Rechtsprechung
   LAG Brandenburg, 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4317
LAG Brandenburg, 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98 (https://dejure.org/1998,4317)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98 (https://dejure.org/1998,4317)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 1998 - 5 TaBV 18/98 (https://dejure.org/1998,4317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen eine "Muss-Vorschrift"; Verstoß gegen Grundprinzipien einer demokratischen Wahl; Durchführung der Wahl nach einem auf Tourenplänen beruhendem System der Urnenwahl in den verschiedenen Filialen; Möglichkeit, dass der ...

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 19 Abs. 1 BetrVG; § 12 Abs. 1 Satz 2 WahlO; § 12 Abs. 5 WahlO
    Anfechtung der Betriebsratswahl

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anuschek-nord.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratswahl in einem Filialbetrieb

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04

    Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand

    Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt einen Anfechtungsgrund im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG dar (LAG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.1998 - NZA-RR 1999, 418; Fitting, a.a.O., § 12 WO Rz. 14; DKK/Schneider, a.a.O., § 12 WO Rz. 9; Kreutz/Oetker, GK-BetrVG, a.a.O., § 12 WO Rz. 7 m.w.N.).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 31.05.2000 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12; BAG, Beschluss vom 06.12.2000 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; BAG, Beschluss vom 21.02.2001 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 49; LAG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.1998 - NZA-RR 1999, 418; Fitting, a.a.O., § 19 Rz. 24; Kreutz, a.a.O., § 19 Rz. 40 ff., 44, 45; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 19 BetrVG Rz. 7).

  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    Allerdings können die Mitglieder des neu gewählten Wahlvorstands die Betriebsratswahl in ihrer Eigenschaft als wahlberechtigte Arbeitnehmer anfechten (BAG v. 20.7. 1982 - 1 ABR 11/87, ; LAG Brandenburg v. 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98, NZA-RR 1999, 418; DKKW/Homburg, a. a. O., Rz. 24; GK/Kreutz, a. a. O., Rz. 62; Fitting, a. a. O., Rz. 33; Richardi/Thüsing, a. a. O., Rz. 42).
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 10 TaBV 33/11

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl; Anforderungen an eine Briefwahl

    Andernfalls erweist sich eine Betriebsratswahl allein wegen des Bestehens dieser Möglichkeit als anfechtbar, ohne dass es darauf ankäme, ob ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person festgestellt werden kann (vgl. LAG Hamm vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06, dokumentiert bei juris, Rn. 59 unter Hinweis auf LAG Brandenburg vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98, ebenfalls dokumentiert bei juris).

    Im Ergebnis ist jedenfalls festzustellen, dass gemessen an der allgemeinen Lebenserfahrung und der konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit einer Einflussnahme auf das Wahlverhalten und das Wahlergebnis bestand (vgl. LAG Hamm vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06, dokumentiert bei juris, Rn. 59 unter Hinweis auf LAG Brandenburg vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98, ebenfalls dokumentiert bei juris).

  • LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 105/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Stimmabgabe bei angeordneter Briefwahl;

    Auch bei der schriftlichen Stimmabgabe ist nach § 26 Abs. 1 Satz WO die Verwendung einer Wahlurne gemäß § 12 Abs. 1 WO unerlässlich (vgl. LAG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.1998 - NZA-RR 1999, 418; Fitting, a.a.O., § 12 WO Rz. 8; DKK/Schneider, a.a.O., § 26 Rz. 2; GK-BetrVG/Kreutz, a.a.O., § 12 Rz. 7 und § 26 Rz. 4).
  • LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 9 TaBV 41/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Werden diese Vorschriften beachtet, kann auch an mehreren Orten und zu unterschiedlichen Zeiten gewählt werden (ebenso LAG Brandenburg, Beschluss v. 27.11.1998, NZA-RR 1999, S. 418 ff.).
  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

    Deshalb bestand, gemessen an der allgemeinen Lebenserfahrung und der konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit einer Einflussnahme auf das Wahlverhalten (vgl. LAG Brandenburg NZA-RR 1999, 418).
  • ArbG Cottbus, 10.09.2008 - 2 BV 18/08

    Anfechtung einer durchgeführten Wahl des Betriebsrates

    Dabei sind als wesentlich solche Vorschriften anzusehen, die tragende Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten, wozu grundsätzlich zwingende Regelungen ­ sogenannte ,,Mussvorschriften" ­ zählen, bloße Ordnungsvorschriften dagegen im Allgemeinen nicht (LAG Brandenburg vom 27.11.1998, 5 TaBV 18/98; vgl. BAG vom 14.09.1988, 7 ABR 93/87; vgl. auch: Schneider in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Auflage, § 19 Rn. 3).

    Der nicht berichtigte Verstoß muss nur potentiell kausal für ein geändertes oder von ihm beeinflusstes Wahlergebnis sein (LAG Brandenburg vom 27.11.1998, 5 TaBV 18/98; vgl. BAG vom 14.09.1988, 7 ABR 93/87).

  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

    Deshalb bestand, gemessen an der allgemeinen Lebenserfahrung und der konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit einer Einflussnahme auf das Wahlverhalten (vgl. LAG Brandenburg NZA-RR 1999, 418).
  • LAG Niedersachsen, 09.03.2011 - 17 TaBV 41/10

    Unterschiedslose Behandlung auch von nur wenige km vom Hauptbetrieb entfernt

    Bei dessen Mitgliedern ist nur ihre Arbeitnehmerstellung und Wahlberechtigung Voraussetzung für die Anfechtungsbefugnis (LAG Brandenburg vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98 - NZA-RR 1999, 418 ff.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18

    1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die

    Allerdings reicht nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit eines anderen Ergebnisses aus, vielmehr muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Falles die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht gänzlich unwahrscheinlich sein (BAG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - BAG, Entscheidung vom 25.5.2005 - 7 ABR 39/04 - BAG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - LAG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98 - alle abzurufen auf juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 15 TaBVGa 34/10

    Kein Abbruch einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • ArbG Köln, 05.04.2023 - 19 BV 138/22
  • LAG Hessen, 22.03.2007 - 9 TaBV 199/06

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Mindestanzahl von Stützunterschriften

  • ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22

    Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16

    (Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung;

  • LAG München, 09.06.2010 - 4 TaBV 105/09

    Anfechtung/Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • ArbG Aachen, 11.05.2023 - 2 BV 109/22

    Schwerbehindertenvertretung; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Ersatzmitglieder;

  • ArbG Duisburg, 24.04.2023 - 1 BV 9/22
  • ArbG Herford, 23.03.2011 - 2 BV 12/10

    Voraussetzungen einer Betriebsratswahlanfechtung, Geltendmachung von

  • ArbG Stuttgart, 16.11.2010 - 7 BV 172/10

    Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl wegen bereits geöffnet auf dem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht