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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05   

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https://dejure.org/2005,3583
BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05 (https://dejure.org/2005,3583)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2005 - 5 StR 344/05 (https://dejure.org/2005,3583)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05 (https://dejure.org/2005,3583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 400 StPO; § 354 StPO; § 226 StGB; § 353 Abs. 2 StPO
    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig interessenwidrige Tatfolgen); Beweiswürdigung; zulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung; konkludente Berufung; Mord (niedrige Beweggründe); Schuldspruchänderung auf Totschlag ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Verurteilung wegen Totschlags und erneuteVerurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge; Aufhebung von Urteil wegen fehlender Erörterung zum Vorliegen von niedrigen Beweggründen und konkretem Motiv; Umstellung von Schuldsprüchen auf Totschlag; ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Tötung im Rahmen einer "Bestrafungsaktion"

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Tötung im Rahmen einer "Bestrafungsaktion"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3794 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 317
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 223/96

    Einordnung von Wut, Hass und Rachsucht als niedrige Beweggründe -

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Es liegt nicht gänzlich fern, die von den Angeklagten ausgelebte Rache für ein ihnen unverständliches, als undankbar empfundenes Bestehen des betrunkenen Opfers auf seinem Hausrecht als ebenfalls auf niedrigen Beweggründen beruhend anzusehen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 36; BGH NStZ-RR 2003, 147, 149).

    Der Senat schließt namentlich aus, dass in einer neuen Hauptverhandlung bewiesen werden kann, dass die Angeklagten, die erst nach sechsstündigem gemeinsamen Alkoholgenuss ihre zunächst mit Worten ausgedrückte Verärgerung in stark angetrunkenem Zustand in dumpfem Unmut zur affektgeladenen, fast blindwütigen Racheaktion steigerten, ihr Vergeltungsstreben für ein verwehrtes Gastrecht in seiner Bedeutung für die Tatausführung in ihr Bewusstsein aufgenommen haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 und 36).

  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    b) Der Senat kann die Schuldsprüche selbst entsprechend der Anklage und der Erstverurteilung auf Totschlag umstellen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57 m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage sind keine Umstände erkennbar, nach denen die Angeklagten ernsthaft darauf vertraut haben könnten, der Geschädigte werde nicht zu Tode kommen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57; BGH, Urt. vom 24. März 2005 - 3 StR 402/04).

  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    a) Die Verurteilungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge können nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht die innerprozessuale Bindung an die aufrecht erhaltenen Feststellungen (§ 353 Abs. 2 StPO) des ersten in dieser Sache ergangenen Urteils nicht hinreichend beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1999, 259).

    Damit hat das Landgericht das Tatgeschehen unzulässigerweise im Sinne eines anderen geschichtlichen Vorgangs näher beschrieben (vgl. BGHSt 30, 340, 343, 344; BGH NStZ 1999, 259, 260).

  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Zwar ist die nunmehr festgestellte (wiederholte) Bestrafungsaktion grundsätzlich geeignet, das Vorliegen niedriger Beweggründe zu belegen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 39; BGH, Urt. vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Solches begründet die Versagung der Strafrahmenverschiebung (vgl. BGHSt 49, 239, 243, 245 f.).
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Es liegt nicht gänzlich fern, die von den Angeklagten ausgelebte Rache für ein ihnen unverständliches, als undankbar empfundenes Bestehen des betrunkenen Opfers auf seinem Hausrecht als ebenfalls auf niedrigen Beweggründen beruhend anzusehen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 36; BGH NStZ-RR 2003, 147, 149).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Der Senat schließt namentlich aus, dass in einer neuen Hauptverhandlung bewiesen werden kann, dass die Angeklagten, die erst nach sechsstündigem gemeinsamen Alkoholgenuss ihre zunächst mit Worten ausgedrückte Verärgerung in stark angetrunkenem Zustand in dumpfem Unmut zur affektgeladenen, fast blindwütigen Racheaktion steigerten, ihr Vergeltungsstreben für ein verwehrtes Gastrecht in seiner Bedeutung für die Tatausführung in ihr Bewusstsein aufgenommen haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 und 36).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Zwar ist die nunmehr festgestellte (wiederholte) Bestrafungsaktion grundsätzlich geeignet, das Vorliegen niedriger Beweggründe zu belegen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 39; BGH, Urt. vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Damit hat das Landgericht das Tatgeschehen unzulässigerweise im Sinne eines anderen geschichtlichen Vorgangs näher beschrieben (vgl. BGHSt 30, 340, 343, 344; BGH NStZ 1999, 259, 260).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz;

