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   BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98   

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https://dejure.org/1999,658
BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98 (https://dejure.org/1999,658)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1999 - 5 StR 689/98 (https://dejure.org/1999,658)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1999 - 5 StR 689/98 (https://dejure.org/1999,658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 136 StPO;
    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche Alibibehauptung; Spontanäußerungen;

  • Wolters Kluwer

    Maßstab revisionsgerichtlicher Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Lückenhafte Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung des Tatrichters im Rahmen der Beweiswürdigung; Beweisindizien für eine Täterschaft

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3208 (Ls.)
  • NStZ 1999, 423
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98
    Entsprechendes gilt in Fällen der Lüge des Angeklagten zu anderen beweisrelevanten Umständen, einer Fallgruppe, von der die Konstellation der widerlegten (nicht etwa nur fehlgeschlagenen) Alibibehauptung einen Ausschnitt bildet (vg. BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 m.w.N.).

    Dabei kann es insbesondere auf die Gründe und die Begleitumstände des Vorbringens der Alibibehauptung ankommen (BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 m.w.N.).

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98
    Entsprechendes gilt in Fällen der Lüge des Angeklagten zu anderen beweisrelevanten Umständen, einer Fallgruppe, von der die Konstellation der widerlegten (nicht etwa nur fehlgeschlagenen) Alibibehauptung einen Ausschnitt bildet (vg. BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 m.w.N.).

    Dabei kann es insbesondere auf die Gründe und die Begleitumstände des Vorbringens der Alibibehauptung ankommen (BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 m.w.N.).

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH StV 1994, 580).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99

    Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG;

    Diese können so beschaffen sein, daß sich die Erörterung bestimmter einzelner Beweisumstände erübrigt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Verfahrenssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jew. m.w.N.).
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