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   BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68   

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BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1969,118)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1969 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1969,118)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1969 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1969,118)
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Sonderkommando 1005

Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

natürliche Handlungseinheit;

§§ 211, 28 StGB, Verdeckungsabsicht als niedriger Beweggrund

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes

  • junsv.nl

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen eingesetzten Juden und anderen Häftlingen durch Erschiessen, Vergasen und Sprengung zweier Häftlingsbunker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 50 (n.F.), § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 39
  • NJW 1969, 1725
  • NJW 1970, 1089 (Ls.)
  • MDR 1969, 856
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    aber nicht, wie in der Entscheidung des Senats vom 20. Mai 1969 (NJW 1969, 1181 = MDR 1969, 587) ein Fall des § 50 Abs. 2 (n.F.) StGB vor.
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    Diesem Erfordernis wird auch nicht durch die allgemeine Wendung genügt, das Gericht hätte "weitere Zeugenbefragungen durchführen müssen" (BGHSt 2, 168; 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352, 353) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    Diesem Erfordernis wird auch nicht durch die allgemeine Wendung genügt, das Gericht hätte "weitere Zeugenbefragungen durchführen müssen" (BGHSt 2, 168; 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352, 353) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    Diesem Erfordernis wird auch nicht durch die allgemeine Wendung genügt, das Gericht hätte "weitere Zeugenbefragungen durchführen müssen" (BGHSt 2, 168; 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352, 353) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    "Das Gesetz findet hier", wie der Bundesgerichtshof schon früher ausgesprochen hat, "die besondere Verwerflichkeit der Tötung, wie bei der ersten Fallgruppe des § 211 Abs. 2 StGB, in der Niedrigkeit des Beweggrundes; niedrig deshalb, weil, der Täter das Leben eines Mitmenschen so sehr mißachtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung eigenen strafbaren Tuns einsetzt" (BGHSt 11, 226, 228) [BGH 26.02.1958 - 2 StR 64/58].
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    Beweisbehauptungen können zwar ausnahmsweise so beschaffen sein, daß sie nicht durch Wahrunterstellung erledigt werden dürfen, der verlangte Beweis vielmehr zu erheben ist, weil nur dann wesentliche Einzelheiten aufgeklärt und richtig gewürdigt werden können (BGHSt 1, 137).
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    Darum kann der Senat nicht, wie die Revision wünscht, in der Frage des (wirklichen oder vermeintlichen) Nötigungsstandes von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die sich das Schwurgericht gehalten hat, abgehen und auf das rechtliche Erfordernis in § 52 Abs. 1 StGB verzichten, daß der Täter durch die Drohung "genötigt worden ist", also die Tat wegen der drohenden Gefahr und nicht ohne Rücksicht auf diese aus anderen Gründen begangen hat (BGHSt 3, 271/272, 275/276).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    Ein rechtlicher Fehler des Schwurgerichts ist nicht erkennbar, zumal bei Tötungsverbrechen, die sich nacheinander gegen mehrere Menschen richten, in aller Regel auch mehrere selbständige Handlungen vorliegen (vgl. BGHSt 16, 397).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    Bei einer natürlichen Handlungseinheit, die die Revision annimmt, müssen die Einzelakte in einem solchen unmittelbaren Zusammenhang stehen, daß sie bei natürlicher Betrachtungsweise für jeden Dritten als zusammengehöriges Tun erkennbar sind (BGHSt 4, 219, 220) [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52].
  • BGH, 16.05.1952 - 2 StR 2/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
    Es mag dahinstehen, ob dieser Angeklagte trotzdem eine Verfahrensbeschwerde auf die Ablehnung des Antrages stützen kann (BGH vom 16. Mai 1952, 2 StR 2/50, mitgeteilt von Dallinger MDR 1952, 410, und RGSt 58, 141).
  • RG, 04.04.1924 - IV 72/24