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
    Bei dieser Sachlage sind keine Umstände erkennbar, nach denen die Angeklagten ernsthaft darauf vertraut haben könnten, der Geschädigte werde nicht zu Tode kommen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57; BGH, Urt. vom 24. März 2005 - 3 StR 402/04).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; Hemmschwelle; besonders gefährliche

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04

    Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung

  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten:

    Mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter haben kein Tötungsmotiv, sondern gehen einem anderen Handlungsantrieb nach (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 445; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).

    Allerdings kann sich aus der Art des jeweiligen Handlungsantriebs ein Rückschluss auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22; Urteil vom 30. November 2005 - 3 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Neben dieser Lücke hat die Strafkammer aber auch unbeachtet gelassen, dass mit bedingten Tötungsvorsatz handelnde Täter kein Tötungsmotiv haben, sondern einem anderen Handlungsantrieb nachgehen (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172 f.) und selbst ein unerwünschter Erfolg dessen billigender Inkaufnahme nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vgl. ferner BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 f. mwN; zu hochgradig interessenwidrigen Tatfolgen allerdings: BGH, Urteile vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 f.; vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Denn die Art der Beweggründe kann für die Prüfung von Bedeutung sein, ob der Täter nach der Stärke des für ihn bestimmenden Handlungsimpulses bei der Tatausführung eine Tötung billigend in Kauf nahm (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Beschluss vom 30. Juli 2019 ? 2 StR 122/19; NStZ 2020, 288; 289).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Mit bedingten Tötungsvorsatz handelnde Täter haben kein Tötungsmotiv, sondern gehen einem anderen Handlungsantrieb nach (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).

    Allerdings kann sich aus der Art des jeweiligen Handlungsantriebs ein Rückschluss auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22; Urteil vom 30. November 2005 - 3 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Hierunter sollen solche Umstände fallen, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben, zum Beispiel die Umstände schildern, die der Tatausführung das entscheidende Gepräge gegeben haben (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, StV 2017, 520; Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182; Beschluss vom 29. September 2009 - 3 StR 301/09, NStZ-RR 2010, 74; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317; Beschlüsse vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, StV 1999, 417 und vom 11. Dezember 1986 - 1 StR 574/86, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 1; Urteil vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340; Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274; enger BGH, Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81: Umstand bezieht sich auch auf den Schuldspruch; BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448: untrennbar mit dem Schuldspruch verbunden; vgl. auch LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 29 ff.).

    Eine vom ersten Urteil abweichende Beurteilung der Voraussetzungen des § 21 StGB würde das Tatgeschehen nicht im Sinne eines anderen geschichtlichen Vorgangs umschreiben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NJW 2006, 3794; Beschlüsse vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, StV 1999, 417 und vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 454/95, NStZ-RR 1996, 203).

  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Zwar können sich aus einem risikogeneigten Gesamtverhalten und der sich aus der Art des Handlungsantriebes ergebenden Stärke des Tatanreizes (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 3 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22) Rückschlüsse auf eine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen ergeben, doch ist dies vornehmlich für das Willenselement von Bedeutung.
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Denn mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter haben kein Tötungsmotiv, sondern gehen einem anderweitigen Handlungsantrieb nach (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 81; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 149; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11 aaO, S. 445; vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 61).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

    Der tatrichterliche Hinweis, wonach es "in der Natur der Sache' liege, "dass der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter in Verfolgung seines anders gelagerten Handlungsantriebs in der Regel über kein Tötungsmotiv' verfüge (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318), greift zu kurz.

    Der hier festgestellte Handlungsantrieb des Angeklagten, seinem Tatopfer die eigene Wehrhaftigkeit vor Augen zu führen, es in seine Schranken zu verweisen und ihm für die ausgesprochene Todesdrohung einen "Denkzettel' zu verpassen, ist im Rahmen der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96, StV 1997, 7, 8; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 98/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 4).

