Weitere Entscheidungen unten: LG Tübingen, 20.12.2018 | LG Darmstadt, 27.04.2018

Rechtsprechung
   LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17, 5 T 20/17, 5 T 141/17, 5 T 122/17, 5 T 246/17, 5 T 280/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31226
LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17, 5 T 20/17, 5 T 141/17, 5 T 122/17, 5 T 246/17, 5 T 280/17 (https://dejure.org/2017,31226)
LG Tübingen, Entscheidung vom 03.08.2017 - 5 T 121/17, 5 T 20/17, 5 T 141/17, 5 T 122/17, 5 T 246/17, 5 T 280/17 (https://dejure.org/2017,31226)
LG Tübingen, Entscheidung vom 03. August 2017 - 5 T 121/17, 5 T 20/17, 5 T 141/17, 5 T 122/17, 5 T 246/17, 5 T 280/17 (https://dejure.org/2017,31226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Vereinbarkeit des baden-württembergischen Zustimmungsgesetzes zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit Unionsrecht: Beitragserhebung zugunsten SWR und ZDF als bevorzugende staatliche Beihilfe; Verwendung von ...

  • online-boykott.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag: EuGH prüft europarechtliche Zulässigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag vor EuGH: Ohne Grund GEZahlt?

  • Telepolis (Pressebericht, 04.09.2017)

    Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2018, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17
    (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06 -), handelt es sich bei diesen Sendern heute um Unternehmen, die personell aufs Engste mit den Repräsentanten der Exekutive und Legislative, Ministerialbeamten, Ministern und Abgeordneten verbunden sind.

    Entsprechend dem Urteil des EuGH vom 13. Dezember 2007 - C-337/06 liegt eine typische überwiegende Staatsfinanzierung vor; in Verbindung mit den Umständen, dass sie nahezu voraussetzungslos von jedem nicht obdachlosen Erwachsenen ohne Gegenleistung verlangt wird und teilweise sogar zur Finanzierung von Aufsichtsbehörden (Medienanstalt) verwendet wird, deren Aufgaben (Jugendschutz, Frequenzvergabe) staatlich sind, handelt es sich beim gegenwärtigen Beitragssystem um eine aus Steuern finanzierte unzulässige Beihilfe bei der Einführung neuer Techniken, wenn aus Rundfunkbeiträgen die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 finanziert wird und damit auch Auswirkungen auf private, wirtschaftlich tätige Sender verbunden und gewollt sind.

    Der EuGH hat bereits 2007 die Ansicht vertreten, "dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden überwiegend durch eine Gebühr finanziert werden, die von denjenigen zu zahlen ist, die ein Rundfunkgerät bereithalten, und die nach Regeln auferlegt, berechnet und erhoben wird, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen." 13EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06 -, jurisEuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06 -, juris.

    13) EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-337/06 -, juris.

  • EuGH, 15.09.2011 - C-544/09

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Einführung des

    Auszug aus LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17
    Da es sich um einen voraussetzungslosen und unfreiwilligen Beitrag handelt, der auch nicht von Gegenleistungen des ZDF und des SWR abhängig ist, und deren Sendungen auch ohne Beitragszahlung empfangbar sind, kommt dieser Beitrag einer Steuer gleich und stellt, da nicht vertraglich, sondern gesetzlich verlangt, eine staatliche Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender SWR und ZDF und zum Nachteil der konkurrierenden inländischen privat finanzierten Sender und ausländischen Sender aus der EU dar (vgl. EuG, Urteil vom 6.10.2009, T-21/06 = EuGH, Urteil vom 15.9.2011, C-544/09 P).

    Jedenfalls kann eine Beihilfe, die die finanzielle Lage des begünstigten Unternehmens verbessert, ohne für die Erreichung der in Art. 87 Abs. 3 EG genannten Ziele erforderlich zu sein, nicht als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden (EuGH, Urteil vom 15. September 2011 - C-544/09 P -, mit Verweis auf Urteile vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 17, und vom 15. April 2008, Nuova Agricast, C-390/06, Slg. 2008, I-2577, Randnr. 68).

