkeit; Politbüro; Grenzgesetz; Wahrunterstellung; Körperverletzungsvorsatz; Bedingter Vorsatz; Unereichbarkeit von Zeugen; (Hypothetische) Kausalität; Rückwirkungsverbot

  • DFR

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

  • nomos.de PDF, S. 42

    §§ 25, 212 StGB
    Tötung von Flüchtlingen durch DDR-Grenzsoldaten/Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Politbüros des ZK der SED

  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit für den Tod von drei Flüchtlingen durch Mitwirkung an zwei Beschlüssen des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der DDR - Wahrung der "Unantastbarkeit der Staatsgrenze der DDR zur Bundesrepublik ...

  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit für den Tod von drei Flüchtlingen durch Mitwirkung an zwei Beschlüssen des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der DDR - Wahrung der "Unantastbarkeit der Staatsgrenze der DDR zur Bundesrepublik ...

  • opinioiuris.de

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 25, 212
    Totschlag an DDR-Flüchtligen durch die Mitglieder des SED-Politbüros

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil im Politbüro-Prozeß rechtskräftig

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • spiegel.de (Pressebericht, 15.11.1999)

    Einladung zum Strafantritt

  • rhein-zeitung.de (Pressebericht, 08.11.1999)

    Totschlag: Krenz muss ins Gefängnis

  • tp-presseagentur.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Chronologie der Prozesse gegen DDR-Funktionäre wegen der Schüsse an der Grenze zur BRD

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft

  • tagesspiegel.de (Entscheidungsanmerkung)

    Das Urteil gegen Egon Krenz und andere ähnelt verblüffend der Rechtsprechung durch die DDR-Justiz (Prof. Dr. Uwe Wesel; 10.11.1999)

  • zeit.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Siegerjustiz: In Berlin stehen sechs Mitglieder des SED-Politbüros wegen der Toten an der Mauer vor Gericht. Sollen sie bestraft werden? (Joachim Nawrocki; DIE ZEIT, 47/1995)

In Nachschlagewerken (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 270
  • NJW 2000, 443
  • NJ 1999, 640
  • NJ 2000, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (im Anschluß an BGHSt 40, 218).

    Auch im Urteil BGHSt 40, 218, betreffend Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates, hatte der Bundesgerichtshof den Unterschied zwischen der Gesetzeslage nach dem Grenzgesetz und der tatsächlichen Befehlslage an der Grenze dargestellt (aaO S. 222 ff.).

    b) Nach dem Recht der DDR haben die Angeklagten sich jeweils der Anstiftung zum Mord gemäß § 112 Abs. 1, § 22 Abs. 2 Nr. 1 StGB-DDR schuldig gemacht (vgl. BGHSt 40, 218, 231 f.).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates wegen ihrer Mitwirkung an dessen Beschlüssen als mittelbare Täter von solchen Tötungen angesehen, die aufgrund der durch diese Beschlüsse ausgelösten Befehlsketten an der innerdeutschen Grenze begangen wurden (BGHSt 40, 218; dazu Roxin JZ 1995, 49 und Gropp JuS 1996, 13).

    Dabei ist zum einen von Bedeutung, daß das Politbüro in der Entscheidungshierachie über dem Nationalen Verteidigungsrat stand, so daß die Politbüromitglieder keine geringere Verantwortung treffen kann als die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats (vgl. BGHSt 40, 218, 237 f.).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht (BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Im Zeitpunkt der Stellung und Bescheidung des Beweisantrags (am 19. Juni 1997) war allen Beteiligten die bis dahin ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem vorliegenden Problem bekannt: Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem zweiten Urteil zum Komplex vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der Berliner Mauer (BGHSt 39, 168) aufgrund der dort zugrunde gelegten Feststellungen die Gespaltenheit der Befehlslage, insbesondere die Verschiedenheit zwischen den "offiziellen Anweisungen" einerseits und den den Grenzsoldaten vermittelten Regeln andererseits erörtert (insbesondere aaO S. 169 ff., 187 f.).

    Im Wortlaut der Beschlüsse des Politbüros und des Nationalen Verteidigungsrates wurde diese Anweisung, notfalls mit bedingtem Tötungsvorsatz auf Flüchtlinge zur Fluchtverhinderung zu schießen, allerdings verklausuliert (vgl. BGHSt 39, 168, 170, 187: "perfide Doppelstrategie").

