Rechtsprechung
BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- rewis.io
Strafverfahren: Befangenheit wegen der Beauftragung weiterer Ermittlungshandlungen ohne vorherige Information der Verteidigung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Befangen wegen weiterer Ermittlungen ohne vorherige Information der Verteidigung?
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 29.08.2018 - 210 Js 13298/17
- BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19
- BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes …
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19
Soweit dem das obiter dictum aus seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53 entgegensteht, hält der Senat daran nicht fest.
Rechtsprechung
BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 33a StPO, § 356a StPO, § 356a Satz 2 StPO, § 356a Satz 3 StPO, § 465 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 29.08.2018 - 210 Js 13298/17
- BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19
- BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.09.2009 - 1 StR 628/08
Unbegründete Anhörungsrüge (Einlegungsfrist)
Auszug aus BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351; vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297). - BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351; vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297). - BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05
Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach § …
Auszug aus BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
Gegen Revisionsentscheidungen ist als speziellere Regelung daher nur der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nach § 356a StPO statthaft (…Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 33a Rn. 1), deren Zulässigkeit vom Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens befristet worden ist (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, NStZ 2007, 236). - BGH, 22.09.2015 - 4 StR 85/15
Anhörungsrüge (Zulässigkeit: Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der …
Auszug aus BGH, 01.08.2019 - 5 StR 85/19
In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehören die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 351; vom 22. September 2015 - 4 StR 85/15 und vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).