    Im Übrigen ist der Sachverhalt demjenigen vergleichbar, wie er im Urteil des EuGHs vom 15. September 2011 - C-544/09 P - beschrieben wurde, mit dem technischen Unterschied, dass damals von analoger auf digitale Technik umgestellt wurde, jetzt von digitaler Technik auf neuere digitale Technik.

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17
    Die Größe dieses Vorteils kann nicht bestimmt werden, weil sich die hierfür maßgebenden Hör- und Sehgewohnheiten der Beitragspflichtigen, d.h. der zeitliche Umfang ihres Rundfunkempfangs, nicht feststellen lassen." (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, BVerwGE 154, 275-296, juris-Rn. 45).

    Es gilt die Faustregel, dass die Beitragsbelastung pro Person umso niedriger ist, je mehr beitragspflichtige Inhaber eine Wohnung hat." (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, BVerwGE 154, 275-296, Rn. 45) Der Umstand, dass Familien damit begünstigt werden, kann die Benachteiligung der Alleinerziehenden, vor allem ca. 1,4 Mio. Frauen, nicht rechtfertigen.

  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16

    Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber

    Auszug aus LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17
    Eine genehmigungsbedürftige Umgestaltung im Sinne von Art. 108 Abs. 3 Satz 1 AEUV liegt vor, wenn die ursprüngliche Finanzierungsregelung durch spätere Änderungen in ihrem Kern, d.h. hinsichtlich der Art des Vorteils, der Finanzierungsquelle, des Ziels der Beihilfe, des Kreises oder der Tätigkeitsbereiche der Begünstigten betroffen ist (vgl. Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ABl. 2009 C 257 S. 1 Rn. 31)." 1BVerwG, Urteil vom 25.1.2017, Az. 6 C 7/16, Rn. 53 (juris)BVerwG, Urteil vom 25.1.2017, Az. 6 C 7/16, Rn. 53 (juris) Die Umgestaltung von der früher geltenden Rundfunkgebühr zum gegenwärtigen Rundfunkbeitrag per 1.1.2013 ist auch erheblich.

    1) BVerwG, Urteil vom 25.1.2017, Az. 6 C 7/16, Rn. 53 (juris).

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17
    Jedenfalls kann eine Beihilfe, die die finanzielle Lage des begünstigten Unternehmens verbessert, ohne für die Erreichung der in Art. 87 Abs. 3 EG genannten Ziele erforderlich zu sein, nicht als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden (EuGH, Urteil vom 15. September 2011 - C-544/09 P -, mit Verweis auf Urteile vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 17, und vom 15. April 2008, Nuova Agricast, C-390/06, Slg. 2008, I-2577, Randnr. 68).
  • EuG, 06.10.2009 - T-21/06

    Deutschland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches

    Auszug aus LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17
    Da es sich um einen voraussetzungslosen und unfreiwilligen Beitrag handelt, der auch nicht von Gegenleistungen des ZDF und des SWR abhängig ist, und deren Sendungen auch ohne Beitragszahlung empfangbar sind, kommt dieser Beitrag einer Steuer gleich und stellt, da nicht vertraglich, sondern gesetzlich verlangt, eine staatliche Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender SWR und ZDF und zum Nachteil der konkurrierenden inländischen privat finanzierten Sender und ausländischen Sender aus der EU dar (vgl. EuG, Urteil vom 6.10.2009, T-21/06 = EuGH, Urteil vom 15.9.2011, C-544/09 P).
  • LG Tübingen, 09.12.2016 - 5 T 280/16

    Verwaltungsvollstreckung: Behördeneigenschaft des Südwestrundfunks als

    Auszug aus LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17
    (5 T 280/16) ..., Schuldner und Beschwerdeführer -.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Mit weiterem Schriftsatz vom 13.09.2017 hat der Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 02.08.2017 (Az. 5 T 121/17, 5 T 20/17, 5 T 141/17, 5 T 122/17, 5 T 246/17, 5 T 280/17) beantragt, das Verfahren im Hinblick auf das eingeleitete Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auszusetzen bzw. die vom Landgericht Tübingen vorgelegten Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV an den Europäischen Gerichtshof selbst vorzulegen.
  • LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheid in Baden-Württemberg: Zustellung

