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   LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15   

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https://dejure.org/2016,37243
LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15 (https://dejure.org/2016,37243)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15 (https://dejure.org/2016,37243)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 5 TaBV 200/15 (https://dejure.org/2016,37243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AÜG, § 1 AÜG
    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend zu verstehen, dass je nach Fallgestaltung sowohl eine personenbezogene als auch eine aufgabenbezogene Betrachtung zu erfolgen hat. Ein vorübergehender Einsatz liegt auch dann vor, wenn ein ...

  • IWW

    § 11 II Ziffer 3 MTV, Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 S. 2, 89 Abs1, Abs. 2 ArbGG, § 14 Abs. 3 S. 1 AÜG, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 1 S. 1 und 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, RL 2008/104/EG, § 14 Abs. 1 Ziff. 1 TzBfG, § 1 Abs. 2 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr 6 AÜG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 zweiter Halbsatz BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 erster Halbsatz BetrVG, § 100 BetrVG, § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG, § 100 Abs. 2 S. 2 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1
    Leiharbeitnehmer; "vorübergehend"

  • rechtsportal.de

    AÜG § 1
    Begriff des vorübergehenden Einsatzes im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Dauer der "vorübergehenden″ Überlassung nach § 1 AÜG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    Eine derartige Konstellation liegt schon deshalb nicht vor, weil es nicht um die Besetzung einer unbefristeten Stelle bei den Arbeitgeberinnen als Vertragsarbeitgeber geht (vgl. BAG 25.1.2005 - 1 ABR 61/03 - Rn 47, zitiert nach juris).

    Im Übrigen liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich auch der befristet beschäftigte Arbeitnehmer um den betreffenden Arbeitsplatz beworben hat (vgl. BAG 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - Rn. 47, zitiert nach juris.

    Dazu müsste entweder ein Rechtsanspruch auf die erstrebte Veränderung bestanden oder zumindest eine tatsächliche Position sich bereits zu einer rechtlich erheblichen Anwartschaft verstärkt haben (vgl. BAG 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - Rn. 49, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    (a) Der Wortlaut kann personenbezogen ausgelegt werden, wonach der einzelne Leiharbeitnehmer nur zeitlich begrenzt überlassen werden darf (vgl. Hess. LAG 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14 - LAG Düsseldorf 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12 - ; LAG Hamburg 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13 - ).

    Eine weitergehende zeitliche Limitierung lässt sich aus dem Merkmal "vorübergehend" aber nicht herleiten (vgl. Hess. LAG 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14 - Rn. 32, zitiert nach juris, m.w.N.).

    Jedenfalls ist eine Beschränkung des Einsatzes auf weniger als 2 Jahre nicht zu rechtfertigen, da der Gesetzgeber die Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. aufgehoben und durch den Begriff "vorübergehend" ersetzt hat (vgl Hessisches LAG 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14 - Rn34, zitiert nach juris).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    Die Norm dient dem Schutz des Leiharbeitnehmers, begrenzt aber auch im kollektiven Interesse der Belegschaft des Entleiherbetriebes deren Spaltung (vgl. BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 48, zitiert nach juris).

    Zwar ist eine ohne jegliche zeitliche Begrenzung vorgesehene Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Leiharbeitnehmer anstelle eines Stammarbeitnehmers eingesetzt werden kann, nicht mehr als vorübergehend anzusehen (vgl. BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11).

    Dies entspricht dem Willen des deutschen Gesetzgebers, eine flexible Zeitkomponente zu schaffen und insbesondere auf genau bestimmte Höchstüberlassungsfristen zu verzichten (vgl. dazu BAG 10.07.2013 - 7 ABR 91/11).

  • ArbG Darmstadt, 17.09.2015 - 7 BV 2/15
    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 17.09.2015 - 7 BV 2/15 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 17.09.2015 - 7 BV 2/15 - abzuändern und die Anträge der Arbeitgeberinnen zurückzuweisen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.01.2014 - 3 TaBV 43/13

    Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmerüberlassung, vorübergehende Überlassung,

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    (1) Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend" ist dahingehend zu verstehen, dass je nach Fallgestaltung sowohl eine personenbezogene als auch eine aufgabenbezogene Betrachtung zu erfolgen hat (vgl. LAG Schleswig-Holstein 8.1.2015 - 3 TaBV 43/13 - Rn 43, zitiert nach juris; Brors, AuR, 2013, 108 ff, Fitting, BetrVG, § 99 Rn 192 c m.w.N.).

