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   BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19   

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BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19 (https://dejure.org/2019,18794)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - 5 StR 96/19 (https://dejure.org/2019,18794)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 5 StR 96/19 (https://dejure.org/2019,18794)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 54 SDÜ; Art. 50 GRC
    Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher Tatbegriff; Identität der materiellen Tat; Beurteilung durch die zuständigen nationalen Gerichte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen einer Verurteilung wegen des zu beachtenden Verfahrenshindernis des zwischenstaatlichen Verbots der Strafverfolgung wegen derselben Tat; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ...

  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen einer Verurteilung wegen des zu beachtenden Verfahrenshindernis des zwischenstaatlichen Verbots der Strafverfolgung wegen derselben T...

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verbot der Doppelbestrafung nach dem Schengen-Übereinkommen; Begriff der einheitlichen Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SDÜ Art. 54
    Entgegenstehen einer Verurteilung wegen des zu beachtenden Verfahrenshindernis des zwischenstaatlichen Verbots der Strafverfolgung wegen derselben Tat; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 259
  • StV 2019, 593
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-367/05

    Kraaijenbrink - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Europäischen Gerichtshof gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, NJW 2006, 1781; 2007, 3412; 2011, 983; NStZ 2008, 164).

    Die teilweise Identität des Rauschgifts, auf das sich die beiden Verurteilungen bezogen, hätte eine objektive Verbindung der zu beurteilenden Handlungen begründet (vgl. EuGH, NStZ 2008, 164, 165 für den Fall, dass den rechtswidrigen Taten in zwei Vertragsstaaten ganz oder teilweise dieselben Gewinne aus dem Drogenhandel zugrundeliegen).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Europäischen Gerichtshof gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, NJW 2006, 1781; 2007, 3412; 2011, 983; NStZ 2008, 164).

    Ob nach diesen Kriterien im konkreten Fall eine einheitliche Tat anzunehmen ist, obliegt der Beurteilung durch die zuständigen nationalen Gerichte (EuGH, NJW 2006, 1781, 1782).

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Bei dem Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 SDÜ handelt es sich um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932), dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 123).

    Allein aus dem Umstand, dass die Taten durch einen einheitlichen Vorsatz auf subjektiver Ebene verbunden sind, lässt sich die Identität der Sachverhalte nicht herleiten; erforderlich ist vielmehr eine objektive Verbindung der zu beurteilenden Handlungen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, aaO, S. 126).

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04

    Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Bei dem Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 SDÜ handelt es sich um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932), dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 123).
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs; ne bis in idem

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Es kommt mithin darauf an, ob das Tatgericht dieser Einlassung - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauches zu beachtenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - folgt.
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Dazu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen eine Beweisaufnahme wie in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung erforderlich machen würde (BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42, 43).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Bei dem Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 SDÜ handelt es sich um ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11; vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, NJW 2008, 2931, 2932), dessen Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 123).
  • EuGH, 16.11.2010 - C-261/09

    Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt,

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Europäischen Gerichtshof gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, NJW 2006, 1781; 2007, 3412; 2011, 983; NStZ 2008, 164).
  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Denn diese ist zumindest dann, wenn sie untrennbar mit den Feststellungen zur Schuldfrage verbunden ist, Sache des Tatgerichts und liegt in dessen Verantwortung (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 10; vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17, StraFo 2019, 17, 19).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
    Denn diese ist zumindest dann, wenn sie untrennbar mit den Feststellungen zur Schuldfrage verbunden ist, Sache des Tatgerichts und liegt in dessen Verantwortung (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 10; vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17, StraFo 2019, 17, 19).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-288/05

    Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß Feststellungen für die Beurteilung der Verjährungsfrage (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8), für die Prüfung der anderweitigen Rechtshängigkeit (vgl. Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 StR 601/18, aaO, 236) und diejenige des Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 54 SDÜ (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259) sowie bei Annahme eines Verfahrenshindernisses aufgrund rechtsstaatswidriger Tatprovokation (vgl. Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17) für erforderlich gehalten.

    Erst auf dieser Grundlage kann - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauchs zu beachtenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, aaO, 260, und vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - entschieden werden, ob dem Fortgang des Verfahrens das Verbot der Doppelbestrafung entgegensteht.

    Sofern das Tatgericht hierzu allerdings keine näheren Feststellungen treffen kann, ist unter Heranziehung des Zweifelssatzes von einer prozessualen Tat und damit von Strafklageverbrauch auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259, 260; vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; LR-StPO/Sander, aaO).

  • BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19

    Verbot der transnationalen Doppelbestrafung nach Art. 54 SDÜ (Begriff der

    Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ ist danach die Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (vgl. EuGH aaO Rn. 34; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 11 mwN).

    Dazu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen (auch) eine Beweisaufnahme wie in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung erforderlich machen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 14 und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15 Rn. 9).

    Derartige Feststellungen - etwa zu der Frage, welche weiteren Personen den Angeklagten bei der Beherbergung der nach Deutschland geschleusten Personen unterstützt haben - sind für eine mögliche Tatidentität nach Art. 54 SDÜ relevant, die unter Beachtung des Zweifelssatzes zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 302/19

    Transnationales ne bis in idem (eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen

    Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ ist danach die Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 2006 - C-436/04, NJW 2006, 1781, 1782 - Van Esbroeck; vom 18. Juli 2007 - C-288/05, NJW 2007, 3412, 3413 Rn. 34 - Kretzinger; vom 18. Juli 2007 - C-367/05, NStZ 2008, 164, 166 - Kraaijenbrink; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 125 f.; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 NStZ-RR 2019, 259, 260; Schomburg/Lagodny, 6. Aufl., Art. 54 SDÜ, Rn. 74; SSW-StPO/Satzger, 4. Aufl., Art. 54 SDÜ Rn. 32 jeweils mwN).

    Allein aus dem Umstand, dass die Taten auf subjektiver Ebene verbunden sind (hier: durch den auf Einnahmenerzielung gerichteten einheitlichen Vorsatz), lässt sich die erforderliche Identität der materiellen Taten im Sinne von Art. 54 SDÜ nicht ableiten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-367/05, NStZ 2008, 164, 165 Rn. 29 f. - Kraaijenbrink; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 16; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259, 260).

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