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   LG Saarbrücken, 28.08.2019 - 5 T 83/19   

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https://dejure.org/2019,42586
LG Saarbrücken, 28.08.2019 - 5 T 83/19 (https://dejure.org/2019,42586)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.08.2019 - 5 T 83/19 (https://dejure.org/2019,42586)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. August 2019 - 5 T 83/19 (https://dejure.org/2019,42586)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.08.2019 - 5 T 83/19
    Zudem besteht mit der Geltendmachung des Vergütungsanspruches kein berechtigtes Interesse mehr am Behaltendürfen des Berechtigungsscheines (s. BGH, Urteil vom 09. Oktober 2008 - VII ZR 227/07 -, Rn. 11, juris, zur Gewährleistungsbürgschaft, die ebenfalls Schuldschein im Sinne des § 371 BGB ist).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19

    Vorlage des Beratungshilfe-Berechtigungsscheins im Original bei einer

    Auf die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 28. August 2019 - 5 T 83/19 - abgeändert.
  • LG Osnabrück, 24.01.2022 - 9 T 466/21

    Beratungshilfe, Festsetzung der Vergütung, elektronische Antragstellung,

    Diese Auffassung hat zuvor bereits Hansens in seiner ablehnenden Anmerkung zu der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.08.2019 (5 T 83/19), RVGreport 2019, 478 ff. vertreten und zutreffend ausgeführt, nirgends sei normiert, auch nicht in den Regelungen der Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV), dass das Original vorzulegen sei.
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