    Insoweit decken sich das seinerzeitige Gutachten zur Einführung des Beitrags und das Urteil: Die doppelte Forderung für dieselbe einmalige Konsummöglichkeit wurde, ex nunc, für verfassungswidrig (- so auch die nun bestätigte Rechtsansicht des LG Tübingen, EuGH-Vorlage vom 03. August 2017 - 5 T 121/17 -, juris; LG Tübingen, Beschluss vom 09. Dezember 2016 - 5 T 280/16 -, juris) erklärt, entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (z. B. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 15/16 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06. April 2016 - 7 ZB 15.2372 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Februar 2017 - 2 S 1610/15 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2017 - 2 A 2286/15 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. September 2015 - 4 LA 230/15 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. Dezember 2016 - 3 A 718/16 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 07. November 2016 - 1 A 25/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 02. Oktober 2015 - 14 K 6078/13 -, juris; VG Köln, Urteil vom 18. Februar 2016 - 6 K 6501/14 -, juris; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 05. Oktober 2015 - 11 K 2603/14 -, juris; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 31. August 2015 - 11 K 2439/14 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 29. Oktober 2015 - AN 6 K 15.00732 -, juris; VG Leipzig, Urteil vom 12. August 2016 - 1 K 1691/15 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Gerichtsbescheid vom 06. Juni 2018 - 9 K 2599/18 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 13. Juni 2017 - 4 A 13/16 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 06. April 2017 - W 3 K 16.580 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 02. März 2017 - 8 K 418.16 -, juris; VG Gera, Urteil vom 02. Dezember 2016 - 3 K 99/16 Ge -, juris; VG Regensburg, 17. November 2016 - RN 3 K 16.843 -, juris).

    - Eine gerichtliche Prüfung durch Anfechtung ist vor Vollstreckung nicht möglich, weil der Gläubiger vielfach Vollstreckungsaufträge erteilt, bevor sie erhobene Widersprüche bescheidet und damit einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung mittels Anfechtungsklage ermöglicht (vgl. 5 T 122/17: Während der Bearbeitungszeit des Widerspruchs von 15 Monaten wurden fünf Rückstandsbescheide nebst Vollstreckungsersuchen erstellt; ähnlich 5 T 107/17, 5 T 9/17 und 5 T 98/17).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 7 A 11938/17

    Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich

    Abweichend davon bezeichnet das Landgericht Tübingen in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 3. August 2017 - 5 T 121/17 u.a. -, juris Rn. 19, den Rundfunkbeitrag als eine "typische Zwecksteuer".

    Im Übrigen erweisen sich auch die Antworten auf die von dem Kläger unter Hinweis auf das Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Tübingen vom 3. August 2017 - 5 T 121/17 u.a. -, juris, aufgeworfenen Fragen als nicht schwierig (s.o.).

  • BGH, 26.07.2018 - I ZB 78/17

    Maßgeblichkeit der vollstreckbaren Ausfertigung des Ausstandsverzeichnisses für

    Soweit die Rechtsbeschwerde auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Tübingen vom 3. August 2017 (Aktenzeichen 5 T 121/17, juris) hinweist und insoweit geltend macht, dass der Gerichtshof der Europäischen Union auch zu den im vorliegenden Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen zu befinden haben werde, hat sie keine konkreten Rügen gegen die mit dem vorliegenden Rechtsmittel angegriffene Entscheidung des Beschwerdegerichts erhoben und auch keine Anträge gestellt.
  • BVerwG, 20.09.2017 - 6 B 50.17

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Der Ausgang des hiesigen Beschwerdeverfahrens hängt nicht von der Entscheidung des Gerichtshofs über das Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Tübingen mit Beschluss vom 3. August 2017 (- 5 T 121/17 u.a. -) ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren

    Der Senat sieht auch keine Veranlassung, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des Landgerichts Tübingen vom 3. August 2017 (5 T 121/17) auszusetzen, wobei nicht auf die Frage einzugehen ist, ob dieser vom gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) erlassen worden ist.
  • BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18

    Zugang zweier Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragsbescheide;

    Der Kläger meint, das angefochtene Urteil sei deshalb in verfahrensfehlerhafter Weise ergangen, weil der Verwaltungsgerichtshof seinem Begehren nicht entsprochen habe, das Verfahren nach § 94 VwGO auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die in dem Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 3. August 2017 (Az.: 5 T 121/17 u.a.) enthaltenen Vorlagefragen entschieden habe, bzw. - alternativ hierzu - diese Vorlagefragen seinerseits im Verfahren nach Art. 267 AEUV zu stellen.
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 38.18

    Der an die Wohnung anknüpfende Rundfunkbeitrag - und seine Vereinbarkeit mit

    Soweit die Beschwerde unter Bezugnahme auf die in dem Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 3. August 2017 - 5 T 121/17 u.a. - enthaltenen Vorlagefragen und deren Begründung für grundsätzlich klärungsbedürftig hält, ob die angebliche Verwendung von Beitragsgeldern zur Schaffung eines DVB-T2-Übertragungswegs nur für deutsche Sender oder die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Forderungen selbst zu titulieren und unmittelbar eintreiben zu lassen können, mit Unionsrecht vereinbar sind, ist schon nicht erkennbar, dass diese Fragen im konkreten Fall entscheidungserheblich sind.
  • VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16

    Rundfunkbeitrag

    Er teilt nicht die Auffassung des Landgerichts Tübingen in seinem vom Beklagten aufgeführten Beschluss vom 16. September 2016 (- 5 T 232/16 -, juris; vgl. auch LG Tübingen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof vom 3. August 2017 - 5 T 121/17 - u.a., juris), die dort zu beurteilende Landesrundfunkanstalt sei keine "Behörde", sondern entspreche einem Unternehmen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 11 N 119.17

    (Keine) Pflicht zur Aussetzung eines - hier: rundfunkbeitragsrechtlichen -

    Auch das pauschale Zitat des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Tübingen vom 3. August 2017 (nicht 9. Dezember 2016) - 5 T 280/16 - kann die gebotenen Darlegungen nicht ersetzen.
  • VG Göttingen, 27.03.2020 - 2 A 7/15

    Beitragsservice; europarechtskonform; Gewissensfreiheit; Glaubensfreiheit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - 11 N 110.17

    Belegung der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44500
LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17 (https://dejure.org/2018,44500)
LG Tübingen, Entscheidung vom 20.12.2018 - 5 T 246/17 (https://dejure.org/2018,44500)
LG Tübingen, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 5 T 246/17 (https://dejure.org/2018,44500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheid in Baden-Württemberg: Zustellung des Vollstreckungstitels; Vollstreckung von Säumniszuschlägen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (46)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Der Ansicht, der Bescheid könne entsprechend § 41 LVwVfG durch einfache Aufgabe zur Post bekanntgegeben werden, widerspricht auch entschieden der VGH Mannheim (VGH Mannheim, 2 S 114/17 - Urteil vom 18.10.2017; a.A. AG Nürtingen 1 M 4927/16, B. v. 23.12.2016).

    Der Anscheinsbeweis scheidet schon aus Rechtsgründen aus; er ist hier weder statthaft (VGH Mannheim, 2 S 114/17 - Urteil vom 18.10.2017) noch prüfbar.

    Erst recht ist es weder Aufgabe des Vollstreckungsgerichts noch überhaupt zulässig (VGH Mannheim, 2 S 114/17 - Urteil vom 18.10.2017: Der im Urteil des VGH Mannheim (a.a.O.) genannte Indizienbeweis kann im Verfahren auf Überprüfung des Verwaltungsaktes oder bei dortigen Fragen einer Fristeinhaltung eine Rolle spielen; das Vollstreckungsgericht führt jedoch gerade keine Beweisaufnahme durch, die die Zustellung ersetzen soll.

