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   LG Saarbrücken, 07.12.2015 - 5 T 382/15   

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https://dejure.org/2015,39569
LG Saarbrücken, 07.12.2015 - 5 T 382/15 (https://dejure.org/2015,39569)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.12.2015 - 5 T 382/15 (https://dejure.org/2015,39569)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 5 T 382/15 (https://dejure.org/2015,39569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB, Art 20 GG
    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Genehmigung einer medizinischen Zwangsbehandlung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Medizinische Zwangsbehandlung, Alternativbehandlung, Überzeugungsversuch, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, ärztliche Zwangsmaßnahme

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Genehmigung einer medizinischen Zwangsbehandlung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ohne ernsthaften Überzeugungsversuch keine medizinische Zwangsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 197
  • FamRZ 2016, 1302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    Auszug aus LG Saarbrücken, 07.12.2015 - 5 T 382/15
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für gerichtlich zu genehmigende Zwangsmaßnahmen, ist die von dem Betreuer beantragte Genehmigung einer medizinischen Zwangsbehandlung (Augenoperation) - unabhängig von der Möglichkeit einer Zwangsunterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 01.07.2015 - XII ZB 89/15 - , juris) - zu verweigern, wenn nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Intensität versucht worden ist, den Betreuten von der Notwendigkeit einer weniger belastenden Alternativbehandlung zu überzeugen.

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2015 (Az.: XII ZB 89/15) könne eine ärztliche Zwangsbehandlung nur dann gerichtlich genehmigt werden, wenn neben der Notwendigkeit der medizinischen Maßnahme auch die Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung des Betroffenen nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorlägen.

    Es kann für diese Entscheidung dahinstehen, ob die von dem Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 01.07.2015 (Az.: XII ZB 89/15) geforderten Voraussetzungen für die nach Ansicht des BGH neben der Genehmigung der Zwangsmedikation zwingend erforderliche Zwangsunterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB erfüllt sind.

  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche

    Auszug aus LG Saarbrücken, 07.12.2015 - 5 T 382/15
    Dieser Versuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und überzeugungsbereite Person unternommen worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 04.06.2014 - Az.: XII ZB 121/14 -, juris, Rdnr. 15; BGH, Beschluss vom 30.07.2014 - Az.: XII ZB 169/14 -, juris, Rdnr. 15).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 07.12.2015 - 5 T 382/15
    Dieser Versuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und überzeugungsbereite Person unternommen worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 04.06.2014 - Az.: XII ZB 121/14 -, juris, Rdnr. 15; BGH, Beschluss vom 30.07.2014 - Az.: XII ZB 169/14 -, juris, Rdnr. 15).
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