    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht (BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Hieran anknüpfend war auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß BVerfGE 95, 96 davon ausgegangen, daß die Gesetzeslage von anders lautenden Befehlen überlagert war (aaO S. 136).

    Der strikte Schutz von Vertrauen durch Art. 103 Abs. 2 GG muß dann zurücktreten (BVerfGE 95, 96, 133).

  • BVerfG, 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden ehemaliger "DDR-Grenzgeneräle" gegen

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Nach diesem Maßstab darf der Staatspraxis der DDR, ihren Grenztruppen die Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze als Mittel zur Verhinderung der Flucht über den Wortlaut des Grenzgesetzes hinaus nicht nur generell zu erlauben, sondern sie dazu auf dem Befehlswege, durch politischideologische Beeinflussung sowie durch Belobigungen und Vergünstigungen geradezu anzuhalten, als extremem staatlichem Unrecht die rechtfertigende Wirkung abgesprochen werden (BVerfG - Kammer - EuGRZ 1997, 413, 416).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht (BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht (BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Das Landgericht durfte die Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigen, ohne eine Verletzung des Gebots zügiger Verfahrensdurchführung durch die Justizbehörden im Urteil festgestellt zu haben (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1198).
  • BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95

    Strafrechtliche Rechtfertigung von mit Tötungsvorsatz abgegebenen Schüssen von

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Nach alledem hatten die Angeklagten in ihren Funktionen die Tatherrschaft und zudem ein eigenes Tatinteresse; deshalb waren sie - trotz der so eingeschränkten Souveränität der DDR (vgl. auch BGHR GG Art. 103 Abs. 2 Rückwirkung 5; Willnow JR 1997, 221, 222) - mittelbare Täter bzw. Anstifter.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht (BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).
  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
    Eine Handlung kann auch dann nicht hinweggedacht werden, ohne daß der konkrete Erfolg entfiele, wenn die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit besteht, daß ohne die Handlung des Täters ein anderer eine - in Wirklichkeit jedoch nicht geschehene - Handlung vorgenommen hätte, die ebenfalls den Erfolg herbeigeführt haben würde (BGHSt 2, 20, 24).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

  • BGH, 17.06.1992 - 1 StR 196/92

    Zulässiger Grund zur Ablehnung eines Beweisantrags - Vernehmung einer

  • BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86

    Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen für das Gericht -

  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98

    Entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen; Offensichtliche

  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Indes hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf abgehoben, dass der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die "Ungarn-Aktion' anordneten und in der Folge in leitender Funktion umsetzten bzw. umsetzen ließen (zur mittelbaren Täterschaft im Rahmen staatlicher Machtapparate vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95, BGHSt 42, 65; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Dieser Hintermann besitzt Tatherrschaft, wenn er mit den durch die Organisationsstrukturen geschaffenen Rahmenbedingungen das deliktische Geschehen maßgeblich beeinflussen kann (vgl. BGHSt 40, 218, 236 ff.; 45, 270, 296 ff.).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Unterlassens von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (im Anschluss an BGHSt 40, 218 und 45, 270).

    Diese Kette stellt sich in der Bewertung nach dem Strafrecht der DDR folgendermaßen dar: Die Mitglieder des Politbüros begingen mit ihrer Zustimmung zu entsprechenden Beschlüssen dieses Gremiums eine Anstiftung zum Mord (BGHSt 45, 270, 295).

    Ebenso begingen die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates mit ihrer Beteiligung an dessen Beschlüssen eine Anstiftung zum Mord (BGHSt 40, 218, 228, 231 f.; BGHSt 45, 270, 286 ff.).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil BGHSt 45, 270, 280 ff. ausführlich dargestellt.

    Vielmehr hat die Praxis der DDR bei besonderen Anlässen, wie Staatsbesuchen und Parteitagen, als Erschießungen an der Grenze - scil. Nachrichten hiervon - vermieden werden sollten, gezeigt, daß etwa eine Postenverdichtung an der Grenze es ermöglichte, Flüchtlinge handgreiflich zu stellen, statt sie aus größerer Entfernung zu erschießen (vgl. BGHSt 45, 270, 303).