  • LG Stuttgart, 07.12.2017 - 19 T 382/17

    Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Verwaltungsvollstreckung in

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Hat das Amtsgericht entschieden, kann der Unterlegene ("Beschwerte") gegen die amtsrichterliche Entscheidung das Landgericht (Beschwerdekammer) anrufen (so auch LG Stuttgart, 19 T 382/17 v. 7.12.2017).

    Die drei genannten Voraussetzungen sind die Basis der Zwangsvollstreckung, egal ob aus zivilrechtlichen Titeln oder Verwaltungsakten vollstreckt wird (so auch LG Stuttgart, B. v. 4.8.2016, 10 T 337/16 und LG Stuttgart, 19 T 382/17 v. 7.12.2017).

    Der vom LG Stuttgart (19 T 382/17, 7.12.2017, juris Rn. 17, 19) geäußerten Ansicht vermag das Gericht nicht zu folgen: Das Landgericht lässt offen, wie es zum Ergebnis gelangt, der Titel müsse nicht zugestellt werden, wenn der Klauselersatz nicht zugestellt werden müsse.

  • EuGH, 13.12.2018 - C-492/17

    Rittinger u.a. - Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Das Landgericht Tübingen (Einzelrichter der Beschwerdekammer) hatte Bedenken wegen der Vereinbarkeit des staatsvertraglichen Beitragsgesetz in seiner Gesamtheit mit europäischen Grundrechten und europarechtlichen Vorgaben, da es die darin enthaltene, den SWR bevorzugend und ungleich gegenüber Wettbewerbern behandelnde Vollstreckungsregelung neben den grundlegenden materiellen Teilen als unabtrennbare Teile des gesamten Regelwerks zur Vollstreckung ansah und insoweit von Verstößen gegen folgende europäische Regelungen und europarechtliche Grundrechte ausgeht (vgl. EuGH C-492/17).

    Das Landgericht hat daher diese europarechtlichen Grundrechts- und Verfahrensfragen zur Vereinbarkeit mit EU-Recht und EU-Grundrechten dem Europäischen Gerichtshof (C-492/17) vorab zur Entscheidung vorgelegt (betreffend 6 anhängige Beschwerdeverfahren); die übrigen Verfahren wurden bis zur Entscheidung des EuGHs ausgesetzt.

    (EuGH, C-492/17, Urteil vom 13.12.2018, Rn. 65, 66).

  • BGH, 08.10.2015 - VII ZB 11/15

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheiden in Baden-Württemberg:

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    § 15a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LVwVG BW verlangt lediglich, dass im Vollstreckungsersuchen der zu vollstreckende Verwaltungsakt bezeichnet wird; gemäß § 15a Abs. 4 Nr. 4 LVwVG BW reicht es zudem aus, dass das Vollstreckungsersuchen die Angabe enthält, der Verwaltungsakt sei unanfechtbar geworden (vgl. auch BGH, NJW-RR 2016, 378 Rn. 25 )" Dabei bleibt unberücksichtigt, dass ein wirksamer Verwaltungsakt (oder auch Steuerbescheid, vgl. § 122 AO) der förmlichen Bekanntgabe oder Zustellung bedarf, um weitere Folgen auszulösen oder vollstreckt werden zu können (§§ 2, 13 LVwVG).

    Nicht ausreichend sein kann die pauschale Wiedergabe beider Alternativen des Gesetzestextes (a.A BGH VII ZB 11/15).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 78/16

    Beitreibung von Rundfunkgebühren in Baden-Württemberg im Wege des

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Zugleich ist klargestellt, dass es einer gesonderten Zustellung dieses Ersuchens nicht bedarf, was auch vom BGH so gesehen wird (BGH - B. v. 11.6.2015 - I ZB 64/14; BGH - B. v. 5.10.2017 - I ZB 78/16).

    Dies hat der 1. Senat später so auch in der Sache selbst bestätigt (BGH I ZB 78/16 - B. v. 5.10.2017, vorgehend LG Stuttgart, 4.8.2016, 10 T 337/16)).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Nachdem der BGH (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - I ZB 64/14 -, Rn. 23, juris) festgestellt hatte, dass sich bei den dennoch zulässigen Ersuchen bis 2015 der zutreffende Gläubiger "nur durch aufwändige Auslegung durch den Senat" ermitteln lasse, wird im Bescheid seither zumindest der Gläubiger als einer von drei Gläubigern genannt.