    Unter welchen Voraussetzungen muß ein von einem Mitangeklagten gestellter

  • RG, 24.06.1931 - II 636/30

    1. Ist es zulässig, daß der Vorsitzende in dem der Vorbereitung der

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    c) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von Mord und Totschlag werden gewichtige Argumente entgegengehalten: Sie führe zu schwer überbrückbaren Wertungswidersprüchen und unausgewogenen Ergebnissen, widerspreche der sonst üblichen Systematik und sei unnötig kompliziert (vgl. zuletzt nur Puppe, JZ 2005, 902 ff.; Jäger JR 2005, 477, 479 f.; ausführlich etwa Küper JZ 1991, 761 ff., 862 ff. und 910 ff.; Schneider in MünchKomm Vor §§ 211 ff. Rdn. 138 ff.; je m.w.N.; vgl. aus der Rechtsprechung nur: BGHSt 6, 329 und 36, 231 (Mittäterschaft); BGHSt 23, 39 (gekreuzte Mordmerkmale); BGH NStZ 2006, 34, und BGH, Urteil vom 24. November 2005 - 4 StR 243/05 (Sperrwirkung der Strafrahmenuntergrenze für Beihilfe zum Totschlag)).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    b) Das Landgericht hat eine Verdeckungsabsicht des Angeklagten, bei der es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 1969 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 39, 40; vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83, StV 1984, 69; Beschluss vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01, NStZ-RR 2002, 139, 140), nicht tragfähig belegt.
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Dies hat die Rechtsprechung ausgedehnt auf die Fälle, in denen der Täter und Teilnehmer nicht dasselbe, sondern verschiedene Mordmerkmale verwirklicht haben, sofern diese gleichartig sind (vgl. BGHSt 23, 39; zust. Jakobs NJW 1970, 1089; Jescheck/Weigend, Strafrecht Allgemeiner Teil 5. Aufl. S. 660; krit. u.a. Arzt JZ 1973, 681; zu "gekreuzten Mordmerkmalen" bei Täter und Teilnehmer vgl. auch Eser aaO Rdn. 54; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 43; Engländer JA 2004, 410; Arzt/Weber, Strafrecht Besonderer Teil § 2 Rdn. 41; Küper JZ 1991, 865 f.).

    Es genügt vielmehr, daß die verwirklichten täterbezogenen Mordalternativen gleichartig sind (vgl. BGHSt 23, 39, 40; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 62; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 211 Rdn. 54; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 211 Rdn. 43 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Weithin wird - auch in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 11, 226, 228; 23, 39, 40) - die Ansicht vertreten, daß die Verdeckungsabsicht nichts anderes als ein gesetzlich benannter Sonderfall (eine "Ausprägung") der niedrigen Beweggründe sei (Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 211 Anm. VIII 8; Lange in LK 9. Aufl. § 211 Rdn. 13; Horn in SK- StGB 3. Aufl. § 211 Rdn. 63; Arzt, Strafrecht Bes. Teil LH 1, 2. Aufl. Rdn. 127; Bockelmann, Strafrecht Bes. Teil 2, S. 12; Krey, Strafrecht Bes. Teil Bd. 1, 6. Aufl. Rdn. 21, 57; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 265 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]: im Verhalten desjenigen, der in Verdeckungsabsicht töte, trete eine "besonders niedrige Gesinnung" zutage).
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 104/10

    Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger (Bereicherungsabsicht; Tatbegehung gegen