  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Allerdings kann sich aus der Art des jeweiligen Handlungsantriebs ein Rückschluss auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen ergeben (BGH, Urteile vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 61; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, aaO, 445 und vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 14, StraFo 2018, 127; Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22).
  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Es kommt hinzu, dass es an einem einsichtigen Grund dafür fehlt, dass die Angeklagten in der konkreten Tatsituation den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22; Urteil vom 30. November 2005 - 3 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 385/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tötungseventualvorsatzes

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung;

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08

    Unbegründete Revision (Beruhen)

  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 368/21

    Gegenstand des Urteils (prozessuale Tat)

  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 RVs 14/18

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß

  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13

    Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das

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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6412
BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,6412)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,6412)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,6412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord (motivlose Tötung); Revision der Nebenklage (Zulässigkeit; ausdrückliche Erklärung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags; Revision der Ehefrau des Getöteten als Nebenklägerin; Erstrebte Verurteilung wegen Mordes; Mangelndes Motiv als niedriger Beweggrund; Strafrahmenverschiebung infolge alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Wut

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 47, 128, 130 m.w.N.).

    Sollte die neue Hauptverhandlung ergeben, daß die Angeklagten infolge übermäßiger Alkoholisierung lediglich nicht in der Lage waren, tatsächliche Umstände, welche niedrige Beweggründe ausmachen, gedanklich zu beherrschen und mit ihrem Willen zu steuern (vgl. BGHSt 47, 128, 133; BGH NJW 2004, 1466, 1467), wird das mordähnliche Tatbild bei der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei dem dann anzuwendenden § 212 Abs. 1 StGB maßgeblich zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, S. 10).

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Solches ergibt sich vorliegend aber schlüssig aus der innerhalb der Revisionsbegründungsfrist ausgeführten Sachrüge, mit der dargelegt wird, daß die Angeklagten wegen Mordes hätten verurteilt werden müssen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Zum Gebotensein einer Strafrahmenverschiebung infolge alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit im übrigen nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil vom heutigen Tag (5 StR 93/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 359/87

    Angemessene Verhängung der gesetzlichen Höchststrafe auf Grund unterlassener

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Das Landgericht hat den sich aus § 212 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemildert, ohne sich damit auseinanderzusetzen, ob die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene verminderte Tatschuld durch andere schulderhöhende Umstände aufgewogen wird (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 12, 3).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Das Landgericht hat den sich aus § 212 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemildert, ohne sich damit auseinanderzusetzen, ob die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene verminderte Tatschuld durch andere schulderhöhende Umstände aufgewogen wird (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 12, 3).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Sollte die neue Hauptverhandlung ergeben, daß die Angeklagten infolge übermäßiger Alkoholisierung lediglich nicht in der Lage waren, tatsächliche Umstände, welche niedrige Beweggründe ausmachen, gedanklich zu beherrschen und mit ihrem Willen zu steuern (vgl. BGHSt 47, 128, 133; BGH NJW 2004, 1466, 1467), wird das mordähnliche Tatbild bei der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei dem dann anzuwendenden § 212 Abs. 1 StGB maßgeblich zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, S. 10).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Damit hat die Nebenklägerin auch - wie von § 400 Abs. 1 StPO geboten - klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung der Schuldsprüche wegen einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5).
  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 428/03

    Mord (Heimtücke: fehlende Arglosigkeit; Verdeckung einer Straftat); Verweigerung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Sollte die neue Hauptverhandlung ergeben, daß die Angeklagten infolge übermäßiger Alkoholisierung lediglich nicht in der Lage waren, tatsächliche Umstände, welche niedrige Beweggründe ausmachen, gedanklich zu beherrschen und mit ihrem Willen zu steuern (vgl. BGHSt 47, 128, 133; BGH NJW 2004, 1466, 1467), wird das mordähnliche Tatbild bei der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei dem dann anzuwendenden § 212 Abs. 1 StGB maßgeblich zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, S. 10).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Insbesondere der Aspekt der willkürlichen Opferauswahl (vgl. insoweit auch UA S. 69) rechtfertigt die Einstufung solcher Tötungsakte als Mord; denn eine derartige Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt belegt die totale Missachtung des Anspruchs eines jeden Menschen auf Anerkennung seines personalen Eigenwerts (Senat, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333; BGH, Urteil vom 5. November 2002 - 1 StR 247/02, in NStZ-RR 2003, 78 f.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128 ff.; Schneider, aaO).
  • BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (muslimische Ehe; Selbstbestimmungsrecht