    Zugleich ist klargestellt, dass es einer gesonderten Zustellung dieses Ersuchens nicht bedarf, was auch vom BGH so gesehen wird (BGH - B. v. 11.6.2015 - I ZB 64/14; BGH - B. v. 5.10.2017 - I ZB 78/16).

  • LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17

    Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Insoweit decken sich das seinerzeitige Gutachten zur Einführung des Beitrags und das Urteil: Die doppelte Forderung für dieselbe einmalige Konsummöglichkeit wurde, ex nunc, für verfassungswidrig (- so auch die nun bestätigte Rechtsansicht des LG Tübingen, EuGH-Vorlage vom 03. August 2017 - 5 T 121/17 -, juris; LG Tübingen, Beschluss vom 09. Dezember 2016 - 5 T 280/16 -, juris) erklärt, entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (z. B. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 15/16 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06. April 2016 - 7 ZB 15.2372 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Februar 2017 - 2 S 1610/15 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2017 - 2 A 2286/15 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. September 2015 - 4 LA 230/15 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. Dezember 2016 - 3 A 718/16 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 07. November 2016 - 1 A 25/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 02. Oktober 2015 - 14 K 6078/13 -, juris; VG Köln, Urteil vom 18. Februar 2016 - 6 K 6501/14 -, juris; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 05. Oktober 2015 - 11 K 2603/14 -, juris; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 31. August 2015 - 11 K 2439/14 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 29. Oktober 2015 - AN 6 K 15.00732 -, juris; VG Leipzig, Urteil vom 12. August 2016 - 1 K 1691/15 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Gerichtsbescheid vom 06. Juni 2018 - 9 K 2599/18 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 13. Juni 2017 - 4 A 13/16 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 06. April 2017 - W 3 K 16.580 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 02. März 2017 - 8 K 418.16 -, juris; VG Gera, Urteil vom 02. Dezember 2016 - 3 K 99/16 Ge -, juris; VG Regensburg, 17. November 2016 - RN 3 K 16.843 -, juris).

    - Eine gerichtliche Prüfung durch Anfechtung ist vor Vollstreckung nicht möglich, weil der Gläubiger vielfach Vollstreckungsaufträge erteilt, bevor sie erhobene Widersprüche bescheidet und damit einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung mittels Anfechtungsklage ermöglicht (vgl. 5 T 122/17: Während der Bearbeitungszeit des Widerspruchs von 15 Monaten wurden fünf Rückstandsbescheide nebst Vollstreckungsersuchen erstellt; ähnlich 5 T 107/17, 5 T 9/17 und 5 T 98/17).

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Insoweit führt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19/15 -, BVerwGE 155, 241-248, Rn. 18) aus: "Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (stRsp, vgl. BFH, Urteile vom 14. März 1989 - VII R 75/85 - BFHE 156, 66 und vom 29. April 2009 - X R 35/08 - BFH/NV 2009, 1777 = juris Rn. 20; Beschluss vom 14. Februar 2008 - X B 11/08 - BFH/NV 2008, 743 = juris Rn. 4 ff)." Das vom Gesetzgeber bewusst für nicht anwendbar erklärte LVwVfG kann nicht contra legem auf dem Umweg über vermeintliche "allgemeine Rechtsgrundsätze" anwendbar gemacht werden, zumal der Gesetzgeber - wenn er denn gewollt hätte - längst selbst die Anwendbarkeit hätte einfügen können ("außerhalb des Beitragsrechts ").
  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Insoweit führt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19/15 -, BVerwGE 155, 241-248, Rn. 18) aus: "Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (stRsp, vgl. BFH, Urteile vom 14. März 1989 - VII R 75/85 - BFHE 156, 66 und vom 29. April 2009 - X R 35/08 - BFH/NV 2009, 1777 = juris Rn. 20; Beschluss vom 14. Februar 2008 - X B 11/08 - BFH/NV 2008, 743 = juris Rn. 4 ff)." Das vom Gesetzgeber bewusst für nicht anwendbar erklärte LVwVfG kann nicht contra legem auf dem Umweg über vermeintliche "allgemeine Rechtsgrundsätze" anwendbar gemacht werden, zumal der Gesetzgeber - wenn er denn gewollt hätte - längst selbst die Anwendbarkeit hätte einfügen können ("außerhalb des Beitragsrechts ").
  • VG Würzburg, 21.06.2018 - W 3 K 17.34