    In Anlehnung an die reichsgerichtliche Rechtsprechung bejaht der Bundesgerichtshof die Täterbezogenheit eines Merkmals, wenn es Motive und Gesinnungen betrifft, die die Persönlichkeit des Täters kennzeichnen (BGHSt 22, 375, 378; 23, 39, 40).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Die Erwägung fußt auf der Gleichwertigkeit aller mordqualifizierenden Motive (so auch BGHSt 22, 12, 14; BGHSt 23, 39, 40: "Verdeckungsabsicht Sonderfall niedriger Beweggründe"; BGH NStZ 1992, 127), die auf diese Weise gegenseitige Kontrollfunktion ausüben könnten.
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Das Landgericht hat, wie die Urteilsausführungen belegen, nicht verkannt, dass die Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB ausgeschlossen ist, wenn sowohl Teilnehmer als auch Täter ein täterbezogenes Mordmerkmal verwirklicht haben und diese Merkmale gleichartig sind (vgl. BGHSt 23, 39, 40; BGH NJW 2005, 996, 997).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Er hält es nur für möglich, eine solche Verstrickung als einen tatsächlichen Umstand im Rahmen der Voraussetzungen gesetzlicher Milderungsgründe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 15.Juli 1969 - 5 StR 704/68 ).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93

    Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterscheidet bei der Anwendung dieser Vorschrift zwischen täterbezogenen Merkmalen, die als besondere persönliche Merkmale behandelt werden, und tatbezogenen Merkmalen, für die die Vorschrift keine Anwendung finden kann (BGHSt 6, 260, 262; 8, 70, 72; 17, 215, 217; 22, 375, 378; 23, 39 und 103, 105; 24, 106, 108).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird zwischen täterbezogenen persönlichen Merkmalen, die als besondere persönliche Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB behandelt werden, und tatbezogenen persönlichen Merkmalen, auf welche die Vorschrift keine Anwendung findet, unterschieden (BGHSt 6, 260, 262; 8, 70, 72; 17, 215, 217; 22, 375, 378; 23, 39; 23, 103, 105; 24, 106, 108; 39, 326; BGH wistra 1994, 139).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

  • BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76

    Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe - Schuldminderungsgründe

  • BGH, 23.02.1978 - 4 StR 660/77

    Schuldgrundsatz und Verhältnismäßigkeitsgebot - Übergesetzlicher

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69
  • BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70

    Vereidigung von Zeugen, obwohl sie selbst Angehörige des Einsatzkommandos und

  • LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67

    Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen.

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 619/92

    Änderung eines Strafausspruchs wegen nichtbeachtetem zwingenden

  • BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und wegen Hehlerei - Abgrenzung Täterschaft

  • BGH, 16.09.1969 - 5 StR 740/68

    Unbarmherzige Gesinnung alsTatbestandsmerkmal der grausamen Tötung -

  • BGH, 07.06.1978 - 2 StR 562/77

    Besorgnis der Befangenheit bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Richter und

  • BGH, 30.11.1971 - 5 StR 3/71

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen Beweggrundes - Strafrechtliche

  • LG Hamburg, 17.05.1976 - 4/75

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,278
BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1970,278)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1970 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1970,278)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1970 - 5 StR 704/68 (https://dejure.org/1970,278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das Revisionsverfahren bestellten Verteidigers - Differenzierung bzgl. die Revisionsbegründung anfertigenden und an der Hauptverhandlung teilnehmenden Rechtsanwälten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 324
  • NJW 1970, 2223
  • MDR 1970, 1023
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1968 - 4 StR 343/65

    Tätigkeit eines Verteidigers im Revisionsrechtszug - Bewilligung einer

    Auszug aus BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68
    Beantragt der Verteidiger, der dem Angeklagten im ersten Rechtszuge und für die Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (§ 350 Abs. 3 StPO) bestellt worden ist, eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGebO, so entscheidet der Bundesgerichtshof nur über die Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionsverhandlung (abweichend von BGHSt 22, 166).

    Ein solches Verfahren hatte der 4. Strafsenat in BGHSt 22, 166 im Hinblick auf die §§ 97, 86 Abs. 1 Nr. 1 BRAGebO für rechtlich bedenklich, aus praktischen Gründen für untunlich gehalten.

    Die Entscheidung BGHSt 22, 166 ist indessen, wie ihre Gründe erweisen, vor allem auf praktische Belange abgestellt.

