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   LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02   

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LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02 (https://dejure.org/2003,9110)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2003 - 5 Ta 507/02 (https://dejure.org/2003,9110)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 5 Ta 507/02 (https://dejure.org/2003,9110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 KSchG; § 5 Abs. 3 S. 1 KSchG
    Voraussetzungen einer nachträglichen Zulassung einer verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer nachträglichen Zulassung einer verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage

  • Judicialis

    KSchG § 4 Satz 1; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Vertreterverschulden bei verspäteter Kündigungsschutzklage und bei verspätetem Antrag auf nachträgliche Zulassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zurechnung von Anwaltsverschulden bei verspäteter Kündigungsschutzklage vor der Klärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02
    Ein Vertreterverschulden bei der Versäumung der Klagefrist kann ihm über § 85 Abs. 2 ZPO nicht zugerechnet werden, solange kein Prozessrechtsverhältnis begründet ist (Bestätigung von LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98).

    Im Beschluss vom 27.07.2000 (5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98), auf dessen ausführliche rechtliche Erwägungen Bezug genommen wird, ist das Gericht davon ausgegangen, dass die unmittelbare Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO ein Prozessrechtsverhältnis voraussetzt, an dem es vor Klageerhebung gerade fehlt.

  • LAG Sachsen, 05.10.2000 - 2 Ta 235/00

    Zulassung verspäteter Klage nach KSchG § 5; Frist Zulassungsantrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02
    Die Erwägungen, die eine solchen Zurechung bezüglich der Dreiwochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG entgegenstehen, führen nicht zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass sich ein Arbeitnehmer den schuldhaft verspäteten Antrag durch seine Prozessbevollmächtigten auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nicht zurechnen lassen muss (differenzierend etwa LAG Hamm - 8 Ta 95/87 - LAGE § 5 KSchG Nr. 31. Eine Zurechnung des Vertreterverschuldens findet vielmehr jedenfalls dann statt, wenn Kündigungsschutzklage bereits erhoben und ein Prozessverhältnis bereits begründet worden ist und sich erst im Verlaufe des Prozesses die Versäumung der Frist nach § 4 Satz 1 KSchG herausstellt. Bei der Zweiwochenfrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG handelt es sich nämlich auch um eine prozessuale Frist (z.B. Sächsisches LAG 05.10.2000 - 2 Ta 235/00 - LAGE § 5 KSchG Nr. 101; LAG Hamm 24.09.1987 ebenda).
  • LAG Hamm, 24.09.1987 - 8 Ta 95/87

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozeßvertreters; Verschulden eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02
    Die Erwägungen, die eine solchen Zurechung bezüglich der Dreiwochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG entgegenstehen, führen nicht zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass sich ein Arbeitnehmer den schuldhaft verspäteten Antrag durch seine Prozessbevollmächtigten auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nicht zurechnen lassen muss (differenzierend etwa LAG Hamm - 8 Ta 95/87 - LAGE § 5 KSchG Nr. 31. Eine Zurechnung des Vertreterverschuldens findet vielmehr jedenfalls dann statt, wenn Kündigungsschutzklage bereits erhoben und ein Prozessverhältnis bereits begründet worden ist und sich erst im Verlaufe des Prozesses die Versäumung der Frist nach § 4 Satz 1 KSchG herausstellt. Bei der Zweiwochenfrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG handelt es sich nämlich auch um eine prozessuale Frist (z.B. Sächsisches LAG 05.10.2000 - 2 Ta 235/00 - LAGE § 5 KSchG Nr. 101; LAG Hamm 24.09.1987 ebenda).
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02
    Nach Auffassung des BAG ist nach der zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts (§§ 567 ff ZPO, § 78 ArbGG nF) die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach 5 KSchG nicht statthaft (BAG 20.08.2002 - 2 AZB 16/02).
  • LAG Hamm, 04.11.1996 - 12 Ta 105/96

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung - Fristbeginn

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02
    Die Zweiwochenfrist wird nicht erst durch die positive Kenntnis von der Versäumung der Klagefrist in Lauf gesetzt, sondern bereits ausgelöst, wenn der Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei gehöriger Sorgfalt erkennen musste, dass die Frist möglicherweise versäumt ist (LAG Hamm 4.11.1996 - 12 Ta 105/96 - LAGE KSchG 1969 § 5 Nr. 81; APS/Ascheid § 5 Rn. 80).
  • LAG Köln, 30.11.2000 - 5 Sa 1310/97

    Verschlechternde Betriebsvereinbarung; Altersversorgung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02
    aa) Mit der Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts wird die Frist des § 4 Satz 1 Satz zwar verbreitet als prozessuale Frist angesehen (vgl. Thüringer LAG 30.11.2000 - 5 Sa 1310/97 -LAGE § 5 KSchG Nr. 103).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Nach der Gegenansicht ist eine Zurechnung des Verschuldens eines Bevollmächtigten bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu verneinen (LAG Hamburg 18. Mai 2005 - 4 Ta 27/04 - NZA-RR 2005, 489; Hessisches LAG 10. September 2002 - 15 Ta 98/02 - LAG Hamm 24. September 1987 - 8 Ta 95/87 - LAGE KSchG § 5 Nr. 31; LAG Niedersachsen 28. Januar 2003 - 5 Ta 507/02 - NZA-RR 2004, 17; KR/Friedrich 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 69 ff.; ErfK/Kiel 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 7; Vollkommer in Arbeitsgesetzgebung und Arbeitsrechtsprechung FS Stahlhacke S. 599 ff.; Wenzel in Zivilprozess und Praxis FS E. Schneider S. 325 ff.; Wenzel DB 1970, 730; Schmid Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage durch Beschluss S. 134 ff.).
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