    Rundfunkbeitragspflicht für eine Wohnung in den Betriebsräumen

    Auszug aus LG Tübingen, 20.12.2018 - 5 T 246/17
    Danach ist der Einzelrichter zuständig, in Übereinstimmung mit zahlreichen anderen landgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (z. B. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 12. September 2018 - 6 K 1296/17 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 4 B 39/18 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 21. Juni 2018 - W 3 K 17.34 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - OVG 11 N 119.17 -, juris, das auf die vom BGH - BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - I ZB 87/16 -, juris, - nicht ausgeführte Bindung des Rechtsmittelgerichts diesbezüglich hinweist; VG München, Beschluss vom 19. Februar 2016 - M 6 K 16.763 -, juris).
  • VG Schleswig, 23.07.2018 - 4 B 39/18

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Gebührenfestsetzung

  • VG Saarlouis, 12.09.2018 - 6 K 1296/17

    Anscheinsbeweis bei Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeug

  • BFH, 14.02.2008 - X B 11/08

    Darlegungslast der Finanzbehörde für den Nachweis des Zugangs von schriftlichen

  • LG Tübingen, 22.06.2018 - 5 T 144/18

    Umstände zur Nichtexistenz eines Titels durch Vollstreckungsgericht zu

  • VG München, 19.02.2016 - M 6 K 16.763

    Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge

  • BGH, 27.04.2017 - I ZB 91/16

    Zwangsvollstreckung in Baden-Württemberg wegen rückständiger Rundfunkbeiträge:

  • BGH, 14.06.2017 - I ZB 87/16

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge:

  • VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16

    Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen in

  • BFH, 29.04.2009 - X R 35/08

    Zugang eines Steuerbescheids - Beweislast - Auslegung eines Klageantrags

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 11 N 119.17

    (Keine) Pflicht zur Aussetzung eines - hier: rundfunkbeitragsrechtlichen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 B 86/17

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen hinsichtlich Verjährung

  • VGH Bayern, 06.04.2016 - 7 ZB 15.2372

    Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich

  • VG Leipzig, 12.08.2016 - 1 K 1691/15

    Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für ein Wochenendhaus

  • VG München, 22.02.2017 - M 26 K 16.1617

    Gesamtschuldnerische Haftung für Rundfunkbeitrag

  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16

    "Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei

  • VG Würzburg, 06.04.2017 - W 3 K 16.580

    Rundfunkbeitragspflicht für eine Zweitwohnung in Form eines dauerhaft auf einem

  • VG Schleswig, 13.06.2017 - 4 A 13/16

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

  • VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14

    Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2018 - 4 PA 283/17

    Festsetzung des Rundfunkbeitrags bei mehreren Beitragsschuldnern; Ermessen der

  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732

    Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von

  • VG Gera, 02.12.2016 - 3 K 99/16

    Rundfunkbeiträge im privaten Bereich für ein Hotelzimmer

  • LG Tübingen, 09.12.2016 - 5 T 280/16

    Verwaltungsvollstreckung: Behördeneigenschaft des Südwestrundfunks als

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 4 LA 230/15

    Äquivalenzprinzip; Beherbergungsstätte; Ferienwohnung; Kleingarten;

  • BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11

    Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

  • VG Köln, 18.02.2016 - 6 K 6501/14

    Klage gegen die Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen; Fehlen einer wirksamen

  • OVG Sachsen, 01.12.2016 - 3 A 718/16

    Rundfunkbeitrag; Bestimmtheit; formelle Rechtmäßigkeit; Verfassungsrecht;

  • VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13

    Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit

  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

  • OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 25/15

    Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungszuständigkeit; verfassungsrechtliche

