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LG Saarbrücken, 28.08.2019 - 5 T 83/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neunkirchen, 06.02.2019 - 2 II 1153/18
- LG Saarbrücken, 28.08.2019 - 5 T 83/19
- OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07
Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde
Auszug aus LG Saarbrücken, 28.08.2019 - 5 T 83/19
Zudem besteht mit der Geltendmachung des Vergütungsanspruches kein berechtigtes Interesse mehr am Behaltendürfen des Berechtigungsscheines (s. BGH, Urteil vom 09. Oktober 2008 - VII ZR 227/07 -, Rn. 11, juris, zur Gewährleistungsbürgschaft, die ebenfalls Schuldschein im Sinne des § 371 BGB ist).
- OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
Vorlage des Beratungshilfe-Berechtigungsscheins im Original bei einer …
Auf die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 28. August 2019 - 5 T 83/19 - abgeändert. - LG Osnabrück, 24.01.2022 - 9 T 466/21
Beratungshilfe, Festsetzung der Vergütung, elektronische Antragstellung, …
Diese Auffassung hat zuvor bereits Hansens in seiner ablehnenden Anmerkung zu der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.08.2019 (5 T 83/19), RVGreport 2019, 478 ff. vertreten und zutreffend ausgeführt, nirgends sei normiert, auch nicht in den Regelungen der Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV), dass das Original vorzulegen sei.