    Dies läge besonders nahe, wenn die tatsächlichen Umstände, auf die eine Verminderung der Schuldfähigkeit zurückginge, im Wesentlichen mit denjenigen deckungsgleich wären, die zur Verneinung eines Mordes aus niedrigen Beweggründen aufgrund subjektiver Gegebenheiten führten (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 44).
  • BGH, 29.05.2013 - 5 StR 203/13

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit

    Mit Blick auf die außerordentliche Brutalität und die menschenverachtenden Begleitumstände der Tat, die klar zutage traten, schließt der Senat auch aus, dass sich der Rechtsfehler auf die Annahme niedriger Beweggründe ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 44).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2004 - 5 StR 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26844
BGH, 27.08.2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,26844)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,26844)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,26844)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 332
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

    c) Sollte das neue Tatgericht zur Annahme eines Tötungsvorsatzes gelangen, so wird es Gelegenheit haben, das Vorliegen von Mordmerkmalen, namentlich niedriger Beweggründe (vgl. hierzu BGHSt 47, 128, 130 f.; BGH NStZ-RR 2004, 332), zu prüfen.
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Insbesondere der Aspekt der willkürlichen Opferauswahl (vgl. insoweit auch UA S. 69) rechtfertigt die Einstufung solcher Tötungsakte als Mord; denn eine derartige Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt belegt die totale Missachtung des Anspruchs eines jeden Menschen auf Anerkennung seines personalen Eigenwerts (Senat, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333; BGH, Urteil vom 5. November 2002 - 1 StR 247/02, in NStZ-RR 2003, 78 f.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128 ff.; Schneider, aaO).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Auf die Revisionen der Nebenklägerin hat der Senat die Schuldsprüche aufgehoben und - bei Aufrechterhaltung der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen - das Verfahren an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen (NStZ-RR 2004, 332).
  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

    c) Sollte das neue Tatgericht zur Annahme eines Tötungsvorsatzes gelangen, so wird es Gelegenheit haben, das Vorliegen von Mordmerkmalen, namentlich niedriger Beweggründe (vgl. hierzu BGHSt 47, 128, 130 f.; BGH NStZ-RR 2004, 332 [BGH 27.08.2004 - 5 StR 94/04]), zu prüfen.

    Eine solche Person schwingt sich geradezu als Herr über die körperliche Unversehrtheit anderer auf und bringt eine Gesinnung zum Ausdruck, die sittlich auf tiefster Stufe steht und somit als niedrig gewertet werden muss (vgl. BGHSt 47, 128, 132; BGH, Urteil vom 27.08.2004 - Az.: 5 StR 94/04 - in NStZ-RR 2004, 332, 333).

  • BGH, 22.08.2013 - 3 StR 163/13

    Fehlende Vorwerfbarkeit einer Tatbegehung unter Alkoholeinfluss aufgrund von

    Die von der Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des 5. Strafsenats (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - 5 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 234, 235; Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333) vermisste Erwägung, dass eine Strafrahmenverschiebung deswegen abzulehnen sein könnte, weil die tatsächlichen Umstände, auf die die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit zurückging, im Wesentlichen mit denjenigen deckungsgleich waren, die zur Verneinung des Mordmerkmals aufgrund subjektiver Gegebenheiten führten, war vorliegend nicht veranlasst.
  • BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13

    Strafzumessung (übermäßige Strafschärfung trotz verminderter Schuldfähigkeit

    Das Landgericht hat dabei ersichtlich nicht gesehen, dass nach den Urteilsfeststellungen die Tat ihre Ursache in der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten hat und dem Angeklagten daher der Umstand besonderer krimineller Energie auch nur eingeschränkt anzulasten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 46 Rn. 32 mwN).
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