    Dies ist mit dem Zweck der Regelung nicht in Einklang zu bringen und führt zu einem arbeitsplatzbezogenen Verständnis der Norm (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein 08.01.2014 - 3 TaBV 43/13 - LAG Berlin-Brandenburg 1.3.2013 - 9 TaBV 2113/12 - LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - ; LAG Hamburg 29.08.2013 - 1 TaBV 3/13 - ; LAG Baden-Württemberg 31.07.2013 - 4 Sa 18/13 -) Der Gesetzgeber wollte mit dem Missbrauchsverhinderungsgesetz und damit auch mit der Einführung des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG Unionsrecht "vollständig 1:1" umsetzen, weswegen das Merkmal vorübergehend in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nach dem Sinn und Zweck der Richtlinie RL 2008/104/EG (im Folgenden: Leiharbeitsrichtlinie) zu bestimmen ist (vgl. dazu Brors, AuR, 2013, 108 (113)).

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    Zwar können Nachteile auch tatsächliche Erschwerungen der Arbeit von nicht unerheblichem Gewicht sein (vgl. BAG 15.09.1987 - 1 ABR 44/86 - LS 2, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.08.2003 - 4 TaBV 147/02
    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    Die Entscheidung darüber, welcher Arbeitnehmer den zu besetzenden Arbeitsplatz endgültig einnehmen soll, ist bei der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 Abs. 4 BetrVG zu prüfen, wenn insoweit Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht werden (vgl. BAG 7, 11.1977 - 1 ABR 55/77- Rn 31, zitiert nach juris; Hessisches LAG 19.8.2003 - 4 TaBV 147/02 - Rn 31, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08 - Rn. 85).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    Die Entscheidung darüber, welcher Arbeitnehmer den zu besetzenden Arbeitsplatz endgültig einnehmen soll, ist bei der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 Abs. 4 BetrVG zu prüfen, wenn insoweit Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht werden (vgl. BAG 7, 11.1977 - 1 ABR 55/77- Rn 31, zitiert nach juris; Hessisches LAG 19.8.2003 - 4 TaBV 147/02 - Rn 31, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08 - Rn. 85).
  • LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06

    Begriff des Stammpersonals im Sinne des § 19 Ziff. 4 des Manteltarifvertrages für

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    Dies gilt unabhängig davon, ob die befristet beschäftigten Arbeitnehmer als Stammarbeitnehmer zu qualifizieren sind (vgl. zum Begriff: LAG Niedersachen 14.06.2006 - 8 Sa 332/06 - Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
    Zum anderen liegt ein Dauerarbeitsplatz auch dann nicht vor, wenn sich im Rahmen von Daueraufgaben der Arbeitskräftebedarf künftig verringern wird (vgl. BAG 20.02.2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 13, zitiert nach juris; BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 11 m.w.N., zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 29.08.2013 - 1 TaBV 3/13

    Einstellung einer Leiharbeitskraft - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats -

  • LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Begriff "vorübergehend" iSd. § 1 Abs 1 S 2 AÜG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2113/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 4 Sa 18/13

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung - Streikbruch durch

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines

    Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juni 2016 - 5 TaBV 200/15 - zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 251/15

    Arbeitnehmerüberlassung

    Die Auslegung ergibt u.a. eine ausschließlich arbeitnehmerbezogene Betrachtung - insoweit abweichend zu Hess. LAG 5 TaBV 200/15 = BAG 1 ABR 63/16 - anhängig).
  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 243/15

    Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

    Die Auslegung ergibt u.a. eine ausschließlich arbeitnehmerbezogene Betrachtung - insoweit abweichend zu Hess. LAG 5 TaBV 200/15 = BAG 1 ABR 63/16 - anhängig).
  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 51/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Die Auslegung ergibt u.a. eine ausschließlich arbeitnehmerbezogene Betrachtung - insoweit abweichend zu Hess. LAG 5 TaBV 200/15 = BAG 1 ABR 63/16 - anhängig).
  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 47/16

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines

    Die Auslegung ergibt u.a. eine ausschließlich arbeitnehmerbezogene Betrachtung - insoweit abweichend zu Hess. LAG 5 TaBV 200/15 = BAG 1 ABR 63/16 - anhängig).
  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 250/15

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines

    Die Auslegung ergibt u.a. eine ausschließlich arbeitnehmerbezogene Betrachtung - insoweit abweichend zu Hess. LAG 5 TaBV 200/15 = BAG 1 ABR 63/16 - anhängig).
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