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   LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02   

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https://dejure.org/2002,22114
LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02 (https://dejure.org/2002,22114)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.05.2002 - 5 T 58/02 (https://dejure.org/2002,22114)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 5 T 58/02 (https://dejure.org/2002,22114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuungsaufwendungen; Feststellbarkeit der Mittellosigkeit des Betroffenen ; Aufsicht durch das Vormundschaftsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Pflichten des Betreuers, Vergütungsansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
    Das Gesetz gibt keine Handhabe, zur Sicherung eines vom Vormundschaftsgericht erst noch festzusetzenden Vergütungsanspruchs Rücklagen zu bilden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 435, 436 [BayObLG 09.10.1997 - 3 Z BR 225/97] ; Münchener Kommentar-Wagenitz, a.a.O., § 1836 a BGB, Rdnr, 11).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist nämlich allein dessen Mühewaltung; die Vergütung ist Entschädigung, nicht vertragliche Gegenleistung (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 435, 436 [BayObLG 09.10.1997 - 3 Z BR 225/97] ; Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1836 BGB, Rdnr. 25).

  • LG Kleve, 23.04.1999 - 4 T 123/99

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
    In Anlehnung an eine Entscheidung des Landgerichts Kleve (Beschluss vom 23.04.1999 - 4 T 123/99 - JurBüro 1999, 654 f.) könne Mittellosigkeit dann nicht angenommen werden, wenn sich der Betroffene selbst, lediglich vertreten durch den Betreuer, in Kenntnis des bestehenden Vergütungsanspruchs vorsätzlich vermögenslos gemacht habe.

    Die von dem Amtsgericht vorliegend in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Kleve ( Beschl. v. 23.04.1999 - 4 T 123/99 ) betrifft einen besonders gelagerten Fall.

  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
    Ausgangspunkt ist die ständige Rechtsprechnung der Kammer (vgl. Beschl. v. 03.02.2000 - 5 T 67/00 und v. 01.09.2000 - 5 T 596/00), wonach hinsichtlich der Frage der Mittellosigkeit stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz und nicht etwa auf das Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums oder die Antragstellung abzustellen ist (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 1996, 372 [BayObLG 23.11.1995 - 3 Z BR 296/95] ; KG, NJW-RR 1998, 436; Münchener Kommentar-Wagenitz, a.a.O., § 1836 a BGB, Rdnr. 11; Palandt-Diederichsen, 59. Aufl., § 1836 d BGB, Rdnr. 3).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02
    Ausgangspunkt ist die ständige Rechtsprechnung der Kammer (vgl. Beschl. v. 03.02.2000 - 5 T 67/00 und v. 01.09.2000 - 5 T 596/00), wonach hinsichtlich der Frage der Mittellosigkeit stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz und nicht etwa auf das Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums oder die Antragstellung abzustellen ist (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 1996, 372 [BayObLG 23.11.1995 - 3 Z BR 296/95] ; KG, NJW-RR 1998, 436; Münchener Kommentar-Wagenitz, a.a.O., § 1836 a BGB, Rdnr. 11; Palandt-Diederichsen, 59. Aufl., § 1836 d BGB, Rdnr. 3).
  • LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08

    Tod eines Betroffenen als Hindernis für die Festsetzung der Vergütung sowie der

    Für die Prüfung der Mittellosigkeit des Betroffenen kommt es nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ; vom 02.01.2003 - Az.: 5 T 600/02- und vom 11.01.2008 - Az.: 5 T 678/06 -) stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 2000, 558 ; FamRZ 1996, 372 ; KG, NJW-RR 1998, 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95] ; Klein/Pammler, [...] PK-BGB, § 1836 d BGB Rdnr. 14); die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse sind daher grundsätzlich, auch bei Abrechnung zurückliegender Zeiten, ohne Bedeutung.

    Dass die Erbin "vorsätzlich" den Nachlass verausgabt hat (vgl. hierzu LG Kleve, BtPrax 1999, 202 [LG Kleve 23.04.1999 - 4 T 123/99] und in Abgrenzung hierzu den Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ), kann nicht angenommen werden.

    Ein pflichtwidriges Verhalten des Betreuers mag Schadensersatz- oder Herausgabeansprüche oder die Entlassung des Betreuers oder - wie hier - ein Zwangsgeldverfahren nach § 33 FGG nach sich ziehen; es mindert aber nicht den Vergütungsanspruch (vgl. Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 - LG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2005 - Az.: 2 T 731/05 ).

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