    Entsprechendes hat der Senat mit seinen Ausführungen in BGHSt 40, 218, 229, 231 und 45, 270, 302 bereits zum Ausdruck gebracht.

    Dies hat der Senat in den Urteilen BGHSt 40, 218 und 45, 270 ausführlich dargelegt.

    Auch sie hatten das im Urteil BGHSt 45, 270, 303 f. beschriebene eigene Tatinteresse und die Tatherrschaft.

    Dabei sind einem jeden Angeklagten diejenigen Tötungsfälle zuzurechnen, die sich nach seinem Eintritt ins Politbüro bis zu einer dort erfolgten ausdrücklichen Beschlußfassung über die Fortgeltung des Grenzregimes im Sinne von BGHSt 45, 270 zugetragen haben.

    Das hat der Senat in seinem Urteil BGHSt 45, 270, 302 f. näher dargestellt.

    Die vielfach aus akuten Anlässen zur Vermeidung von Erschießungen vorgenommene Umgestaltung der Grenzsicherungsmethoden und der Abbau von Erdminen und Selbstschußanlagen (vgl. BGHSt 45, 270, 303, oben sub I. 3. b und II. 5. b) zeigen, daß eine Humanisierung des Grenzsystems zur Vermeidung der Erschießung von Flüchtlingen durchaus möglich war.

    Die Innehabung zentraler Macht an der Spitze einer Staatsführung läßt aktives rechtswidriges Tun einerseits und das Untätigsein angesichts einer bestehenden rechtswidrigen Praxis andererseits besonders eng zueinanderrücken (vgl. die Auslegung der letzten beiden Politbürobeschlüsse zur Grenzsicherung, BGHSt 45, 270, 289 f.).

    Welches dieser Rechte bei der Beurteilung der Unterlassungstaten der Angeklagten als das mildere Recht (Art. 315 Abs. 1 EGStGB i.d.F. des Einigungsvertrages i.V. mit § 2 Abs. 3 StGB) anzuwenden ist, bestimmt sich - bei Anwendung des Grundsatzes strikter Alternativität (BGHSt 37, 320, 322, 38, 18, 20, 41, 247, 277) - nach folgendem: Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland wird sich eine Anwendung des Strafrahmens des § 213 StGB im Hinblick auf die zweite Alternative der Vorschrift aufdrängen (vgl. BGHSt 45, 270, 306), der gemäß § 49 Abs. 1 StGB jedenfalls gemäß § 13 Abs. 2 StGB nochmals zu mildern sein wird.

    Hätte das Landgericht eine Mitwirkung des Angeklagten H an dem Beschluß des Politbüros vom 11. Juni 1985 festgestellt, so würden sich für diesen Angeklagten diejenigen rechtlichen Konsequenzen ergeben, die der Senat in dem Urteil BGHSt 45, 270, 287 ff., 295 f. für andere an dem genannten Beschluß des Politbüros Beteiligte gezogen hat, nämlich eine Strafbarkeit wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft nach dem StGB (bei Anstiftung zum Mord nach dem Recht der DDR).

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    So besteht eine strafrechtlich relevante Bedingung grundsätzlich auch dann, wenn die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass ohne die Handlung des Täters ein anderer eine - in Wirklichkeit jedoch nicht geschehene - Handlung vorgenommen hätte, die ebenfalls den Erfolg herbeigeführt haben würde (BGHSt 2, 20, 24 = LM Art. 1 AhndungsG [Bayer.] Nr. 1 L BGHSt 45, 270, 295 = NJW 2000, 443).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist als haftungsbegründende Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 39, 195, 197; 45, 270, 294 f.).

    Diese Voraussetzungen liegen auch dann vor, wenn die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit besteht, daß ohne die Handlung des Täters ein anderer eine - in Wirklichkeit jedoch nicht geschehene - Handlung vorgenommen hätte, die ebenfalls den Erfolg herbeigeführt haben würde (BGHSt 2, 20, 24; 45, 270, 295).

