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   BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06   

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https://dejure.org/2006,7278
BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06 (https://dejure.org/2006,7278)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2006 - 5 StR 79/06 (https://dejure.org/2006,7278)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2006 - 5 StR 79/06 (https://dejure.org/2006,7278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB
    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (muslimische Ehe; Selbstbestimmungsrecht der Frau; gebotene gesamtwürdigende Prüfung, ob der Täter seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe im Fall der Tötung zur Durchsetzung des Willens des Mannes gegen seine mit ihm "nach muslimischem Ritus" verheiratete Frau - Nichtbeachtung einiger wesentlicher Teilaspekte bei der gebotenen gesamtwürdigenden Prüfung ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 211; ; StGB § 212 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 49 Abs. 2 § 211 Abs. 2
    Wegfall der niedrigen Beweggründe aus subjektiven Gründen; keine (weitere) Strafrahmenverschiebung bei § 21 StGB aus denselben Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 234
  • NStZ-RR 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06
    Jedenfalls bleiben in der gebotenen gesamtwürdigenden Prüfung, ob er seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGHSt 47, 128, 133; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 41 m.w.N.), einige wesentliche Teilaspekte unbeachtet.
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord

    Auszug aus BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06
    Dies läge besonders nahe, wenn die tatsächlichen Umstände, auf die eine Verminderung der Schuldfähigkeit zurückginge, im Wesentlichen mit denjenigen deckungsgleich wären, die zur Verneinung eines Mordes aus niedrigen Beweggründen aufgrund subjektiver Gegebenheiten führten (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 44).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    Auszug aus BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06
    Jedenfalls bleiben in der gebotenen gesamtwürdigenden Prüfung, ob er seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGHSt 47, 128, 133; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 41 m.w.N.), einige wesentliche Teilaspekte unbeachtet.
  • BGH, 22.08.2013 - 3 StR 163/13

    Fehlende Vorwerfbarkeit einer Tatbegehung unter Alkoholeinfluss aufgrund von

    Die von der Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des 5. Strafsenats (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - 5 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 234, 235; Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333) vermisste Erwägung, dass eine Strafrahmenverschiebung deswegen abzulehnen sein könnte, weil die tatsächlichen Umstände, auf die die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit zurückging, im Wesentlichen mit denjenigen deckungsgleich waren, die zur Verneinung des Mordmerkmals aufgrund subjektiver Gegebenheiten führten, war vorliegend nicht veranlasst.
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Ein spontaner Tatentschluss schließt niedrige Beweggründe nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1951, Az. 1 StR 675/51; Urteil vom 04.04.1967, Az. 1 StR 103/67; Urteil vom 23.08.1995, Az. 3 StR 373/95; Beschluss vom 27.04.2006, Az. 5 StR 79/06).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Ein spontaner Tatentschluss schließt niedrige Beweggründe nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1951, Az. 1 StR 675/51; Urteil vom 04.04.1967, Az. 1 StR 103/67; Urteil vom 23.08.1995, Az. 3 StR 373/95; Beschluss vom 27.04.2006, Az. 5 StR 79/06).
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