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   BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83   

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https://dejure.org/1984,12481
BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83 (https://dejure.org/1984,12481)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1984 - 5 StR 971/83 (https://dejure.org/1984,12481)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83 (https://dejure.org/1984,12481)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei leichtem Schwachsinn, einer neurotischen Fehlentwicklung und einer Alkoholabhängigkeit des Angeklagten - Annahme von Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit bei Vorliegen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81

    Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte

    Auszug aus BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83
    Der Hinweis des Tatrichters auf "toxische Erscheinungen am Gehirn als Folgen des Alkoholmißbrauchs" (UA S. 11) reicht nicht aus, um die Voraussetzungen zu belegen, unter denen chronischer Alkoholmißbrauch im Zusammenhang mit sonstigen Störungen ausnahmsweise die Anwendung des § 63 StGB begründen kann (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; Strafverteidiger 1983, 278; bei Holtz MDR 1983, 448); im vorliegenden Fall steht ersichtlich die "Fehleinstellung" des Angeklagten zum Alkohol (UA S. 13) im Vordergrund.
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82

    Vorbereitungshandlungen beim Verbringen von Betäubungsmitteln über die Grenze -

    Auszug aus BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83
    Der Hinweis des Tatrichters auf "toxische Erscheinungen am Gehirn als Folgen des Alkoholmißbrauchs" (UA S. 11) reicht nicht aus, um die Voraussetzungen zu belegen, unter denen chronischer Alkoholmißbrauch im Zusammenhang mit sonstigen Störungen ausnahmsweise die Anwendung des § 63 StGB begründen kann (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; Strafverteidiger 1983, 278; bei Holtz MDR 1983, 448); im vorliegenden Fall steht ersichtlich die "Fehleinstellung" des Angeklagten zum Alkohol (UA S. 13) im Vordergrund.
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83
    Der Hinweis des Tatrichters auf "toxische Erscheinungen am Gehirn als Folgen des Alkoholmißbrauchs" (UA S. 11) reicht nicht aus, um die Voraussetzungen zu belegen, unter denen chronischer Alkoholmißbrauch im Zusammenhang mit sonstigen Störungen ausnahmsweise die Anwendung des § 63 StGB begründen kann (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; Strafverteidiger 1983, 278; bei Holtz MDR 1983, 448); im vorliegenden Fall steht ersichtlich die "Fehleinstellung" des Angeklagten zum Alkohol (UA S. 13) im Vordergrund.
  • BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei feststehendem Handeln im Affekt

    Auszug aus BGH, 10.01.1984 - 5 StR 971/83
    Der Hinweis des Tatrichters auf "toxische Erscheinungen am Gehirn als Folgen des Alkoholmißbrauchs" (UA S. 11) reicht nicht aus, um die Voraussetzungen zu belegen, unter denen chronischer Alkoholmißbrauch im Zusammenhang mit sonstigen Störungen ausnahmsweise die Anwendung des § 63 StGB begründen kann (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; Strafverteidiger 1983, 278; bei Holtz MDR 1983, 448); im vorliegenden Fall steht ersichtlich die "Fehleinstellung" des Angeklagten zum Alkohol (UA S. 13) im Vordergrund.
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Dementsprechend ist selbst chronischer Alkoholismus als Folge jahrelangen Alkoholmißbrauchs für sich allein nicht als hinreichender Grund für eine Unterbringung nach § 63 StGB anerkannt worden (BGH NStZ 1983, 429; 1985, 309; 1998, 406; BGH bei Holtz MDR 1986, 96 f; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83, 11. Juli 1986 - 3 StR 274/86, 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Bei einer krankhaften seelischen Störung, die nicht für sich allein, sondern nur durch das Zusammentreffen mit Alkoholkonsum die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit rechtfertigt, ist die Anwendung des § 63 StGB nur ausnahmsweise zu begründen (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH bei Holtz MDR 1983, 448; BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 - und vom 28. April 1983 - 3 StR 79/83 - sowie vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83 - und vom 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83; Stree in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 63 Rdn 12; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 63 Rdn 2).
  • BGH, 01.02.1984 - 4 StR 9/84

    Revision gegen die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus - Totschlag,

    Dessen bedurfte es (BGH, Beschluß vom 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83; Hanack in LK 10. Aufl., § 63 Rdn. 64).
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