Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Betriebsrat, Mitbestimmung, Zustimmungsverweigerungsrecht, Rettungsdienst, Einstellung, Befristung, Dringlichkeit, Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigung, Benachteiligung, Arbeitszeit, Aufstockung, Verlängerung, Arbeitsplatz, freier, Arbeitszeitkonzept, Merkmale, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung einer Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers durch Zeitablauf; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags des Betriebsrats im Beschlussverfahren; Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei einer vorläufigen ...
- Judicialis
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 100 Abs. 2; ; BetrVG § 101; ; TzBfG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung einer Dreiviertelkraft trotz Ablehnung eines vorliegenden Aufstockungsantrages; unzulässiger Unterlassungsantrag zur Einstellung eines Rettungssanitäters ohne Beteiligung des Betriebsrats; unsubstantiierte Darlegungen des Betriebsrats zum Verweigerungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 10.01.2008 - 1 BV 29b/07
- LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Papierfundstellen
- NZA-RR 2009, 139
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Ein Streit über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Mitbestimmungsrechts kann deshalb grundsätzlich mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (BAG Beschl. v. 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23 ff.).Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Interesse an der alsbaldigen gerichtlichen Feststellung fehlt indessen, wenn in einem Beschlussverfahren der Feststellungsantrag nicht auf die Feststellung des Bestehens eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtet ist, sondern der Antragsgegner lediglich Meinungsverschiedenheiten geklärt und bescheinigt haben will, dass er im Recht war (BAG Beschl. v. 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 -, a.a.O.).
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, Rechtsfragen gutachterlich zu klären, die die Verfahrensbeteiligten interessieren (BAG Beschl. v. 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 -, a.a.O.).
- BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Ansonsten würde der Anspruch auf Aufstockung leer laufen (…BAG Urt. v. 25.10.1994 - 3 AZR 987/93 -, AuR 2001, 146; BAG Urt. v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 -, AP Nr. 1 zu § 9 TzBfG;… BAG Urt. v. 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 -, AP Nr. 2 zu § 9 TzBfG).Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Fallkonstellation, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - zugrunde lag.
- BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05
Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Ansonsten würde der Anspruch auf Aufstockung leer laufen (…BAG Urt. v. 25.10.1994 - 3 AZR 987/93 -, AuR 2001, 146;… BAG Urt. v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 -, AP Nr. 1 zu § 9 TzBfG; BAG Urt. v. 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 -, AP Nr. 2 zu § 9 TzBfG).Die Beklagte war im Rahmen des § 9 TzBfG auch nicht verpflichtet, den zu besetzenden Teilzeitarbeitsplatz zu splitten, um die vertragliche Arbeitszeit eines oder beider Teilzeitarbeitnehmer auf 100 % einer Vollzeitarbeitsstelle aufzustocken (vgl. BAG Urt. v. 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 -, AP Nr. 2 zu § 9 TzBfG).
- BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Erledigt sich der Anlass eines aktuellen Streits über ein Mitbestimmungsrecht, bleibt ein Interesse an der Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses gleichwohl erhalten, wenn zu erwarten ist, dass sich ein vergleichbarer Konflikt in dieser Form auch künftig wiederholt (BAG Beschl. v. 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61). - BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00
Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Das Gericht ist daher gehalten, eine entsprechende Auslegung des Antrags vorzunehmen, wenn hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG Beschl. v. 24.01.2001 - 7 ABR 2/00 -, AP Nr. 50 zu § 81 ArbGG). - BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
Versetzung - Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Die rechtliche Beurteilung einer Maßnahme ist kein Rechtsverhältnis (BAG Beschl. v. 15.04.2008 - 1 ABR 14/07 -, zit. n. Juris). - BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93
Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Ansonsten würde der Anspruch auf Aufstockung leer laufen (BAG Urt. v. 25.10.1994 - 3 AZR 987/93 -, AuR 2001, 146;… BAG Urt. v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 -, AP Nr. 1 zu § 9 TzBfG;… BAG Urt. v. 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 -, AP Nr. 2 zu § 9 TzBfG). - BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Sofern der Betriebsrat schon auf eine unvollständige Unterrichtung seine Zustimmung verweigert, kann der Arbeitgeber noch im Zustimmungsersetzungsverfahren die fehlende Unterrichtung nachholen (…Fitting, BetrVG, 24. Aufl., Rn. 270 zu § 99; BAG, Beschl. v. 10.08.1993 - 1 ABR 22/93 -, NZA 1994, 187 ff.). - BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Der Streitgegenstand muss so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG Beschl. v. 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - m. w. Rspr.-Nachw., AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG). - BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, wie diese aussieht (BAG Beschl. v. 17.06.1997 - 1 ABR 10/97 -, zit. n. Juris).
- LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16
Ein Arbeitsplatz, der befristet besetzt wird, um einen aufgrund von Elternzeit …
Für den Fall einer befristeten Beschäftigung als Krankheitsvertretung hat das LAG Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 26. August 2008 das Vorliegen eines freien Arbeitsplatzes verneint (LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08 - RZ. 60, juris; zweifelnd auch BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 - RZ. 28, juris). - LAG Bremen, 11.03.2010 - 3 TaBV 24/09
Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von …
Dementsprechend hat auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Beschluss vom 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08 - (NZA-RR 2009, 139) die Auffassung vertreten, dass es eine freie Unternehmensentscheidung darstelle, in welcher Weise der Arbeitgeber auf einen erhöhten Personalbedarf reagiere, dies gelte auch im Rahmen von § 9 TzBfG .Auch handelte es sich bei dem zu besetzenden Arbeitsplatz - anders als in der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26.08.2008, Az.: 5 TaBV 18/08 (…aaO.) - nicht um eine nur vorübergehende Vertretung.
- LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2015 - 3 TaBV 27/15
Versetzung, Mitbestimmung, Betriebsrat, Kündigungen, Betriebsänderung, …
- LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 TaBV 29/14
Neues Zustimmungsersetzungsverfahren bei noch laufendem Verfahren betr. die …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Dringlichkeit ist die Mitteilung an den Betriebsrat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG (…Fitting aaO, § 100 Rn. 14), wobei die Dringlichkeit nicht dadurch entstanden sein darf, dass der Arbeitgeber sich selbst in Zugzwang gesetzt hat, also auf nicht rechtzeitig voraussehbaren Umständen beruhen muss (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.08.2008, 5 TaBV 18/08 bei juris Rn. 48).