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   BGH, 13.02.1979 - 5 StR 814/78   

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https://dejure.org/1979,1204
BGH, 13.02.1979 - 5 StR 814/78 (https://dejure.org/1979,1204)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1979 - 5 StR 814/78 (https://dejure.org/1979,1204)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78 (https://dejure.org/1979,1204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzter Bankrott infolge fortgesetzter Verletzungen der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten - Bezugspunkte des subjektiven Tatbestandes bei der Untreue

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283 b Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 b, § 266 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1979 - 5 StR 814/78
    Er darf nur die Gesamtstrafe nicht erhöhen (BGHSt 4, 345).
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 13.02.1979 - 5 StR 814/78
    Da somit eine und dieselbe Unterlassung zu mehreren Gesetzesverletzungen geführt hat, liegt Tateinheit vor (BGHSt 18, 376,379).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Wiederholt sind Fälle, und zwar ohne daß auf die Liquidität der GmbH oder deren späteren Konkurs abgehoben wurde, als Untreue beurteilt worden, in denen der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH sich oder anderen willkürlich Vermögen der Gesellschaft zuschob (BGHSt 28, 371, 372 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - 3 StR 94/81 - S. 7, insoweit nicht in BGHSt 30, 127 abgedruckt; BGH in GA 1979, 311, 313; BGH, Urteile vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78 - undvom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78 sowie BGH, Beschluß - nicht Urteil - vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80).

    Der Vorsatz des Täters muß sich auf alle Merkmale des objektiven Tatbestandes erstrecken, also auch darauf, daß seine Handlung einen "Mißbrauch" der ihm eingeräumten Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis oder eine Verletzung der ihm obliegenden Vermögensfürsorgepflicht enthält und zu einem Vermögensnachteil für die betreute Kapitalgesellschaft führen wird (BGH, Beschluß vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78), sowie darauf, daß bei der Zustimmung die Gesellschafterstellung mißbraucht wurde.

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Die Konkursverschleppung als Dauerdelikt und Unterlassungstat war erst dann beendet wenn das Konkursverfahren auf Antrag des Gläubigers eröffnet wurde (BGH, Beschluss vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78; offen gelassen in BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Antragspflicht 1 für den Fall der Ablehnung des Konkursantrags mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Als Geschäftsführer durfte er allerdings weder sich noch anderen willkürlich Vermögen der Gesellschaften zuschieben (BGH, Beschluß vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78 - S. 4).

    Dagegen entfällt die Pflicht, wenn die Überschuldung überwunden (BGHSt 15, 306, 310) [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60] oder das Konkursverfahren auf Antrag eines Gläubigers eröffnet wird (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78).

  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Zwar durfte er auch unter diesen Umständen weder sich noch anderen willkürlich Vermögen der Gesellschaft zuschieben (BGH, Urteil vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78; Urteil vom 13. Dezember 1979 - 5 StR 814/78; BGHSt 28, 371, 372).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 407/80

    Abschluß eines fingierten Sicherungsübereignungsvertrages als Bankrotthandlung

    Bei rein eigennützigen Handlungen des Geschäftsführers zum Nachteil der Gesellschaft, namentlich bei einem Beiseiteschaffen von Vermögensstücken durch Untreue, sind dagegen die sonstigen Strafvorschriften anzuwenden (BGHSt 6, 314, 316; BGH GA 1963, 307; BGH NJW 1969, 1494 = MDR 1969, 775; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 - vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 76/77 - vom 15. März 1978 - 2 StR 538/77 - vom 11. September 1979 - 1 StR 394/79 - und vom 18. Dezember 1979 - 1 StR 452/79; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1975 - 5 StR 557/74 - vom 13. August 1976 - 5 StR 388/76 - vom 15. April 1977 - 2 StR 799/76 - und 2 StR 800/76 - vom 5. Oktober 1977 - 2 StR 236/77 - vom 7. November 1978 - 5 StR 314/78 - bei Holtz MDR 1979, 456; vom 16. Januar 1979 - 5 StR 467/78 - vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78 - vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78 - vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 - und vom 10. Juli 1979 - 4 StR 270/79).
  • BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80

    Falsche Verdächtigung durch den Hinweis auf einen Steuerschuldner - Festellung

    Da somit eine und dieselbe Unterlassung zu mehreren Gesetzesverletzungen geführt hat, liegt Tateinheit vor; der Angeklagte ist demnach nur einer Straftat nach § 283 b StGB schuldig (BGH Beschluß vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78; vgl. BGHSt 18, 376, 379).
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