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   LG Aachen, 25.06.2018 - 5 T 68/18   

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LG Aachen, 25.06.2018 - 5 T 68/18 (https://dejure.org/2018,20002)
LG Aachen, Entscheidung vom 25.06.2018 - 5 T 68/18 (https://dejure.org/2018,20002)
LG Aachen, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 5 T 68/18 (https://dejure.org/2018,20002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nicht erledigte Pfändung, Vermögensverzeichnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung der Pfändung nach Abnahme der Vermögensauskunft auf Grundlage des Vollstreckungsauftrags; Beschränkung der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers auf die Übersendung eines bereits vorhandenen, früheren Vermögensverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bonn, 05.03.2015 - 4 T 61/15

    Ansetzen von Wegegeld für eine Amtshandlung des Gerichtsvollziehers i.R.e.

    Auszug aus LG Aachen, 25.06.2018 - 5 T 68/18
    Nach einer Ansicht (OLG Schleswig-Holstein, DGVZ 2015, 228; LG Bonn, DGVZ 2015, 114 f.; LG Bonn, Beschl. v. 28.08.2017, Az. 4 T 274/17; Seip , DGVZ 2014, 177 f.) ist eine Gebühr gemäß KV Nr. 604, 205 GvKostG entstanden, da es der Gläubiger nicht in der Hand haben dürfe, den Gerichtsvollzieher durch Aufstellen einer Bedingung zu einer gebührenfreien Tätigkeit zu veranlassen.

    Diese Prüfung sei unstreitig beauftragt und als Teil des Pfändungsverfahrens nicht der Disposition des Gläubigers unterworfen (LG Bonn, DGVZ 2015, 114).

  • AG Düren, 14.03.2018 - 31 M 272/18

    Erheben der Gebühr eines Gerichtsvollziehers für eine nicht bewirkte Pfändung

    Auszug aus LG Aachen, 25.06.2018 - 5 T 68/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 22.03.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düren vom 14.03.2018 (Az. 31 M 272/18) aufgehoben und der Gerichtsvollzieher angewiesen, die Gebühr "nicht erledigte Pfändung KV 604, 205" in Höhe von 15,- Euro zuzüglich anteiliger Auslagenpauschale KV 716 nicht zu erheben.

    Das Amtsgericht Düren hat mit Beschluss vom 14.03.2018 (Az. 31 M 272/18) - unter ausdrücklicher Zulassung der Beschwerde - die Erinnerung der Gläubigerin vom 26.01.2018 zurückgewiesen.

  • OLG Stuttgart, 27.10.2016 - 8 W 325/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Entstehen der Gebühr für eine nicht erledigte

    Auszug aus LG Aachen, 25.06.2018 - 5 T 68/18
    Nach anderer Ansicht (OLG Stuttgart, DGVZ 2017, 42 f.; LG Stuttgart BeckRS 2016, 125663; LG Koblenz, DGVZ 2013, 175 ff.) ist ein unter einer aufschiebenden Bedingung gestellter Auftrag erst mit Bedingungseintritt erteilt, so dass es bei Ausfall der Bedingung an einem Auftrag fehle.
  • LG Bonn, 28.08.2017 - 4 T 274/17
    Auszug aus LG Aachen, 25.06.2018 - 5 T 68/18
    Nach einer Ansicht (OLG Schleswig-Holstein, DGVZ 2015, 228; LG Bonn, DGVZ 2015, 114 f.; LG Bonn, Beschl. v. 28.08.2017, Az. 4 T 274/17; Seip , DGVZ 2014, 177 f.) ist eine Gebühr gemäß KV Nr. 604, 205 GvKostG entstanden, da es der Gläubiger nicht in der Hand haben dürfe, den Gerichtsvollzieher durch Aufstellen einer Bedingung zu einer gebührenfreien Tätigkeit zu veranlassen.
  • OLG Köln, 08.04.2019 - 17 W 120/18

    Erfallen der Gebühr für eine nicht bewirkte Pfändung durch den Gerichtsvollzieher

    Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Aachen vom 6. Juli 2018 gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 25. Juni 2018 - 5 T 68/18 - wird zurückgewiesen.
  • LG Darmstadt, 03.02.2021 - 5 T 473/20

    Vorhandensein pfändbarer Gegenstände als Bedingung des Pfändungsauftrags

    Für die zweite, hier vorliegende Alternative gehe die bereits vorliegende Rechtsprechung (OLG Naumburg, Beschl. v. 27.05.2019, Az. 4 W 13/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.02.2018, Az. 10 W/18; LG Aachen, Beschl. v. 25.06.2018, Az. 5 T 68/18; OLG Köln, Beschl. v. 08.04.2019, Az. 17 W 121/18) davon aus, dass ein durch das Modul K3 in zulässiger Weise ein bedingter Vollstreckungsauftrag gestellt werde, der erst mit Bedingungseintritt als erteilt gilt.

    Die Gläubigerin hatte dem Wortlaut nach einen - zulässigen - bedingten Vollstreckungsauftrag (Pfändung) gestellt, der erst mit Bedingungseintritt als erteilt gilt; die Bedingung ("Pfändung nach Abnahme der Vermögensauskunft, soweit sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände ergeben") ist ihrem Wortlaut nach bereits deshalb nicht erfüllt, weil es hier zu keiner Abnahme der Vermögensauskunft gekommen ist, da eine solche bereits früher abgegeben worden war (so auch OLG Naumburg, Beschl. v. 27.05.2019, Az. 4 W 13/19, beck-online Rn. 14 ff.; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.10.2020, Az. 12 W 52/20, beck-online Rn. 11 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.02.2018, Az. I-10 W/18, beck-online Rn. 3 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 08.04.2019, Az. 17 W 121/18, beck-online Rn. 12 ff.; OLG Hamm, Beschl. v. 16.03.2018, Az. I-25 W 43/18, beck-online Rn. 16; LG Aachen, Beschl. v. 25.06.2018, Az. 5 T 68/18, beck-online Rn. 16 f.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.09.2018, Az. 11 W 17/18, beck-online Rn. 22 f.).

  • OLG Naumburg, 27.05.2019 - 4 W 13/19

    Gerichtsvollzieherkosten: Nichterledigungsgebühr für einen mit dem Auftrag zur

    Diese Argumentation, der sich das Amtsgericht und Landgericht angeschlossen haben, vermag den Senat letztlich nicht zu überzeugen, weshalb er sich der Gegenansicht anschließt (OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2019, 17 W 120/18; OLG Hamm, Beschlüsse vom 12. März 2018, 25 W 370/17, und vom 16. März 2018, 25 W 43/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Februar 2018, 10 W 10/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2016, 8 W 325/16; LG Aachen, Beschluss vom 25. Juni 2018, 5 T 68/18).
  • LG Krefeld, 27.05.2020 - 7 T 59/20
    In diesem Fall fehlt es bereits an der "Abnahme der Vermögensauskunft", so dass die aufschiebende Bedingung nicht eingetreten und der Gebührentatbestand der Nr. 604 i.V.m. Nr. 205 KV-GvKostG nicht erfüllt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Februar 2018 - I-10 W 10/18 -, Rn. 4, juris; LG Aachen, Beschluss vom 25.06.2018, 5 T 68/18, Rn. 17, juris).
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