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof nach § 51 Abs. 2 Satz 2 RVG zuständig (BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) - liegen nicht vor.
  • BGH, 25.10.2011 - 1 StR 254/10

    Zuständigkeit für die Festsetzung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit während

    Zur Festsetzung einer Pauschvergütung anstelle der gesetzlich bestimmten Verfahrensgebühr ist der Bundesgerichtshof allerdings nicht befugt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 461/06, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68 -, BGHSt 23, 324).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 117/12

    Voraussetzungen einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschgebühr

    Für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof zuständig (BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) - kommt eine Pauschvergütung nach § 51 RVG nicht in Betracht.
  • BGH, 18.10.2005 - 3 StR 368/02

    Pauschgebühr; notwendige Auslagen

    Der Senat hat nur über die Bewilligung einer Pauschgebühr für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung zu entscheiden (BGHSt 23, 324).
  • BGH, 23.02.2006 - 3 StR 281/04

    Pauschgebühr (besonderer Umfang der Sache; Schwierigkeit der Sache)

    Die Grundsätze von BGHSt 23, 324 finden hier entgegen der Ansicht des Vertreters der Bundeskasse keine Anwendung, da Rechtsanwalt X erstmals durch den Bundesgerichtshof zum Pflichtverteidiger des Angeklagten bestellt wurde und durch diese Bestellung sämtliche für das Revisionsverfahren grundsätzlich anfallenden gesetzlichen Gebühren ausgelöst wurden.
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10

    Unbegründeter Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die

    Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1, 3 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof zuständig (BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) - liegen nicht vor.
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 100/97

    Festsetzung einer Pauschvergütung für das Revisionsverfahren

    Für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung vor dem Senat - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof zuständig (BGHSt 23, 324) - kommt eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO nicht in Betracht.

    Über die Pauschvergütung für die Anfertigung der Revisionsbegründungsschrift hat vielmehr das Oberlandesgericht nach § 99 Abs. 2 Satz 1 BRAGO zu entscheiden (BGHSt 23, 324, 326).

  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 103/02

    Pauschvergütung für das Revisionsverfahren (Revisionsbegründungsschrift; Anspruch

    Der Umfang und die Schwierigkeit der Anfertigung der Revisionsbegründungsschrift bleibt bei der Entscheidung durch den Senat außer Ansatz; über eine Pauschvergütung hat insoweit das Oberlandesgericht zu entscheiden (BGHSt 23, 324, 326; BGHR BRAGO § 99 Pauschvergütung 2).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am BGH für Festsetzung der Pauschgebühr des

    Im Übrigen verbleibt es bei der Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 RVG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011- 1 StR 254/10, NJW 2012, 167 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, NJW 1970, 2223 zu § 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO).
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 378/03

    Pauschvergütung (Zuständigkeit für die Bewilligung hinsichtlich der

    Für diesen Verfahrensteil ist der Bundesgerichtshof zur Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung berufen (§ 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO; vgl. auch BGHSt 23, 324).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 578/94

    Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren

  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd. 6/01

    Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, gesetzliche Gebühr, Erlass eines

  • BGH, 26.02.1991 - 4 StR 544/90

    Möglichkeit einer Pauschalvergütung für den Rechtsanwalt für Vorbereitung und

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-13/03

    Pauschvergütung, Schwurgerichtsverfahren, besondere Schwierigkeit, besonderer

  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd 6-157/01

    besonders schwierige Sache; Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung;

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-18/03

    Pauschvergütung, Schwurgerichtsverfahren, besondere Schwierigkeit, besonderer

  • OLG Koblenz, 18.11.1999 - 1 Ws 717/99
  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 14/97

    Bewilligung einer Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der

  • BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung über eine Pauschvergütung -

  • BayObLG, 04.01.2002 - LBG-Ä 2/01
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 424/75

    Antrag eines gerichtlich bestellten Verteidigers auf Festsetzung einer

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