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Die Voraussetzungen für die Annahme eines uneigentlichen Organisationsdelikts (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 236 ff.) lagen nicht vor.
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    e) Sollte der neue Tatrichter unter den oben genannten Voraussetzungen zu dem Ergebnis gelangen, daß existenzgefährdende Eingriffe zu Lasten der Tochtergesellschaften erfolgt sind und den Angeklagten dies auch bewußt war, so liegt die Annahme einer mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft nahe (vgl. BGHSt 40, 218, 236 ff.; 45, 270, 296 ff.; BGH NJW 2004, 375, 378, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23

    Bewertung des Veranlassens einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines

    In mittelbarer Täterschaft handelt, wer die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft innehat, das Geschehen also mit steuerndem Willen in den Händen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).

    So ist anerkannt, dass auch ein strafrechtlich voll Verantwortlicher nach den Umständen des Einzelfalls als Werkzeug eines anderen anzusehen sein kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 232 ff.; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 266 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).

  • BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvQ 60/99

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche Verurteilung des

    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn K ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Robert Unger, Kurfürstendamm 218, Berlin - gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98 -, b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. August 1997 - (527) 25/2 Js 20/92 Ks (1/95) - und den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Hassemer, Broß, Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Januar 2000 einstimmig beschlossen:.
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Eine Vernehmung durch audiovisuelle Vernehmung oder durch den kommissarischen Richter im Wege der Rechtshilfe ist nämlich nicht sinnvoll, sondern nutzlos und überflüssig - insoweit ist der Zeuge dann ein ungeeignetes Beweismittel -, wenn durch die Verlesung der Niederschrift über die kommissarische Vernehmung oder die audiovisuelle Vernehmung das Beweisergebnis nicht beeinflusst werden kann, weil von vornherein abzusehen ist, dass nur die Vernehmung vor dem erkennenden Gericht die nach Sach- und Beweislage erforderliche Ausschöpfung des Beweismittels gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, NJW 2000, 443, 447 mwN, insoweit nicht in BGHSt 45, 270 abgedruckt).

    Sie kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, nur bei Widersprüchen, Unklarheiten, Verstößen gegen Denk- und Erfahrungssätze oder damit vergleichbaren Mängeln vom Revisionsgericht beanstandet werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, NJW 2000, 443, 447; Beschlüsse vom 26. August 2003 - 1 StR 282/03, NStZ 2004, 347, 348, und vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 22).

  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 384/07

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft

  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 30/01

    Tötungen an der DDR-Grenze; Totschlag; Beihilfe; Grenztruppen; Befehle 101, 80,

  • BVerfG, 11.01.2000 - 2 BvQ 60/99

    Selbstablehnung der Richterin Präsidentin Limbach ist begründet

  • BVerfG, 11.01.2000 - 2 BvR 2414/99

    Selbstablehnung einer Richterin des BVerfG wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 26.08.2003 - 1 StR 282/03

    Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Waffengleichheit; Entlastungszeugen;

  • BGH, 20.04.2021 - 3 StR 343/20

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Gewerbsmäßigkeit)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - L 22 R 1017/11

    Regelaltersrente - Beitragsbemessungsgrenze - Staatsanwalt beim

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs

    § 222 StGB

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - L 16 R 558/16

    Entgeltbegrenzung bei der Bewertung von Beiträgen zur freiwilligen zusätzlichen

  • LG Potsdam, 16.11.2007 - BRH 13262/07

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungswürdigkeit von Waffendelikten im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2000 - 5 StR 632/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7432
BGH, 10.10.2000 - 5 StR 632/98 (1) (https://dejure.org/2000,7432)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2000 - 5 StR 632/98 (1) (https://dejure.org/2000,7432)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 5 StR 632/98 (1) (https://dejure.org/2000,7432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 443
  • NJ 1999, 640
  • NJ 2000, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.1988 - 4 StR 319/88

    Rechtliche Wirkung der Abgabe der für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 5 StR 632/98
    Prozeßkostenhilfe kann grundsätzlich nicht über den Zeitpunkt der Antragstellung hinaus rückwirkend bewilligt werden (BGHR StPO § 397a Abs. 1 - Prozeßkostenhilfe 4 m.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1999 - 5 StR 632/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10126
BGH, 20.04.1999 - 5 StR 632/98 (https://dejure.org/1999,10126)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1999 - 5 StR 632/98 (https://dejure.org/1999,10126)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1999 - 5 StR 632/98 (https://dejure.org/1999,10126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht