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BGH, 06.03.1996 - 5 StR 78/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Urteilsergänzung durch eine Anrechnung einer Auslieferungshaft auf eine Freiheitsstrafe in der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 5 StR 78/96
Zur Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe merkt der Senat an: Ungeachtet der angenommenen Alkoholisierung des Angeklagten (2,46 %o) hätte der Tatrichter hier angesichts des festgestellten Leistungsverhaltens und Erinnerungsvermögens (s. UA S. 36 ff.) naheliegend nicht nur die Folgen des § 20 StGB ausschließen können, sondern nach Maßgabe von BGHSt 37, 231, 241 auch die des § 21 StGB; dessen Anwendung beschwert den Angeklagten indessen nicht.
- BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04
Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern …
Vielmehr sind die Anrechnungsvorschriften für die zeitige Freiheitsstrafe entsprechend anzuwenden (vgl. so im Ergebnis schon BGH, Beschl. vom 6. März 1996 - 5 StR 78/96). - BGH, 14.06.1999 - 5 StR 177/99
Besondere Schwere der Schuld; Mord; Verminderte Schuldfähigkeit
Wie bei dem entsprechend beurteilten Mittäter S (Senatsbeschluß vom 6. März 1996 - 5 StR 78/96 -) kam danach aber die Feststellung besonderer Schuldschwere nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht in Betracht.