Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.08.2019

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19   

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https://dejure.org/2019,14853
BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19 (https://dejure.org/2019,14853)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2019 - 5 StR 85/19 (https://dejure.org/2019,14853)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 5 StR 85/19 (https://dejure.org/2019,14853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • rewis.io

    Strafverfahren: Befangenheit wegen der Beauftragung weiterer Ermittlungshandlungen ohne vorherige Information der Verteidigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangen wegen weiterer Ermittlungen ohne vorherige Information der Verteidigung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19
    Soweit dem das obiter dictum aus seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53 entgegensteht, hält der Senat daran nicht fest.
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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19   

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https://dejure.org/2019,29547
BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19 (https://dejure.org/2019,29547)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2019 - 5 StR 85/19 (https://dejure.org/2019,29547)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2019 - 5 StR 85/19 (https://dejure.org/2019,29547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 628/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (Einlegungsfrist)

    Auszug aus BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
    In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351; vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).
  • BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
    In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351; vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

    Auszug aus BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
    Gegen Revisionsentscheidungen ist als speziellere Regelung daher nur der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nach § 356a StPO statthaft (Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 33a Rn. 1), deren Zulässigkeit vom Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens befristet worden ist (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, NStZ 2007, 236).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 85/15

    Anhörungsrüge (Zulässigkeit: Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Auszug aus BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
    In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351; vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).
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