  • VG Freiburg, 06.06.2018 - 9 K 2599/18

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen

  • VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren

  • OVG Sachsen, 06.03.2015 - 3 B 305/14

    Heranziehung meherer Beitragsschuldner als Gesamtschuldner, Auswahlermessen

  • VG Regensburg, 17.11.2016 - RN 3 K 16.843

    Erfolglose Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen - Nebenwohnung

  • VG Berlin, 02.03.2017 - 8 K 418.16

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen ohne Inanspruchnahme einer Leistung;

  • LG Tübingen, 20.02.2020 - 5 T 38/20

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen bei generellem Bekanntgabeverzicht

    Auf die Zustellung verzichtet auch der BGH in seinem obiter dictum nicht; insoweit" arbeitet "er - entgegen BFH und VGH Mannheim - mit Beweisregeln (Anscheinsbeweis, vgl. dazu LG Tübingen, B v. 20.12.2018, 5 T 246/17 - juris - m.w.Nw.) Das Landessozialgericht hat erst unlängst die Betrachtungsweise des BGH und des Landgerichts gegenübergestellt und ausgeführt, dass bei Entfall der Prüfung der Zustellung des Titels, also der Prüfung dessen formal wirksamer Existenz (ohne Inhaltsprüfung) mit dem Grundgesetz nicht vereinbare rechtsstaatliche Defizite eintreten würden (vgl. LSG BW, B. v. 17.7.2019, L 11 KR 1393/19 ER-B - juris).
  • LG Tübingen, 07.05.2019 - 5 T 127/18

    Verwaltungsvollstreckung in Baden-Württemberg:

    Auf die Zustellung verzichtet auch der BGH in seinem obiter dictum nicht; insoweit macht er - entgegen BFH und VGH Mannheim - mit Beweisregeln (Anscheinsbeweis, vgl. dazu LG Tübingen, B v. 20.12.2018, 5 T 246/17 - juris - m.w.Nw.).
  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

    Der Bundesgerichtshof (B.v. 14.6.2017 - I ZB 87/16 - juris) hat den vom Beklagten zitierten Beschluss des Einzelrichters (LG Tübingen, B.v. 16.9.2016 - 5 T 232/16 - juris) aufgehoben und die Eigenschaft einer Vollstreckungsbehörde bejaht (vgl. auch LG Tübingen, B.v. 20.12.2018 - 5 T 246/17 - juris Rn. 12).
  • LG Tübingen, 29.08.2019 - 5 T 192/19

    Verwaltungsvollstreckung in Baden-Württemberg: Voraussetzungen für die

    Auf die Zustellung verzichtet auch der BGH in seinem obiter dictum nicht; insoweit macht er - entgegen BFH und VGH Mannheim - mit Beweisregeln (Anscheinsbeweis, vgl. dazu LG Tübingen, B v. 20.12.2018, 5 T 246/17 - juris - m.w.Nw.) Das Landessozialgericht hat erst unlängst die Betrachtungsweise des BGH und des Landgerichts gegenübergestellt und ausgeführt, dass bei Entfall der Prüfung der Zustellung des Titels, also der Prüfung dessen formal wirksamer Existenz (ohne Inhaltsprüfung) mit dem Grundgesetz nicht vereinbare rechtsstaatliche Defizite eintreten würden (vgl. LSG BW, B. v. 17.7.2019, L 11 KR 1393/19 ER-B - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 27.04.2018 - 5 T 246/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24214
LG Darmstadt, 27.04.2018 - 5 T 246/17 (https://dejure.org/2018,24214)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27.04.2018 - 5 T 246/17 (https://dejure.org/2018,24214)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27. April 2018 - 5 T 246/17 (https://dejure.org/2018,24214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.09.2018 - V ZB 135/18

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Das durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 25. Juni 2007 (61 K 117/07) angeordnete und aufgrund der Beschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt vom 9. Februar 2017 und vom 24. März 2017 (jeweils 61 K 117/07) und der 5. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 27. April 2018 (5 T 246/17) fortzusetzende Teilungsversteigerungsverfahren wird einstweilen bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde eingestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht